[info] Das Leben der produzenten wird schwerer

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SmC

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Das leben für Produzenten wird härter
Fre. 10.Sep. 00:31 von Redaktion
In den USA wurde nun per Gericht beschlossen, das alle benutzten Samples, die bei einer Musik-Produktion verwendet werden, auch bezahlt werden müssen, egal wie das Endprodukt klingt. Das heisst, auch wenn man die Samples nicht im entferntesten im Song wiedererkennt, muss der Producer für diese bezahlen.

Bisher war es legal und man musste nichts bezahlen, wenn man Samples älterer Platten benutzte und diese auf dem neuen Track nicht zu identifizieren waren. Das Gericht sieht das ganze nicht als Eingriff in die Kreativität der Produzenten, sondern will damit gegen die Musik-Piraterie vorgehen:

Zitat:
"If you cannot pirate the whole sound recording, can you 'lift' or 'sample' something less than the whole? Our answer to that question is in the negative,. Get a license or do not sample. We do not see this as stifling creativity in any significant way."

Das Gericht hatte ca. 800 Klagen vorliegen, doch hauptsächlich ging es um den NWA Track "100 Miles And Runnin'", welcher ein zweisekündiges Gitarren-Riff von George Clinton & Parliament Funkadelic's "Get Off Yo Ass" sampelt. Dieses Urteil wird eventuell einigen Produzenten das Leben schwerer machen. Producer wie Kanye West, Just Blaze und 9th Wonder wurden durch das Sampeln älterer Songs bekannt und DJ Premier machte Karriere, indem er ältere Samples so gebrauchte und veränderte, so dass ein ganz neuer Sound entstand.
oh man, ich dachte der wäre schon immer so da wenn man samples von alten platten benutzt dafür zahlen musste !? LOL
 
SmC schrieb:.
oh man, ich dachte der wäre schon immer so da wenn man samples von alten platten benutzt dafür zahlen musste !? LOL

Was willst du uns damit sagen, versteh ich nicht... aber ansonsten nicht so geil.
 
Ein Brief des "BitTorrent"-Betreibers an DreamWorks:

Date: Sat, 21 Aug 2004 18 43 -0100 (GMT)
From: anakata
To: KMWLAW@flash.net
Subject: Re: Unauthorized Use of DreamWorks SKG Properties

On Mon, 23 Aug 2004 KMWLAW@flash.net wrote:

> Dennis L. Wilson, Esq.
> KEATS McFARLAND & WILSON, LLP
> 9720 Wilshire Blvd., Penthouse Suite
> Beverly Hills, CA 90212
> Tel: (310) 248-3830
> Fax: (310) 860-0363
>
>
> August 23, 2004
>
>
> VIA ELECTRONIC MAIL
> AND U.S. MAIL
>
> ThePirateBay.org
> Box 1206
> Stockholm 11479
> SWEDEN
>
> [g=9]tracker[/g]-40-aa-5f-03-412675c8@prq.to
>
> Re: Unauthorized Use of DreamWorks SKG Properties
> http://www.thepiratebay.org
>
> To Whom It May Concern:
>
> This letter is being written to you on behalf of our
> client, DreamWorks SKG (hereinafter ^ÓDreamWorks^Ô).
> DreamWorks is the exclusive owner of all copyright,
> trademark and other intellectual property rights in
> and to the ^ÓShrek 2^Ô motion picture. No one is
> authorized to copy, reproduce, distribute, or
> otherwise use the ^ÓShrek 2^Ô motion picture without
> the express written permission of DreamWorks.
[...]
> As you may be aware, Internet Service Providers can
> be held liable if they do not respond to claims of
> infringement pursuant to the requirements of the
> Digital Millennium Copyright Act (DMCA). In
> accordance with the DMCA, we request your assistance
> in the removal of infringements of the ^ÓShrek 2^Ô
> motion picture from this web site and any other sites
> for which you act as an Internet Service Provider.
> We further declare under penalty of perjury that we
> are authorized to act on behalf of DreamWorks and
> that the information in this letter is accurate.
> Please contact me immediately to discuss this matter
> further.

As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe.
Unless you figured it out by now, US law does not apply here.
For your information, no Swedish law is being violated.

Please be assured that any further contact with us, regardless of medium,
will result in
a) a suit being filed for harassment
b) a formal complaint lodged with the bar of your legal counsel, for
sending frivolous legal threats.

It is the opinion of us and our lawyers that you are f*cking morons, and
that you should please go sodomize yourself with retractable batons.

Please also note that your e-mail and letter will be published in full on
http://www.thepiratebay.org.

Go f*ck yourself.

Polite as usual,
anakata

Also: Hier in D gelten auch die Gesetze von D, sprich: bis 30 sec. (soweit ich weiß) dürfen Teile verwurstet werden. Bei einer Veröffentlichung in Ami-Land siehts latürnich anders aus.... aber da soll sich das Label dann selbst drum kümmern
;-) :-D

DaObi
 
oh man, ich dachte der wäre schon immer so da wenn man samples von alten platten benutzt dafür zahlen musste !? LOL

da muss ich mich dem schlosser anschliessen. davon verstehe ich kein stück.

der rest is mir schnuppe, ich mach musik mit den fingern, nicht mit der schere.

gruß, mitti
 
lol, das ist die richtige Antwort auf Amerikas Anwälte.

DaObi schrieb:
Ein Brief des "BitTorrent"-Betreibers an DreamWorks:

Date: Sat, 21 Aug 2004 18 43 -0100 (GMT)
From: anakata
To: KMWLAW@flash.net
Subject: Re: Unauthorized Use of DreamWorks SKG Properties

On Mon, 23 Aug 2004 KMWLAW@flash.net wrote:

> Dennis L. Wilson, Esq.
> KEATS McFARLAND & WILSON, LLP
> 9720 Wilshire Blvd., Penthouse Suite
> Beverly Hills, CA 90212
> Tel: (310) 248-3830
> Fax: (310) 860-0363
>
>
> August 23, 2004
>
>
> VIA ELECTRONIC MAIL
> AND U.S. MAIL
>
> ThePirateBay.org
> Box 1206
> Stockholm 11479
> SWEDEN
>
> [g=9]tracker[/g]-40-aa-5f-03-412675c8@prq.to
>
> Re: Unauthorized Use of DreamWorks SKG Properties
> http://www.thepiratebay.org
>
> To Whom It May Concern:
>
> This letter is being written to you on behalf of our
> client, DreamWorks SKG (hereinafter ^ÓDreamWorks^Ô).
> DreamWorks is the exclusive owner of all copyright,
> trademark and other intellectual property rights in
> and to the ^ÓShrek 2^Ô motion picture. No one is
> authorized to copy, reproduce, distribute, or
> otherwise use the ^ÓShrek 2^Ô motion picture without
> the express written permission of DreamWorks.
[...]
> As you may be aware, Internet Service Providers can
> be held liable if they do not respond to claims of
> infringement pursuant to the requirements of the
> Digital Millennium Copyright Act (DMCA). In
> accordance with the DMCA, we request your assistance
> in the removal of infringements of the ^ÓShrek 2^Ô
> motion picture from this web site and any other sites
> for which you act as an Internet Service Provider.
> We further declare under penalty of perjury that we
> are authorized to act on behalf of DreamWorks and
> that the information in this letter is accurate.
> Please contact me immediately to discuss this matter
> further.

As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe.
Unless you figured it out by now, US law does not apply here.
For your information, no Swedish law is being violated.

Please be assured that any further contact with us, regardless of medium,
will result in
a) a suit being filed for harassment
b) a formal complaint lodged with the bar of your legal counsel, for
sending frivolous legal threats.

It is the opinion of us and our lawyers that you are f*cking morons, and
that you should please go sodomize yourself with retractable batons.

Please also note that your e-mail and letter will be published in full on
http://www.thepiratebay.org.

Go f*ck yourself.

