Mit House Musik Geld verdienen?

H

Hitman

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Hallo liebe Homerecordler,

ich wollte mal so die Frage in die Runde werfen wieviel Geld man mit House Musik über digitale Downloadverkäufe wie Beatport oder junodownload erwirtschaften kann und wieviel letztenendes als Producer und Textdichter bei einem übrig bleibt? Angenommen man bekommt bei einem deutschen Label wie Discogalaxy einen Vertrag.
Und was bekommen die Musiker (Sängerin, Bassist) die bei der Produktion mitgemacht haben?
Muss man da mit denen einen vertrag machen, wieviel prozent pro cd ihnen zusteht?

Vor kurzem hat die Downloadplattform callarecord.de komplett dicht gemacht!
Schade, da es für mich die übersichtlichste Plattform für House Musik überhaupt war.
Würd mich über eine antwort freuen,
lg Hitman
 
Studiomusiker bekommen Gage.
Einmalige Zahlung. Genau wie die Ton-Techniker.

Gibt sowas wie einen Künstlervertrag, den man zb mit dem/der Sänger(in) schließt.
Dort steht alles Relevante drin.
 
Ja danke Ari für die schnelle Antwort. Ich habe damals im Studio auch nur 80 euro bekommen für ein selber eingespieltes Sax Solo.
Ich fand es ungerecht, dass ich im nachhinein nicht noch einen Anteil an den verkauften Cds bekommen habe. Denn die verkaufte Stückzahl lag bei über 30 0000.weltweit.
Einmaliger Studiopreis, pam das wars. Somit auch nur eine Mindestzahlung von der GVL von 80 euro pro Jahr.
Irgendwas kann da nicht stimmen. Beinhaltet der Künstlervertrag einige Klauseln, wobei der Musiker ansich noch etwas an Platten verdient? Hab ich als Musiker ein Recht darauf, so einen Vertrag auszuhandlen?
Lg
 
Nun bin ich auf folgenden Link gestoßen:

http://www.delamar.de/musikbusiness/musikbiz-was-musiker-so-an-einer-cd-verdienen-1926/

demnach verdient der Künstler an einem verkauften album 4% und an einer Single auch.
Bei Nachfrage per Mail bei der GVL hieß es aber, dass ich nur den Mindestbetrag bekommen würde, da ich vertraglich mit der Band nichts ausgemacht hätte.
Welchen Vertrag kann ich in solchen Fällen und bei hohen Stückzahlen anwenden?
 
HÄ??? einmal Saxofon spielen ist doch keine Berechtigung für den Weltumsatz?

Der Maurer der Bank bekommt nachher auch nicht die Kontogebühren anteilig.
Es wird ein Produkt entwickelt. Und alle, die daran beteiligt waren bekommen ihren Lohn. MEHR NICHT.

Also das ist ganz normal. Finst nich?
 
vlllt meint er dass er die saxophon melodie selbst komponiert hat
 
Nein ich finde nur, dass man ein Recht an dem Song hat, wenn es von anderen Leuten gekauft wird, ein Entgeld des Käufers zu bekommen.
Du verkaufst ja nicht nur einmal eine Bratpfanne, sondern du setzt einen Song Online oder auf cd und die Leute kaufen sich nicht nur einmal dein Teil, sondern vielemale auf der ganzen Welt.
Dann sollte man ebenfalls bei jedem verkauf einen gerechten Anteil abbekommen. Laut Delamar auch so beschrieben mit 4 % und nicht einem Wert von 0.
@mheadshot natürlich selber komponiert. Ist ja mal klar. Die GVL sagt nur, man muss in so einem fall Prozente mit der Band aushandeln, wieviel usw. man für eine verkaufte Cd bekommt. Das muss aber vertraglich festgelegt werden. Meine Frage war ja wie und womit.
 
ja es kann ja auch sein das die leute im studio das alles komponiert haben und einfach nicht in der lage waren das einzuspielen und dann kamst du zur geltung, somit hast du ja kreativtechnisch am song mitkomponiert und somit hast du mehr rechte an dem song als die hier zustehen
ari hat denk ich geglaubt das du nur mittel zu m zweck warst und eine vorgegeben melo einspielen musstest welche die nich einspielen konnten aufgrund von saxphon unkenntnis^^
Dann wäre der 80 euro satz gerechtfertigt, sonst könnte jeder vst hersteller anspruch auf songs welche mit denen produziert worden sind geltend machen
 
Ja aber wie soll ich die denn geltend machen? Darum geht es ja gerade.
Das ist es ja gerade. Die Unterschrift des Frontmannes habe ich ja noch. Da steht drinne, dass ich alles selber komponiert habe und dass ein Betrag im Studio von 80 euro ausgezahlt wurde. Mehr hab ich nicht.
Wie meinst du soll ich meinen anspruch geltend machen?
 
