Kommerzielle Nutzung gemeinfreier Aufnahmen

@Mahone

meine frage bezog sich eben auf beitrag #17 in dem geschrieben wird "nachspielen" und "[g=119]gema[/g] wird auf jeden fall fällig"...daher meine verdutzte frage. denn spontan hätte ich genauso geantwortet wie du.
 
Ich denke mal wavelow ist einfach davon ausgegangen,
dass es sich um moderne Kompositionen handelt, die noch Urhebeschutz geniessen.
 
ja, so denke ich mir das auch, nur brachte mich die entschlossene aussage kurz zum zweifeln.
 
Zitat: Ich denke mal wavelow ist einfach davon ausgegangen,
dass es sich um moderne Kompositionen handelt, die noch Urhebeschutz geniessen. Zitat Ende.

Ja bin ich. Von zeitgenössischer U-Musik bin ich ausgegangen.

Bach, Mozart und alles aus diesen Zeiten ist gemamässig kein Problem. Darf und kann jeder neu einspielen wie er lustig ist. Ich glaube die [g=119]Gema[/g] wurde (durch?) aber auf jeden Fall im Zeitalter von Johann Strauss gegründet... Ab da fängt es an, dass man genau schauen muss was evtl. noch mit Rechten belegt sein könnte.

An sich finde ich den Grundgedanken den die [g=119]Gema[/g] (und andere Verwertungsgesellschaften) in sich tragen ja sehr löblich. Das Problem ist die Umsetzung. Viel zu kompliziert, zu träge, zu monopolistisches Gehabe, keine entscheidungsfreudigen Bosse, ungerechte Verteilung der Gelder - niemand kann das so richtig kontrollieren wer eigentlich die Gelder bekommt.
Und bei jedem neuen Medium das auf den Markt kommt, brauchen die oft Jahre bis die was peilen. Bis dahin schwebt man im rechtsgrauen Raum.

Selbst ein Gemaprofiteur wie Dieter Bohlen hat sich öffentlich gegen die jetzige Regelung ausgesprochen. Musik freigeben, der Markt wird es richten. Allein die Downloads und Verbreitung kann doch eh niemand mehr kontrollieren.
Sie sollen sich auf die Airplayüberwachung kümmern, also Musik die über kommerzielle TV- und Radiostationen verbreitet wird, meinetwegen auch noch um Tonträger aber digitale Verbreitung kontrollieren zu wollen ist Unsinn pur.

Diese Rechte sollten sie den Komponisten einfach wieder zurück geben. Das ist lediglich eine Vertragsänderung seitens der [g=119]Gema[/g]. Dann liegen die Urheberkontrollen in diesen bestimmten Bereichen wieder beim Komponisten - wie es das Gesetz normalerweise ja auch schon jetzt vorsieht (z.B. bei Nicht [g=119]Gema[/g] Mitgliedern)

Eine Patentlösung wie man die Komponisten und Texter angemessen am Erfolg beteiligt weiss ich auch nicht. Aber die Zeiten haben sich auch gegenüber den klassischen Komponistenzeiten völlig geändert. Heute sind die Leute oft alles in einer Person gleichzeitig oder ein Team. Die meisten hängen eng an der Vermarktung des Titels mit dran - früher war das nicht so oft so.

Kann man bei einem Trancedance Act ohne grosse Melodie von einer Komposition sprechen? Oder ist es lediglich eine "Produktion" mit fetten Sounds und Soundeffekten?
Trotzdem sind alle diese Trance, Techno sonstwas Sampler bei der [g=119]Gema[/g] gelistet, zu jedem Titel gibt es einen Komponisten der da offziell aufgeführt ist. Selbst wenn in vielen Stücken gar keine Melodie zu hören ist. Dabei kann die [g=119]Gema[/g] laut ihrer Aufgabe aber nur Melodien evtl. noch mit Harmonien schützen (bzw. versucht es). Und auch das nur ab einer gewissen schöpferischen Leistung.

Ach ich hör mal lieber auf bevor ich Seiten schreibe..... Ging ja nur um Mozart :)
 
...meinetwegen auch noch um Tonträger aber digitale Verbreitung kontrollieren zu wollen ist Unsinn pur.

[...] sollten sie den Komponisten einfach wieder zurück geben.

Oh bitte nicht, dann komm ich ja nicht mehr dazu zu komponieren weil ich meine Zeit damit vertrödeln muss.
 
nein

Hoppla - das ging ja schnell :)

Wozu das "nein"?

Zur Behauptung, es ginge nichts an der [g=119]GEMA[/g] vorbei. Die [g=119]GEMA[/g] vertritt ihre Mitglieder und die Mitglieder assoziierter ausländischer Organisationen.

Wer kein Mitglied einer solchen Organisation ist, komponiert und interpretiert schon mal ohne [g=119]GEMA[/g]-Zugriff. Alles vor 1920 ist damit [g=119]GEMA[/g]-frei, allerdings kann die Interpretation unter [g=119]GEMA[/g]-Fuchtel stehen. Das muss man im Einzelfall auf jeden Fall prüfen.

Aufnahmen sind immer heikel, weil man immer damit rechnen muss, dass es noch jemanden gibt, der irgendwelche Rechte festhält. Leistungsschutz kann verfallen sein, Interpretation kann aber noch unter [g=119]GEMA[/g] stehen usw.

Übrigens kann man sicher auch gemeinfreie Kompositionen in modernen Aufnahmen unter Creative Commons finden....
 
Zitat: Alles vor 1920 ist damit [g=119]GEMA[/g]-frei

Ist auch ne komplizierte Nuss. Denn mit Eintritt in die [g=119]Gema[/g] geraten auch alle vorher erstellten Kompositionen mit unter die Fuchtel.
 

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