Intrumentale weggeben/verkaufen, verantwortung?

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Caine

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entschuldigt bitte, ich wusste nicht wie ich das thema beschreiben sollte.

wollte mal fragen, unzwar hab ich ein paar düstere instrumentale electrobeats produziert und paar leute haben interesse an denen und würden mir diese abkaufen. was die darauf texten ist vielleicht nicht mein geschmack aber würde ich ärger bekommen wenn die z.b. blödsinn, gegen die politik usw. z.b. texten würden? oder wäre ich dann nicht mehr verantwortlich weil ich mein instrumental verkauft hätte?

will mich da nur absichern da man ja nicht weiß was damit passiert.
 
Ich glaube kaum das man Dich dafür haftbar machen kann, wenn nationalsoziallistische, rassistische, politische oder irgendwie anders gelagerte Hetzparolen, von geistigen Unterseebooten (dritten) über Dein Material gestülpt werden.

Mit dem Verkauf trittst Du doch Deine Rechte und somit die Verantwortung ab.
 
danke dir! ja das denke ich auch, also dürfte dann so sein hoffe ich doch mal! oder kann man sich irgendwo informieren?
 
Die Frage ist,ob es dir das wert ist und mit deiner Einstellung vereinbaren kannst,dass dein Name damit in Verbindung gebracht wird.So in die Zukunft gesehen,meine ich.

Ich persönlich würde nur etwas machen,wo ich 100% zu stehe.
 
Mit dem Verkauf trittst Du doch Deine Rechte und somit die Verantwortung ab.
Nach deutschem Recht kann er die Rechte nicht abtreten. Er bleibt immer der Urheber, nur die Verwertungsrechte kann er verkaufen, schon die pauschale Erlaubnis für Veränderungen für einen Dritten ist grenzwertig.

Solche Handelportale orientieren sich fast immer am angelsächsischen Recht, nach dem man praktisch alle Urheberrechte verkaufen kann. Das gilt aber in de nicht.
 
Geld hin, Geld her! Ich würds nicht machen!!!
 
Ich denke auch mal, dass Du rechtlich vermutlich gar nix zu befürchten hättest. Die politische Message komt mit dem Text. Außerdem bist Du ja kein Mitglied der Band, die die Komposition verwertet.
Problematisch wird es für Dich natürlich insofern, als dass Du im CD-Booklet/Inlay (wenn es denn als solche veröffentlich wird) als Komponist aufgeführt wirst und Du beim Hörer direkt mit dieser Band in einen Topf geschmissen wirst.
Von der einen Seite wirst Du insofern kritisch beäugt und evtl. kommen dann noch ähnlich gelagerte/motivierte Bands aus dieser Szene auf dich zu und könnten dich um Songmaterial bitten.

Alles in allem eine unangenehme Situation. Schön isses nicht. Wenn Du da misstrauisch bist und weißt, was die Kombo da so verzapft, dann vertraue Deinem Bauchgefühl und lass die Finger davon.

Nur 'ne Meinung dazu natürlich.
 
Nach deutschem Recht kann er die Rechte nicht abtreten. Er bleibt immer der Urheber

Und somit kann er evtl. für den Mist den dritte damit verzapfen zur Verantwortung gezogen werden ?
 
Im Notfall würde icn einen Vertrag aufsetzen, in dem Du zur Bedingung machst, dass Deine Komposition nicht in Veröffentlichungen verwendet werden darf, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen und extremistisches Gedankengut verbreiten oder so.
Spätestens dann bist Du aus der Sache raus, vermute ich jetzt mal. Und sollten Sie dann gegen den Vertrag verstoßen, kann Dir ja keiner mehr ans Bein pinkeln.
 
Nur mal so zum Mitdenken ein Zitat:

"Ist der Ruf erst ruiniert....!"

Auf gar keinen Fall würde ich irgendwas an Leute weitergeben die damit irgendwelches Gedankengut in die Umwelt seiern!
Damit schiesst du dir selbst ins Knie, denn was nützt dir z.B. eine Veröffentlichung die dir zwar (unter Umständen dreckiges!) Geld eingebracht hat, aber die du nicht als Referenz benutzen kannst?
Der Spruch "Ich war Jung und brauchte das Geld!" gilt vielleicht bei Nacktfotos, Pornos und evtl. noch Volksmusik/Schlager, aber bei Extremen Liedgut wäre ich vorsichtig ;)
 
danke für eure antworten!

nein ich meinte jetzt nichts rechtsextremistisches o.ä. sorry.

eher zu viel über drogen, gewalt, sex .ö.ä.
 
eher zu viel über drogen, gewalt, sex .ö.ä.

So what?!

Wenn Du Dich damit nicht identifizieren kannst, dann lass es sein. Andererseits kannst du bei

düsteren instrumentalen electrobeats

nicht die Verwendung von Friede, Freude, Eierkuchen Songtexten erwarten. Spätestens seit Rammstein müsstest Du ja wissen, dass Texte in der Richtung mittlerweile gang und gäbe sind.
Da verstehe ich Deine Aufregung jetzt nicht ganz.
 
eher zu viel über drogen, gewalt, sex .ö.ä.

So what?!

Wenn Du Dich damit nicht identifizieren kannst, dann lass es sein. Andererseits kannst du bei

düsteren instrumentalen electrobeats

nicht die Verwendung von Friede, Freude, Eierkuchen Songtexten erwarten. Spätestens seit Rammstein müsstest Du ja wissen, dass Texte in der Richtung mittlerweile gang und gäbe sind.
Da verstehe ich Deine Aufregung jetzt nicht ganz.

neee aufregung nicht :). habe mal von hirntot records gelesen und die haben sogar gerichtsverhandlungen gehabt, deshalb informier ich mich da lieber bevor jemand sowas abartiges übertriebenes rappt.

warum englische rapalben nicht verboten sind frage ich mich, da gibt es massig heftige texte.
 
Nach deutschem Recht kann er die Rechte nicht abtreten. Er bleibt immer der Urheber

Und somit kann er evtl. für den Mist den dritte damit verzapfen zur Verantwortung gezogen werden ?

Juristisch natürlich nicht, weil Musik an sich jenseits der Gesetze steht ;-)
Zur Verantwortung gezogen werden kann man nur für Aussagen in Texten (Hetze, Mordaufruf, persönliche Beleidigungen etc)

Allerdings hat man auch einen Ruf zu verlieren...
Wenn man irgendwann als "Der Blödmann, der den Beat zu diesem kranken Frauenhasser-Diss gemacht hat" ist, nervt das möglicherweise noch mehr als eine Unterlassungsklage und Geldstrafe wegen einer guten und gerechtfertigten Mordaufrufs-Satire ;-)
 
warum englische rapalben nicht verboten sind frage ich mich, da gibt es massig heftige texte.

Wenn sie als Kunst gelten dürfen, wird es sehr schwierig mit dem Verbieten. Nach Artikel 5 Absatz 3
Grundgesetz ist die Kunst frei:

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. "

Den zweiten Satz kann man sogar so interpretieren, dass die Kunst nicht einmal Verfassungstreu sein muss, da ja ausdrücklich die Lehre angesprochen wird.

Anecken kann man eigentlich nur mit dem Urheberrecht. Wenn ein Musikstück wegen Volksverhetzung verboten wird, spricht man dem jeweiligen "Werk" normalerweise erst mal den Kunstcharakter ab. Das Zeug gilt dann als Propaganda mit musikalischer Begleitung und die letztere wird auch nicht verboten, die könnte man ganz legal als Instrumentalmix veröffentlichen.
 

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