Das ist schon verdammt schwer zu beurteilen, WENN es da keine rechtliche Regelung gibt und WENN Du wirklich selber was mitkomponiert hast...

Rein so betrachtet hast Du in meinen Augen einfach Pech gehabt, da es in der Branche - wenn nicht anders vereinbart - eben üblich und auch regelmäßig so ist, dass Musiker/Sänger nur zum "mal was Einspielen" kommen und ne Pauschale bekommen. Die Frage ist: was steht im Vertrag bzw. was lässt sich aus dem "Wisch" herleiten bezüglich einer Abmachung? Wenn Du bei der Gelegenheit nicht nur ne vorhandene Melodie nachspielen solltest, bist Du dann auch selber Schuld, wenn Du nicht genauer was anderes vereinbart hast...

Obwohl: das kann auch ein Nachteil sein. Oft lebt man mit den Pauschalen von zB 80€ auch sogar besser als wenn man mit zb 5% beteiligt ist. Dafür hast Du dann auch kein Risiko, denn überleg mal: wie oft kommt es denn für einen freien Musiker, der nicht Kontakte zu bereits sehr erfolgreichen Bands&c hat, vor, dass er bei einem Song mitgemacht hat, der sich satte 30.000 mal verkauft?

Wenn Du bei 100 Songs mitmachst und jeweils pauschal 80€ bekommst, hast Du 8.000€, egal wie oft die sich verkaufen. Du hast also kein Risiko, die Band/der Producer aber investiert in Dein Spiel, ohne zu wissen, ob es sich rentieren wird. Er hat Kosten und Zeit investiert, im Gegensatz zu Dir hat der Producer/Komponist ja auch idr schon lange an dem Song gearbeitet, bevor er nen Gitarristen oder Saxophonisten bestellt - der will dann, wenn der Song verkauft, natürlich auch mehr als der Typ, der mal eben was einspielt und dann wieder nach Hause geht ;)

Wenn Du aber wiederum 5% bekommst: sagen wir die 100 Songs verkaufen sich jeweils 1000 mal, dann hast Du grad mal 5000€. Auch wenn EIN Song mal ein Hit wird mit 50.000 Verkauften Exemplaren: dann kommen 2500€ dazu, und Du hast sogar weniger als bei 80€ pro Song...


Das ist eben das Prinzip: Pauschale, sicheres Geld - aber nicht am Erfolg mitverdienen? Oder aber Beteiligung, dann aber mit dem Risiko, evlt. in der Summe weniger zu bekommen als mit ner pauschale?

Da wurde eben eine Dienstleistung eingekauft, es waren scheinbar 80€ vereinbart - und fertig. Genau wie zB ein Werbelogo einer Firma, oder ne Website. Da kriegt der Mediendesigner auch nicht mehr Geld, wenn die Website/Werbung zu einer höheren Bekanntheit und mehr Umsatz des Unternehmens führt... ;)



WENN Du was geltend machen willst, dann geht das eh nur per Anwalt, sofern das Label oder wer auch immer das ganze vertreibt nicht von sich aus was zugesteht. Und dann lass es mal bei 30.000 verkauften Exemplaren je 1€ pro Stück sein, davon dann 5% (wobei das an sich viel zu hoch sein dürfte, da Dein Anteil sicher nicht SO groß gewesen sein kann - Du hast Doch bestimmt nicht ein ganzes Lied gespielt und live neu ausgedacht, und die haben danach sich erst nen beat zum druntergelegen ausgedacht oder so?) wären 1500€ - da würde sich ein Anwalt auch lohnen. Is nur die Frage, ob sich das nicht rumspricht und du dann ggf. als unbequem gemieden werden wirst...
 
Nein ich finde nur, dass man ein Recht an dem Song hat, wenn es von anderen Leuten gekauft wird, ein Entgeld des Käufers zu bekommen.
Nein sorry, dann hast du das System des Dienstleisters nicht verstanden.