Polite as usual,
anakata

Also: Hier in D gelten auch die Gesetze von D, sprich: bis 30 sec. (soweit ich weiß) dürfen Teile verwurstet werden. Bei einer Veröffentlichung in Ami-Land siehts latürnich anders aus.... aber da soll sich das Label dann selbst drum kümmern
;-) :-D

DaObi
 
"As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe."

geographische aufklärung wird denen gut tun :-D
 
Das heisst, auch wenn man die Samples nicht im entferntesten im Song wiedererkennt, muss der Producer für diese bezahlen
ich bezahl nix für samples, die andere nicht wiedererkennen können... 8-)

Grüße
Cos
 
ich bezahl nix für samples, die andere nicht wiedererkennen können...

wenn man es mal genau nimmt, ist doch das nehmen und umformen (verfremden, bearbeiten, ect. ...) von Samples auch eine Form der eigenen Kreativität. Anstelle eines Tones aus der Tonleiter nimmt man ein Sample und arbeitet damit technisch/musikalisch.

Wenn man das aus dieser Perspektive mal betrachtet muss ja dann für jeden Ton aus der Tonleiter bezahlen ... nur mit dem Unterschied das es nach dem Gesetzt nicht definiert ist, wer Urheber unserer Tonleiter ist.
 
DaObi schrieb:

Also: Hier in D gelten auch die Gesetze von D, sprich: bis 30 sec. (soweit ich weiß) dürfen Teile verwurstet werden.

Das ist eine Legende und falsch.
Aber ansonsten: Wenn man das Sample eh nicht mehr erkennen kann, wird man es ja schlecht erkennen, ne?
 
Das ist eine Legende und falsch.

Das ist so auch nicht ganz richtig.

Richtig ist:

Es ist in Deutschland erlaubt bis zu 8 Takten eine Melodie aus einem fremden Stück zu verwenden ohne dabei das Urhebergesetz zu verletzen. Wie das bei Samples oder Textpassagen/Phrasen geregelt ist, weiß ich aber nicht.
 
It is the opinion of us and our lawyers that you are f*cking morons, and that you should please go sodomize yourself with retractable batons.

Go f*ck yourself.

Polite as usual,
anakata


muahhahahahahahahhahahhaha, geil :-D

aber mal ehrlich, wenn man das sample kein stück wiedererkennen kann, wie soll man das nachweisen? man haben die nen rad ab...

gruß

lessi
 
kaum vergesst man 2 buchstaben und ihr blickt net durch :-D :-D

Ich meinte damit,das man jetz wenn man samples von älteren platten benutzt doch zahlen muss !
so..
und ich dachte Das wäre schon immer so gewesen das man dafür zahlen musste !!

Jetz gecheckt :) :)
 
... das war alles nur eine frage der zeit bis das so kommt
und zweitens,
wenn ein amerikanischer produzent, dessen gerichtsstand innerhalb der US liegt, dich als deutschen verklagt, dann ist es irrelevant was hier gesetz ist.
ausserdem ist damit zu rechnen, dass sehr bald das europaeische recht dem US recht angeglichen wird - alleine die grossen majors (emi, bmg, sony) werden stark daran interessiert sein moeglichst bald eine moeglichst starke lobby PRO dieser aenderung hier zu installieren.
ausserdem, dass samplen von fremden material - egal wie lang - war schon immer verboten, ausser man hat die ausdrueckliche lizenz des urhebers / rechtehalters.
die neue qualitaet der aenderung liegt nunmehr darin, dass auch VERAENDERTE samples nun unter das urherberrechtsgesetz fallen.
harte zeiten fuer lizenslose sampler - also , marsch marsch - samples selber machen :)
 
An alle Samp`ler:
Tu mir den Gefallen und bleib Gangsta :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
 
WEAPON_X schrieb:
...
wenn ein amerikanischer produzent, dessen gerichtsstand innerhalb der US liegt, dich als deutschen verklagt, dann ist es irrelevant was hier gesetz ist.
...

Für Sachen, die ich in Deutschland anstelle gilt für mich natürlich immer das deutsche Recht; wäre ja noch schöner. (vgl. Posting von DaObi)
Anders siehts dann wohl aus, wenn ich in den USA veröffentlicht habe.

Grüße
Alex
 
hallo alex,
genau den denk fehler haben auch die leute gemacht die zB in deutschland wegen file sharing angeklagt wurden - ausserdem, der musiker muss nur in der UK seine klage filen (und das ist fuer die grossen labels das aller wenigste), dann hast du schon verloren.
wenn du im internet veroeffentlichst, dann gilt ausschlieslich der gerichtsstand des klaegers - oder kannst du beweisen, dass alle downloader nicht aus der us waren ?
;-)
 
Hallo WEAPON_X,

wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege, wurden die File-Sharer aus den USA in den USA verklagt und die aus D auch in D, weil es hier ja auch entsprechende Gesetze gibt (wurde ja extra angepasst).

