awos
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Das Bundegericht hat heute entschieden;
Musicdownloads aus dem Internet sind zulässig. Es gibt verschiedene Kriterien je nach Bundesland; in Sachsen und Nordrein Westfalen dürfen max 3000 Titel pro Monat gezogen werden.
In Bayern und BW darf der Schaden der durch Download entschtanden ist maximal 3000 Euro betragen. Der Gesetzgeber will nur ausschliessen das mit dem Downloaden von Musik illegale Gewinne entstehen. Alles was sich im privatem Konsum bewegt ist nicht strafbar. Ich sage nur danke und halleluja...
keine Gewhrleistung kein Gewähr
Musicdownloads aus dem Internet sind zulässig. Es gibt verschiedene Kriterien je nach Bundesland; in Sachsen und Nordrein Westfalen dürfen max 3000 Titel pro Monat gezogen werden.
In Bayern und BW darf der Schaden der durch Download entschtanden ist maximal 3000 Euro betragen. Der Gesetzgeber will nur ausschliessen das mit dem Downloaden von Musik illegale Gewinne entstehen. Alles was sich im privatem Konsum bewegt ist nicht strafbar. Ich sage nur danke und halleluja...
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