kann das jemand mir ermöglichen?

  • Ersteller yeah_xxl
  • Erstellt am
@X2dapress: :bigup:

Sehr faire Einstellung!

@all: Ich hoffe, Ihr lernt da was draus ...

Marco

P.S.: Und nun verschwinden hoffentlich bald SÄMTLICHE Links!
 
@X2dapress:
wie kannst du einfach nur so behaupten dass es "dein" instrumental ist?
hast du es patentieren lassen? hast du ein kopieschutz oder irgendwelche rechte "gekauft" für dein "werk"?
 
oh oh ... :eek:
das artet ja langsam zu ner kleinen schlammschlacht aus ... oder was ???
 
wie kannst du einfach nur so behaupten dass es "dein" instrumental ist?

muss ich das jez verstehen?

patent = schutz für eine technische erfindung
kopierschutz = schutz eines datenträgers vor vervielfältigung
rechte kaufen = gibts ausser in amiland nicht

lg
flox
 
würde es denn somit automatisch heissen dass ich auf alles was ich "erstelle" ein urheberrecht haben?
ich frag nur aus neugier und informationsbeschaffung.
wenn ich z.b. ein bild zeichne, darf es dann auch niemand mehr nachzeichnen?
 
würde es denn somit automatisch heissen dass ich auf alles was ich "erstelle" ein urheberrecht haben?

1000 Punkte an dich yeah_xxl - das haben wir dir aber schon vor 6 seiten erklärt gehabt.

grundgedanke muss aber sein, dass die geistige schöpfung eigentümlich ist und aus dem bereich der kunst, musik, literatur,... entstammt, sprich es darf nichts alltägliches sein (wie zum beispiel ein kreis und du verbietest jedem einen kreis zu zeichnen).

anyways, würd wohl nicht schaden, wenn du dir mal das urheberrecht zu gemüte führen würdest: http://www.adlexikon.de/Urheberrecht.shtml (willkürlicher link aus google).

lg
flox
 
nein, das darf niemand .. das lernt man im ersten schulblock zum veranstaltungstechniker
 
@@yeah_xxl:

hast du es patentieren lassen? hast du ein kopieschutz oder irgendwelche rechte "gekauft" für dein "werk"?

Ein Musikwerk muss man weder patentieren, Kopierschutz (lol!) anwenden oder sonstwelche "Rechte" einkaufen. Ein Urheber hat entsprechende Rechte ab Werkerstellung. Punkt. Allensfalls hat oder hätte er eine Titelschutzanzeige gemacht bzw. machen können.

Ich möchte Dich eindringlich bitten, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen.

Akzeptier einfach den Stand der Dinge und mach Dich vielleicht noch einmal mit den Forumsregeln vertraut. Und mit dem Musikrecht-Glossar, welches Du unter dem Menüpunkt "Hilfe und FAQ" findest (auf "Übersicht" klicken, dann nach unten scrollen).

Ebenfalls halte ich in Deinem Falle die Regeln für Remixe für lesenswert, ebenso wie die Regeln zum Thema Coverversion/Bearbeitung.

Grüße

Marco
 
Danke, dass die Links bzw. die verlinkten MP3s entfernt wurden.
 
Urheberrecht: Sämtliche Rechte des Urhebers an einem Machwerk (hier musikalischer Art). Der Urheber braucht sie nciht einzukaufen und sie bleiben stets beim Urheber.

Leistungsschutzrecht: z.B. Inhaber sind die, die das verwendete Sample "geleistet" haben: Du nutzt schließlich mit einem Sample die Arbeit von Instrumentalisten/Sängern/der ganzen Produktion. Auch diese Rechte bleiben bei denen, die die Leistung erbracht haben.

Übertragen kann man lediglich Nutzungsrechte, sprich das Recht, anderer Urheber oder Leistungen anderer Leute zu nutzen. Hast du diese Nutzungsrechte,

Beispiel:
Nutzt du ein schutzwürdiges Instrumental --> Urheberrecht und Leistungsschutzrechte.
Denn einmal verwendest du das Machwerk eines anderen (Urheberrechte), zum anderen die Leistung derer, die es eingespielt haben (Leistungsschutzrecht.

Spielst du nun das Instrumental originalgetreu nach --> Urheberrecht
Keine Leistungsrechte anderer betroffen (Keyboardeinspielung und Produktion wäre dann ja von dir). Trotzdem kann man das Urheberrecht verletzen kann.

Wenn du nun Nutzungsrechte an einem Stück bekommst, darfst du etwas für die abgemachte Verwendung nutzen ohne die Rechte zu verletzen.



A komponiert etwas, B produziert es und spielt alles ein, C will das benutzen
A Hat Urheberrechte, B Leistungsschutzrechte.

OHNE GENEHMIGUNG:

C nutzt das Sample so: C verletzt Urheberrechte UND Leistungsschutzrechte
C spielt es Originalgetreu nach: C verletzt das Urheberrecht

MIT GENEHMIGUNG AN KOMPOSITION:

C nutzt das Sample so: C verletzt Leistungsschutzrechte
C spielt es Originalgetreu nach: Alles ok

MIT NUTZUNGSRECHTE AN KOMPOSITION UND SAMPLE:

Alles ok.


Hoffe das konnte einiges aufklären und bringt XXL zur Einsicht.
 
bissel spät aber egal,so schlecht kann diese Türkische Dönertruppe ja nicht sein,schliesslich reissen sich sogar schon Plattenfirmen nach denen und eingeladen in TV Shows werden se auch,egal wie schlecht oder gut sie sind,kann mir kaum vorstellen das hier irgendwelche user sind die schon TV Erfolge haben.............kann diese Wesen aber auch nur mit Ohrproppen ertragen......sö mein Beitrag dazu

lg

nord :D
 
Hi yeah_xxl,

noch ein Nachtrag zur Diskussion und um Dich eventuell zufrieden zu stellen:
Bei "Chez Moi - Vom Leben und anderen Kleinigkeiten" hat Aron ein entsprechendes [g=32]Midi[/g] File bereits am 16. März im Netz gefunden. Das Teil gibts als Klingelton und als vollständige Playback-Version als [g=32]Midi[/g] File zum kostenlosen Download. Offensichtlich hat der Autor den Yamaha XG-Standard verwendet (SysEx im [g=32]Midi[/g] File). Mit Yamaha XG klingts daher am besten. Soweit ich gehört habe antwortet der Typ auch auf Anfragen die an die im [g=32]Midi[/g] File angegebene eMail-Adresse gerichtet sind, falls Du noch Änderungswünsche hast.

Grüße vom Lieben
 

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