Ich denke nicht, dass es so einfach ist.
Zitat ist Zitat egal, ob in einem Druckwerk oder einem Musikstück.
Und für Zitate gilt:
1.) Man muss es kenntlich machen (in Form einer Fußnote, im ID3-Tag, auf dem CD-Cover)
2.) Das eigene Werk muss das Zitat deutlich überwiegen.
Die Idee mit dem Anwaltlichen Rat ist unbedingt richtig. Ich denke aber NICHT, dass Du in jedem Fall eine Genehmigung der Rechteinhaber benötigst.
In einem literarischen Text benötigt man so eine Genehmigung nicht, wenn man die oben genannten Regeln einhält. In einem Musikstück SOLLTE es genauso sein.
Ich benutze regelmäßig Zitate in Texten, von lebenden Autoren allerdings nicht gleich Dreizeiler, sondern drei-vier Worte, die ich dann in einen neuen Kontext stelle.
Von Nietzsche und Shakespeare habe ich auch schon ganze Passagen verwendet.