Krankheit = Vertragsbruch oder höhere Gewalt?

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Mal eine Frage: Angenommen eine Band kann wegen Krankheit eines Bandmitglieds eine Show nicht spielen. Wird die Absage dann als Vertragsbruch oder höhere Gewalt gewertet?
 
Ich denke mal Vertrag ist Vertrag - bei nicht Einhaltung Konventionalstrafe.
 
GIbts keinen Vertrag? Dort könnte man sowas fixieren bzw. hätte fixieren können.


Edith: Ach, anscheindend ja...

...als Vertragsbruch...gewertet?

Sorry.
 
Das hängt meines Wissens nach von der Vertraggestaltung ab. Die Band könnte durch den Vertrag auch verdonnert werden z.B. Ersatz zu beschaffen.

Jedenfalls sollten derartige Punkte per Vertrag geregelt sein.
 
Wenn der Vertrag nur zwischen Selbstverschulden und höhere Gewalt unterscheidet - wie sieht das dann aus?
 
Bin kein Jurist, aber würde Krankheit als höhere Gewalt einstufen, es sei denn, man hat sich die Erkältung beim Eisbaden zugezogen (=Selbstverschulden) :-D
 
Krankheit ist dann in meinen Augen ganz klar höhere Gewalt. Normalerweise bemüht man sich dann um einen Ersatztermin.
 
Eben...zur Not nachweisen lassen, dass dort wirklich "Krankheit" vorliegt...bei vielen ist das leider nur ne dusselige Ausrede für "keinen Bock".

Hier geht´s um´s Geschäft und nicht um Spass an der Freud, also kann wenigstens n gelber Schein in Kopie gefaxt werden!

Problem daran, wenn du denen so kommst bist DU gleich der Spinner...aber damit kann man leben, denke ich!
 
Hallo,

kommt drauf an...

Gibt es in dem Vertrag irgendeine Klausel die besagt, dass ihr bei Nichtauftritt Schadensersatz für den Veranstalter leisten müsst oder für Ersatz sorgen müsst oder so was ähnliches?

Wenn im Vertrag nichts weiter geregelt ist, richtet es sich nach dem BGB. Ist einem Vertragspartner die Erbringung der Leistung unmöglich geworden, so hat der andere Vertragspartner (Veranstalter) keinen Anspruch mehr auf die Leistung, § 275 BGB.

Das hat natürlich auch zur Folge, dass die Gegenleistung (Gage) entfällt, § 326 Abs. 1 BGB.

Der Veranstalter kann dann allerdings Ersatz der Aufwendungen oder Schadensersatz nach §§ 280 ff BGB verlangen. Allerdings nur, wenn ein Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist bei Krankheit nicht der Fall.

Sollte also in eurem Vertrag nichts näheres geregelt sein, kommt ihr ohne Kosten aus der Nummer raus. Der Veranstalter kann euch dann nichts. Er ist selber Schuld, wenn er eine solche Klausel nicht aufnimmt.
 
...Problem daran, wenn du denen so kommst bist DU gleich der Spinner...aber damit kann man leben, denke ich!
Ich vermute, es geht um Sixstrings eigene Kapelle ;-)

(...aber er hatte neulich auch irgendso einen Festivalflyer hier geposted, wenn ich mich recht erinnnere. Vllt. geht´s um das Event und er ist Veranstalter. Ach, was weiß ich... :-D )
 
Kommt m.E. auf das an, was vertraglich vereinbart wurde. Gibt nicht umsonst genug Bands, die für solche Eventualitäten Subs einarbeiten...
 
Sorry, habe deine zweite Meldung überlesen ;o)

Selbstverschulden liegt bei Krankheit nicht vor!
 
...Problem daran, wenn du denen so kommst bist DU gleich der Spinner...aber damit kann man leben, denke ich!
Ich vermute, es geht um Sixstrings eigene Kapelle ;-)

(...aber er hatte neulich auch irgendso einen Festivalflyer hier geposted, wenn ich mich recht erinnnere. Vllt. geht´s um das Event und er ist Veranstalter. Ach, was weiß ich... :-D )


Er veranstaltet das Ding doch selbst, soweit ich weiss...ach, wat weiss ich, nicht meine Bohnen!
 
*jelöscht*

.
 

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