Jemand hat dich engagiert, um etwas zu tun. du tust es, und bekommst die abgesprochene Vergütung dafür. Damit ist dein Job beendet, und du hast deine Bezahlung dafür erhalten.

DAS WARS!

Nochmal mein Beispiel von oben:
Ein Klempner, der maßgeblich an der Errichtung einer Bank beteiligt war, und dafür quasi gesorgt hat, dass sich ab nun an alle Mitarbeiter für immer entspannter fühlen werden, der hat KEIN ANRECHT auf das, was die INhaber der Bank mit dem Gebäude machen. Die Zinsen und Provisionen und Geldscheine gehen den Klempner nichts mehr an!!!

Er hat die Bank gebaut. Hat aber kein Anrecht auf Forderungen, was mit dem Geschäft gemacht wird.
Ist das wirklich so abwägig und schwer zu verstehen?

Du warst Dienstleister.
Ein Produzent hat dich gekauft: "Hier 80€ spiel mir das hier vom Blatt ins Mikrofon. - Danke schönen Tag noch. Da vorn kannst dir noch ein Kaffee nehmen."

Ari
 
Standartprozedere im Dienstleistungsgewerbe.

1. Vertragskonditionen Aushandeln
2. Dienstleistung erbringen
3. Bezahlung erhalten.

Wenn man dir sagt du könntest etwas einspielen und du einen solchen Vertrag annimmst. Dann kannst du im Nachhinein bestimmt auch mit einem Anwalt nichts mehr machen.
Eine Gewinnbeteiligung musst du in deinem Vertrag aushandeln wenn du sie willst.
Die Frage ist ob der Produzent das will oder ob er sich dann einen anderen Musiker ins Boot holt, der es zu den gewünschten Konditionen macht.

Evil
 
hallo
mh.. jep.. reflektiere mal...
bin beruflich werbetechniker.

habe damals einen vorjahreswagen von philipe massa ein neues design verschafft.
foliert...
porsche gt3 für 24std rennen nürburgring.

hab 100€ für bekommen...

prevvln20050319002.gif


auftrag ausgeführt. > ende!

ob das teil in der leitplanke landet, oder auf platz 1, ist mir relativ latte......

..... da kann man doch nicht einfach danach hingehen und sagen..," hey, der hat
gewonnen, da klebt meine folie drauf,..... ich will was abhaben......

nicht.
 
Nur 100€ hast Du für das Design bekommen bzw. bekommt man für so was? Das find ich ehrlich gesagt ne Frechheit. Hast Du etwa sogar noch die Folien aufgeklebt?

Oder besteht Dein Anteil "nur" aus der Idee "machen wir die rechte Häfte silber, die linke rot" ?
 
Als Studiomusiker bist du "Angestellt"
Bekommst dein Lohn, danke Anke.
So einfach.

Wenn du von einer TV Produktionfirma den Auftrag bekommst Musik für eine Dokumentation zu machen bekommst du den vorher ausgehandelten Betrag und verlierst alle Rechte an dem Song.

(Wärst du ein Bandmitglied gewesen... tja, dann hätte das schon anders Ausgesehen....
 
@TE
Ich glaube, den Thread kann man noch seitenweise fortführen, und es wird sich nichts ändern.
Es geht ja im Grunde auch gar nicht um die Bezahlung und ob Bezahlung gerechtfertigt ist oder nicht.
Es geht daraum, dass Du seinerzeit nicht an den Song und sein Verkaufspotential geglaubt hast, gedacht hast, "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach", die Kohle kassiert hast und dafür ne Leistung abgeliefert hast.
Hättest Du an den Song und sein finanzielles Potential geglaubt, hättest Du ja eher die - zu jenem Zeitpunkt recht mikrig erscheinende - Beteiligung gewählt.....

Du jammerst hier also wohl eher über Deine eigene Dummheit denn über das ach so ungerechte Musikbusiness.... ;)
 
Ich denke dieses Video passt hier gut zum Thread!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Brauche ich mir gar nicht angucken... der hat ja bei Kraftwerk nur den Drummer gemimt.
 
Ja, richtig, er war Studiomusiker und hat Gage bekommen, das wars, keine anteile an den verkäufen, nix!
 
Tja, damals war ein Drummer halt noch billiger als ein Sequenzer :D ;)
 

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