Moin.
Ach Gott, das ist hier schon so was von erschöpfend dargestellt worden...
Also grundsätzlich: Es gibt nun mal beim Urheberrecht den sog. "Melodienschutz", vorausgesetzt die Melodie entspricht den dort festgeschriebenen Kriterien (z.B wird eine gewisse "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt). Das heißt: Melodien sind urheberrechtlich geschützt. Punkt und aus.
In der Praxis hat es aber nur Sinn, einen Prozess anzustrengen, wenn es dabei auch um finanzielle bzw. materielle Interessen geht - weil sich die Kosten eines Rechtsstreits ansonsten nicht "rechnen". Das heißt: Wenn Du die Melodie des ersten Songs klaut, den Dein fünfjähriger Bruder komponiert hat, wird das kaum einen Rechtsstreit nach sich ziehen - es sei denn, Du machst nen Hit draus, dann würde ich Deinem Bruder raten, Dich zu verklagen...
Das heißt dann im Grunde auch: Wenn Trance-Produzent X dem Trance Produzenten Y eine Melodie klaut, dann interessiert das meist auch niemanden, weil dazu einfach die Umsätze in diesem Bereich meist nicht hoch genug sein dürften. Hinzu kommt, dass viele dieser Trance-"Melodien" häufig nur arpeggiierte Akkorde o.ä. sind und somit gibt's dann meist auch keine (im Sinne des Urheberrechts aber eigentlich notwendige) Schöpfungshöhe.
LG,
T.
Edit: Earl Grey war natürlich schneller...