"melodienklau"

  • Ersteller JanMoser
  • Erstellt am
Da liegst du falsch...
Gruß
Bluetune
 
Hej

JanMoser schrieb:
ich war bis heute eigentlich der Meinung, dass wenn ich einfach eine Melodie eines anderen Songs selber einspiele, dass das legal sei..oder lieg ich da falsch?

Gerade wenn es bewußt die melodie eines anderen Songs ist, verletzt man das Urheberrecht des Autoren.

Gruß
Mike
 
hmmmm.....gut das zu wissen.. mir ist was ähnliches passiert letztens und als ich da bei der SUISA (Ch-Version der [g=119]GEMA[/g]) angefragt hatte, hiess es:

"nur wenn der "geklaute" Part den Song eindeutig identifizieren lässt..sprich jeder mit der Hook einen anderen Song identifizieren würde (Beispiele wurden genannt: die Hookline von Snap's Rhythm is a Dancer oder Sweet Dreams von Eurithmics etc.. ).. könne man urheberrechtlich dagegen vorgehen....ansonsten könnte ja z.B. bei Trance Stücken wo immer und immer wieder die gleichen Hookparts verwendet werden jeder fast jeden verklagen...
 
Kommt halt darauf an, welche "Schöpfungshöhe" ein Werk oder ein Teil davon hat.

Das eigene subjektive Empfinden ist dabei nur nicht maßgeblich.
 
Moin.

Ach Gott, das ist hier schon so was von erschöpfend dargestellt worden...

Also grundsätzlich: Es gibt nun mal beim Urheberrecht den sog. "Melodienschutz", vorausgesetzt die Melodie entspricht den dort festgeschriebenen Kriterien (z.B wird eine gewisse "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt). Das heißt: Melodien sind urheberrechtlich geschützt. Punkt und aus.

In der Praxis hat es aber nur Sinn, einen Prozess anzustrengen, wenn es dabei auch um finanzielle bzw. materielle Interessen geht - weil sich die Kosten eines Rechtsstreits ansonsten nicht "rechnen". Das heißt: Wenn Du die Melodie des ersten Songs klaut, den Dein fünfjähriger Bruder komponiert hat, wird das kaum einen Rechtsstreit nach sich ziehen - es sei denn, Du machst nen Hit draus, dann würde ich Deinem Bruder raten, Dich zu verklagen... :D

Das heißt dann im Grunde auch: Wenn Trance-Produzent X dem Trance Produzenten Y eine Melodie klaut, dann interessiert das meist auch niemanden, weil dazu einfach die Umsätze in diesem Bereich meist nicht hoch genug sein dürften. Hinzu kommt, dass viele dieser Trance-"Melodien" häufig nur arpeggiierte Akkorde o.ä. sind und somit gibt's dann meist auch keine (im Sinne des Urheberrechts aber eigentlich notwendige) Schöpfungshöhe.

LG,

T.

Edit: Earl Grey war natürlich schneller...
 
ich habe doch schon vor monaten geschrieben das bushido laufend sachen ohne lizenzen und clearings macht!
in seiner diskografie sind noch mind. 30 weitere klagswürdige songs dabei
 
und Du kannst immer noch nicht zuverlässig belegen, dass diese Illegal-Schiene nicht ein fake ist. Bushido, der spießige Geschäftsmann - so ein Image würde ja auch nicht gut passen und den Geschäftserfolg beeinträchtigen...
 

Ähnliche Themen

Glutamatjunkie
Antworten
114
Aufrufe
12K
Schludi
Schludi
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
28K
moonbooter
moonbooter
RECORDING-Redaktion
  • Artikel
Antworten
9
Aufrufe
47K
Vlad_
V
moonbooter
  • Artikel
Interviews Bernd Kistenmacher
Antworten
4
Aufrufe
51K
Marcusssi
Marcusssi

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben