label gründen und dabei alle equipment- einkäufe von der steuer absetzen?

Ewert

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hey,

mir kam die idee, meine einkäufe für mein homestudio irgendwie von der steuer absetzen zu können.

ich habe einen sehr guten steuerberater, den ich auch noch fragen werde.

meine idee ist folgende:

ich gründe ein label und biete öffentlich meine dienste als studiobetreiber an.

das melde ich dem finanzamt.

selbst wenn ich mein einziger kunde wäre, so wäre ich doch selbsständig, oder?

denn daraus würde sich ein freibetrag ergeben(von dem ich mir equipment kaufe), den ich dann von der steuer absetzen kann.


ist meine idee realisierbar und könnte das so klappen?
 
Also dein eigener Kunde sein (also dir selbst Rechnungen schreiben) klingt für mich schon etwas nach Betrug.

Du kannst z.B. ein "Einzelunternehmen" anmelden, das geht schnell und formlos auf dem Rathaus. Dann kannst du bei der Anmeldung noch angeben, dass du "Kleinunternehmer" bist. (also so wenig Umsatz hast, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst ---> weniger Bürokratie)

Im Falle eines Einzelunternehmens (wäre denke ich das sinnvollste in dem Fall) wäre es so, dass du am Ende vom Jahr eine "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" einreichst zusätzlich zu deiner Einkommensteuererklärung.
Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Auflistung deiner Einnahmen gegen deine Ausgaben. (wozu ja nicht nur Equipment zählt)

Aber blöd sind die auf dem FA auch nicht. Und wenn die sehen, dass du über mehrere Jahre hinweg keinen Gewinn erwirtschaftest, kann es auch passieren, dass du wieder Geld zurück zahlen musst (z.B. erstattete Einkommensteuer).
 
Vorerst schon. Später wird dich das amt fragen, ob du denn nichts zur wirtschaft beitragen willst.
Ich hoffe auch auf antworten, denn wir sind gerade auch mitten in diesem logistischen irrenhaus unterwegs.
 
gut, vielen dank bis hierhin.

es ist absehbar, dass ich durch verkäufe miener [g=420]cd[/g] beträge über 1000, aber unter 7400€(das ist ungefähr der freibetrag) erwirtschaften werde.

das heisst, ich müsste nichts bezahlen, erwirtschafte aber geld.

das sollte mich doch berechtigen, einige ausgaben dann auch absetzenzu können, oder?
 
Um was abzusetzen musst du erst mal was einnehmen.

Wenn du Neuware kaufst und bist nicht Ust pflichtig brauchst du zwar auf Rechnungen von dir keine Ust auszuweisen und brauchst die somit auch nicht abfuehren, aber die von dir gezahlte Ust bekommst du auch nicht zurueck.
 
das sollte mich doch berechtigen, einige ausgaben dann auch absetzenzu können, oder?
Was meinst du genau mit "Absetzen"?
Falls du damit "Umsatzsteuer zurückholen" meinst - das ginge im Falle eines Einzelunternehmens / Kleinunternehmer nicht. (Siehe auch Wolfi's Kommentar)
 
selbst wenn das alle klappt: du musst aufpassen, dass du nicht in eine steuerschätzung reingerätst, laut der du dann erstmal im voraus einkommensteuer zahlen musst für ein jahr... kriegst du dann zwar wieder, aber ich stell mir grad vor, wie blöd du aus der wäsche schaust, wenn das finanzamt ne vorzahlung von 10.000€ veranschlagt :D ;)

mein bester kumpel is anwalt und musst nach gründung seiner kanzlei auch erstmal einkommensteuer gemäß einer einschätzung des finanzamtes vorauszahlen...
 
Man seit ihr alle naiv.

"Ich gründe mal eben 'ne Firma, dann kann ich alles vom Radiergummi bis zum Porsche Cabrio alles absetzen." :D LOL

Nur weil ich kein Geld habe um Equipment zu kaufen......

Wenn schon, dann arbeite auch als Unternehemr und mache Umsatz! Dann ergibt sich der Rest von alleine.

Aber dein Ziel um "was abzusetzen" ist von vornerein zum Scheitern verurteilt.
 
Hi,

du wirst nur dann "absetzen" können wenn du auch Einnahmen hast.

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Einzelunternehmer), halt die19% MWST.

Danach noch, so oder so, Einkommensteuer, Höhe je nach Einstufung/Steuerklasse.

Machst du mehr Ausgaben als Einahmen, also investierts du zuviel, bleibt nur die Vorsteuer, da kein Gewinn auch keine Einkommensteuer und daraus resultierend auch die Erstattung der selben entfällt.

Das heisst: negative Einnahmen (Verluste) berechtigen nicht zur Erstattung von Einkommensteuer (weil ja nie bezahlt).

Gruss Holgi
 
@holgi: ich glaube es stimmt so nicht ganz. Verluste aus selbständiger
Arbeit können mit Einnahmen z.B. aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet
werden.



Bei künstlerischer Nebentätigkeit (also z.B. Aufnahmen nur von sich selbst
zu Werbezwecken oder um die Musik zu verkaufen)
drückt das Finanzamt bei kleineren Verlusten wohl eher ein Auge zu. Da
kann die Zeit mit Verlusten schon mal
länger sein. Aber Gewinnerzielungsabsicht sollte schon da sein.

