Klassik-Musik einsetzen...

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tobiasmarx

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Servus!

Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist, Stuecke von Beethoven und Konsorten in seine eigenen Lieder zu uebernehmen - und wenn ja, an wen mann dann was zahlen muss, denn Beethoven hat von ein paar Euros ja nix mehr ;)

Gruessle

Toby
 
der urheberschutz ist nach 70 jahren aufgehoben
 
Das Thema wurde unter anderem hier bereits behandelt.
 
Muchas Gracias, Senores -g-

Gruessle

Toby
 
Das ist schon erlaubt. Du mußt die Sachen allerdings selbst einspielen. Wenn das jemand anders spielt darfst du das nicht ohne seine Erlaubniss verwenden.

Schöne Grüße
 
Jo, soweit war mir das auch klar :)

Danke euch (nochmal auf Deutsch -g-)

Gruessle

Toby
 
von aliazz an 10.03.2006 02:00

der urheberschutz ist nach 70 jahren aufgehoben

Nur Vollständigkeitshalber: 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
 

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