Ein Künstlername hat bezüglich der Anmeldung nichts, aber auch gar nichts, mit einer Marke zu tun.
Künstlername = Einwohnermeldeamt. Ja, habe ich schonmal gemacht. Ist ziemlich simple. Hingehen, nachfragen, Nachweise für das künstlerische Schaffen unter diesem Namen vorlegen. Kostet in Berlin 8 Euro (weil ein neuer Personalausweis erstellt wird). Dauert ca. 1 Woche, bis der Antrag durch ist und ca. 3 Wochen bis der neue Perso am Start ist.
Markenname (Firmenname) =
http://www.dpma.de/; kostet 300 Euro und ist - meiner Meinung nach - sozusagen "mit Schrot auf Spatzen geschossen", für so umsatzschwache (und meist sehr kleine) Firmen, wie Musikfirmen. - Lohnt sich meiner Meinung nach erst dann, wenn Du wirklich fetten Umsatz machst. (Und selbst dann würde ich mir noch richtig gut überlegen, ob es diese Prozedur eigentlich "bringt", denn es gibt noch einige andere wichtige Indizien; nur als Beispiel: Mal ANGENOMMEN "Die Toten Hosen" HÄTTEN Ihren Namen bis heute nicht schützen lassen (ich weiss nicht, ob der Name geschützt ist, dann wäre es jetzt (2006) ziemlich egal, ob der eingetragen ist, oder nicht, weil die Hosen in Deutschland dermaßen bekannt sind, dass sie 1000 andere wichtige Indizien liefern könnten (Tourplakate von 1982 bis 2006, Media Control-Ergebnisse, Presseberichte aus riesigen Zeitungen über mehr als 10 Jahre oder sowas). Da hätte niemand vor Gericht eine Chance gegen die "echten" Hosen, egal wo/was beim Amt eingetragen ist)
Ansonsten gilt, wie immer: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Sprich, solange sich niemand über Deine künstlerischen Äusserungen unter bestimmten Pseudonymen, oder Firmennamen stört, kannst Du machen, was Du willst.
Es ist davon abzuraten, sich so ähnlich zu nennen wie bekannte Firmen oder Musiker. Mit dem Studionamen "Nightwish Studio" würdest Du wahrscheinlich (sobald Du den ersten Erfolg hast) mit der gleichnamigen Band ärger kriegen. - Oder wenn Du Dich "Bela C." nennen wolltes, als Künstler, das würde der bekannte Musiker "Bela B." eventuell nicht so lustig finden und hat unter Umständen sogar das Recht, diesen Namen aufgrund der Ähnlichkeit verbieten zu lassen. - ...Aber wenn Du Dich "Pogo-Heiz die Supernudel" nennen willst, hat damit wahrscheinlich keiner ein Problem. Ausser Dir selbst, weil dieser Name shit ist
=> Ist damit geholfen?
Grüße
Nils
Ach so, weil es um die "Klasse" ging: Soweit ich mich entsinne, sind Tonträger und Medien beim Patent- und Markenamt unter der Klasse 42 geführt.