Mit der MWST. Da gibt's ne Grenze für Kleinstunternehmer. Die können sich
das dann sparen. Ist vermutlich doch ne Menge Papierkram. Man weist
dann keine MWST aus, kann aber auch nicht mit selbst gezahlter Vorsteuer
verrechnen.

Aber ein label zu gründen (wie threadsteller schreibt) um was abzusetzen
ist wohl nicht sinnvoll.
 
Raub doch ne Bank aus und setz dich dann selbst ab (nach Hawaii oder so). :D
 
Raub doch ne Bank aus

Hey, das ist Anstiftung zu Straftaten. Geh' lieber zum Steuerberater, dann ist es legal. :D LOL

Oder mach es wie Franjo Pooth......und ich hab' noch nichtmal 50.000 Eur von der Sparkasse gekriegt.
 
ok:
Manche denken "absetzen"von der Steuer heißt. Toll, ich muss nix bezahlen oder Finanzamt zahlt. Dem ist natürlich nicht so.
In wie weit ein Unternehmen für dich sinnvoll ist hängt von den Umständen ab in denen du dich befindest.
Wenn du z.B. Schüler bist, ohne Einkünfte, dann hättest du u.U. die Möglichkeit die Vorsteuer deiner Anschaffung vom Finanzamt zurückzufordern. (19%), Sofern die Waren mit diesem Steuersatz belastet sind. In diesem Fall musst du mindestens jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim FA abgeben. Das könnte dich schonmal nerven, solltest du einen verplanten Charakter haben.
Denn du musst Belege sammeln und eine kleine Buchhaltung aufbauen. Vielleicht sogar einen Steuerberater bezahlen, etc. Das kostet Geld.
Die 100%, also 119% Kaufpreis abzgl. 19% Vorsteuer musste aber nach wie vor zahlen.
Hast du jetzt als Schüler keinerlei Einkünfte aus z.B. Zinsen oder Kühlregale einräumen bei Penny, dannmusst du keine Einkommensteuerzahlen und hast eventuell einen Vorteil mit dem Gewerbe.
Auf Dauer muss aber ein Unternehmen erkennbar sein. Also z.B. Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Du jahrelanger Pleitegeier bist, sagt der Mann beim Finanzamt: "Liebhaberei". Unter Umständen musste dann die Vorsteuer nachträglich entrichten.
Soltest du einen Nebenjob haben; "Pennygeschichte", und kommste mit diesen Einkunften über die Grundfreibetrag etwa 7,5TEUR jährlich, könnten Verluste aus deinem Gewerbebetrieb Musikmachen, dich wieder unter die7,5TEUR schubsen und du zahlst wieder keine Einkommensteuer.

Hoffe du kannst damit was anfangen
pansen
 
karaokenico schrieb:

@holgi: ich glaube es stimmt so nicht ganz. Verluste aus selbständiger
Arbeit können mit Einnahmen z.B. aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet
werden.

Stimmt.

Bei mir ist es so. Ich bin selbständig. Einzelunternehmer. Vorsteuerabzugsberechtigt.
Meine Frau angestellt.

Veranlagung am Jahresende: meins plus das Einkommen der Frau. Aus der Summe dann die Einkommensteuer.

Gruss Holgi
 
@pamsen

damit kann ich schonmal ne menge anfangen, ich werde diese infos dann mal mit meinem steuerberater abklären.

ich werde diesen thread dann zu gegebener zeit pushen und euch mitteilen, wie und ob das alles laufen kann.

vielen dank bis hierhin, leute:)
 
Hallo Ewert,

ergänzend dazu:

Du musst auf Dauer die Absicht haben, gewinne zu erzielen. Das FA verlangt keine Gewinne im ersten Jahr. Aber nach 3-4 jahren solltest Du schwarze Zahlen schreiben und Deine Investitionen wieder reinbekommen.

Oben wurde erwähnt, dass man Verluste aus selbständiger Tätigkeit mit Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer verrechnen kann. Das stimmt zwar, aber ändert nichts daran, dass man nach einiger Zeit alleine mit der selbständigen Tätigkeit auch Gewinn einfahren muss. Sonst erkennt das FA die selbständige Tätigkeit nicht mehr an und verlangt Steuernachzahlungen.

Also schau, wieviel Einnahmen Du haben wirst und welche Ausgaben Du haben wirst, um diese Einnahmen zu erzielen.

Als Kleinunternehmer hast Du die Wahl, ob Du umsatzsteuerpflichtig sein willst oder nicht. Wenn ja, kannst Du Vorsteuer abziehen (die 19% UmsSt, die Du an andere Unternehmer bezahlst), musst aber auch auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese ans FA abführen.

Gruß Rainer
 
Mal so nebenbei gefragt @Ewert...

willst du jetzt die Umsatzsteuer (19%) immer verrehcnen und damit "loswerden" weil du nichts einnimmst, also keine umsatzsteuer kassierst, sondern nur umsatzsteuer abgibst indem du kaufst, oder willst du deine Geräteeinkäufe am ende des ahres aufwenden, also gegen die ennahmen aufrechen um deinen gewinn zu schmälern?
wenn zweites, dann solltest du mal nachlesen wie das läuft...denn geringwertige güter bis 150euro (ab anfang 2008), werden aufgewendet, bei höheren summen sieht es anders aus bis 1000 euro im normalfalls über 5 jahre aufzuwenden (ausser zB computer etc.) und über 1000euro, da musst du in der afa-liste nachschauen...
 

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