Mixtape

Kreeka

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Hätte mal ne Frage ...

Darf man seine selbstgemachte CD verkaufen, wenn dort Instrumentals von anderen Künstlern (z.B. 50 Cent Instrumentals) in den Tracks sind, aber jedoch selbstgemachte Parts (eigene Texte etc) darauf gerappt/gesungen wurden?
Ich würde sie nämlich sonst brennen, Cover drucken und für 4 od. 5 Euro verkaufen. Und deshalb frage ich lieber mal, ob man aufgrund der Instrumentals anderer, sich strafbar macht.

Wäre nett, wenn ihr dazu was schreiben würdet.

Kreeka
 
ja, du machst dich meines wissens strafbar, wenn du das verkaufst... selbst wenn du dazuschreibst von wem die musik ist. Du musst dich direkt mit dem Publisher in Verbindung setzen und um schriftliche Erlaubnis bitten... denke ich... aber benutz doch mal die SUCHFUNKTION ;)
 
wie und mit wem soll ich mich in Verbindung setzen? ...
 
Ich werde sie dann zum Download freisetzen... dies ist aber rechtlich erlaubt oder?
 
nein, ob du es verkaufst, verschenkst oder zum downloaden anbietest bleibt ja gleich, du verstößt gegen urheberrechte
 
frage doch bei künstler nach ob er es dir erlaubt viel einfacher
 
nein ganz anders:

Einfach als Promo CD verkaufen, brauchste gar nix machen. Einfach nur "for promotional purpose only" draufschreiben. Verkaufen darfst du die dann auf jeden Fall, nur Online Shops wollen dann meistens nicht. Aber wenn du sie selbst verkaufen willst, ist das deine beste Möglichkeit.
 
@pustkuchen:

Das ist nicht richtig!

@Threadsteller: Wenn Du über fremdes Material eigene Texte drüberrappst, dann ist das eine Bearbeitung, und von Rechts wegen musst Du den Urheber um Erlaubnis fragen. Und Lizenzgebühren zahlen. Scheißegal, ob Du´s dann verkaufen, verschenken, im Club auflegen lassen oder Indios im Regenwald beschallen willst. Das ist die rechtliche Seite.

Tatsächlich wird vieles einfach so gemacht. In bestimmten Kreisen ist doe gefahr, damit auf die Nase zu fliegen, eher gering, in anderen größer. Aber wenn ein Urheber / Verlag Wind davon kriegt und das aus irgendeinem Grund nicht gut findet, kannste m mächtig Ärger kriegen. Angefangen davon, dass Dein Rechner beschlagnahmt wird, über Einzug aller Aufnahmen, Abnmahnung, Lizenzgebühren, Kosten der Rechtsverfolgung (4-stellig) usw.

Gruß Rainer
 
Ich komme zwar aus der Schweiz aber ich habe auch schon davon gehört dass man einfach draufschreiben muss "for promotion only" und dann ist das ganze etwas entschärft. Ich produziere auch Hip Hop und kann sagen dass die Hip Hop - Scene nicht so korrekt ist was das Thema Urheberrecht angeht. Es wird viel gesampelt ! Auch sehr bekannte Stücke und da geht keiner irgend ein Urheber anfragen.... wie schon gesagt wurde bewegt man sich dann einfach auf "Glatteis"....

Ich würde sagen es spielt sicher auch eine Rolle in welcher Auflage das ganze Produziert wird und ob Du dann die Tracks registrieren willst :D oder nicht !

Aber Mixtapes gibt es wie Sand am Meer und die Urheber werden nur sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr selten angefragt! Da sprich ich auch aus eigener Erfahrung!

Ich denke solang Du nicht wirklich etwas an den CDs verdienst wird Dich auch niemand anklagen....

Aber die Verantwortung hats DU !!!!
 
In gewisser Hinsicht meinen wir dasselbe.

Eine Sache ist die Rechtslage. Daran lässt sich nichts deuteln.

Die andere Sache ist die Frage, wie groß das Risiko ist, wenn man fremde Rechte verletzt. Da mag das in bestimmten Kreisen sehr locker gehandhabt werden. Aber wie Du schon schriebst: Die Verantwortung, hat der, der´s macht.
 
Hallo Rainer,

mir ist klar daß du da wesentlich mehr ahnung hast als alle anderen, jedoch wurde mir bei einer reinen MixCD von der [g=119]GEMA[/g] versichert daß der Schriftzug "for promotional purposes only" das ganze nichtig macht.
Kannst Du mir da evtl. Quellen geben, habe nämlich zZt zwei MixCds draußen mit "for promotional purposes only".
Da würde mich Näheres natürlich schon interessieren

Gruß
 
hi pustekuchen,

die Quelle ist z.B. das UrhG. Da steht nichts davon drin, dass bei nichtkommerzieller Verwertung oder bei Verteilung "for promotional use only" die Zustimmung etc. des Urhebers entfallen würde. Einen solchen Ausnahme-Tatbestand gibt es einfach nicht.

Wenn die [g=119]Gema[/g] die Rechte der Urheber ([g=119]Gema[/g]-Mitglieder) hinsichtlich Lizenzgebühren wahrnimmt, kann sie darauf verzichten, für solche Exemplare Gebühren zu fordern. Das sollte sie Dir allerdings schriftlich geben. Auf mündliche Auskünfte würde ich mich da nicht verlassen.

Nicht befugt ist die [g=119]Gema[/g] allerdings, die Zustimmung zu Bearbeitungen zu erteilen. Das ist das persönliche Recht des Urhebers oder seines Verlages, der den Urheber da vertritt. Bei Bearbeitungen (in rechtlicher Hinsicht also auch das Rappen eigener Texte über fremde Werke) muss also einerseits die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden, andererseits [g=119]Gema[/g]-Gebühren bezahlt werden. Wenn die [g=119]Gema[/g] auf die Gebühren verzichtet, dann bleibt immer noch die Pflicht, die Erlaubnis für die Bearbeitung einzuholen.

Gruß Rainer
 
Hi Rainer,

also da liegt der Hund begraben. Barbeitung! Bei meinen handelt es sich ja nur um reine Mix CD's. Außer n paar Samples zwischendrin ist da ja nix geändert worden.

Ergo habe ich wahrscheinlich einfach die vorherigen Beiträge nicht genau genug gelesen. sry fi dat

Trotzdem Danke für die Info!

Gruß
 
Auch nochmal Gruß,

hat Dir die [g=119]Gema[/g] das wirklich schriftlich bestätigt?
 
als Email liegt mir das vor, ja. (ok gilt nicht als schriftlich)
 
Hätte mal ne Frage ...

Darf man seine selbstgemachte CD verkaufen, wenn dort Instrumentals von anderen Künstlern (z.B. 50 Cent Instrumentals) in den Tracks sind, aber jedoch selbstgemachte Parts (eigene Texte etc) darauf gerappt/gesungen wurden?
Ich würde sie nämlich sonst brennen, Cover drucken und für 4 od. 5 Euro verkaufen. Und deshalb frage ich lieber mal, ob man aufgrund der Instrumentals anderer, sich strafbar macht.

Wäre nett, wenn ihr dazu was schreiben würdet.

Kreeka

dein scheiss kauft doch eh keina warum also der aufstand ?
 
Also das kannst du denke ich dann mal getrost kreeka überlassen. Er hat nicht um ein [g=94]feedback[/g] gebeten sondern gefragt wie die rechtliche sitution hierzu ist. Und mit Rainer hat der da schon nen mehr als kompetenten Partner :)
 
mik0r0r schrieb:

dein scheiss kauft doch eh keina warum also der aufstand ?

habs mir auch mal eben angehört.
also das ist alles andere als mainstream hip hop was du da machst.
außerdem rappst du sehr undynamisch und mit unsicherem flow.
das mit dem verkaufen würd ich mir 2mal überlegen ;)


peazen

aliazz
 
mik0r0r schrieb:
dein scheiss kauft doch eh keina warum also der aufstand ?

Kann sein, dass die Erfolgsaussichten gegen Null gehen (hab´s mir nicht angehört).

ABER:

Geht´s auch sachlich? Wenn Du nur stänkern willst, halt lieber die Finger ruhig.

Gruß Rainer
 

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