Zwielichtige Firmen verlegen ja auch oft ihren Firmensitz auf irgendeine Karibik(?)-Insel auf der sie behindernde Gesetze nicht existieren, und sind deshalb dort auch nicht angreifbar. Ausser sie haben eine Niederlassung in einem Land wo sie ein entsprechendes Gesetz verletzen.

Wäre ja auch übel, wenn ich z.B. eine Porno-Homepage hier in Deutschland betreibe und dafür in China zum Tode verurteilt werden könnte.

Grüße
Alex
 
dann hast du schon verloren

Seh ich nicht so. Die Rechtslage ist im Moment alles andere als eindeutig, was das Internet angeht. Kann sein, daß man in US veurteilt wird in Abwesenheit. Aber die können Dich genausowenig in ihr Land zwingen (außer es gibt ein "Auslieferungsverfahren" ;-) :-D) und Dich ihrer Gerichtsbarkeit unterstellen. Genausowenig könnense die evtl. auferlegte Strafe durchsetzen, solang Du nicht ihr blödes Land betrittst. Immerhin verklagt der Iran ja auch nicht den Playboy, nur weil im Iran Darstellungen von entblößten Frauen verboten sind. Du kannst halt die Zeitschrift (offiziell) dort nicht kaufen.

Wenn Du einen Gewinn erzielst mit nem geklauten Sample, gilt internationales Wirtschaftsrecht schätz ich. Wenn Du nachweislich jemanden schädigst, indem Du seinen Gewinn schmälerst oder verhinderst ebenfalls. Aber was das fürn Riesenproblem ist für diejenigen, die die Forderung stellen, sieht man ja an den mp3s im I-net und der betroffenen Musikindustrie. :p :-D

Die einzige Chance, die wirklich Aussicht auf Erfolg haben könnte ist, wenn Du jemanden mithilfe eines Samples dermaßen beleidigst, daß ein Verstoß gg. Menschenrechte und gute Sitten vorliegt. Wenn der Klagende eine Eigentumswohnung im Land des Beklagten besitzen sollte, kann dieser auf alle Fälle eine Unterlassungsklage in die Wege leiten - mit ebenfalls durchwachsenen Erfolgsaussichten :)

Also: frisch ignoriert die Facts und mutig weitergesamplet - bis eben mal ein Urteil zustande kommt.

Wenn ihr größere Musikstücke zitiert, die in D auch veröffentlicht sind, gibbet soundso Ärger: aber den gabs ja auch schon vor der angesprochenen Gesetzänderung!

In diesem Sinne

DaBreakingDaLawObi :)
 
OldWise schrieb:
Das ist eine Legende und falsch.

Das ist so auch nicht ganz richtig.

Richtig ist:

Es ist in Deutschland erlaubt bis zu 8 Takten eine Melodie aus einem fremden Stück zu verwenden ohne dabei das Urhebergesetz zu verletzen. Wie das bei Samples oder Textpassagen/Phrasen geregelt ist, weiß ich aber nicht.

Ist das nicht ERST RECHT eine Legende?!? Was sind denn 8 Takte. Kommt drauf an, wie man zählt, und wie man einen Takt definiert... mach mal nen 12/2-Takt mit 30 [g=45]bpm[/g]... da kannste dann einen kompletten Song klauen - und das soll legal sein?

Oder wird danach gegangen, wie der Urheber (von dem du borgst) es notiert hat? In dem Falle setze ich mich gleich mal hin, schreibe eine einfache, getragene Melodie und packe die in einen 1/32-Takt - und schon wird niemand auf der Welt mehr Melodien schreiben können, weil er mit jeder beliebigen Note gleich mehr als 8 Takte meines Songs klaut...

Ich kenne das so: Sobald die fragliche Stelle sehr markant ist und man das Original sofort wiedererkennt, verstößt es schon gegen das Urheberrecht, selbst wenn es sich nur um ein paar Noten handelt (man nehme als Beispiel, weil mir gerade nix besseres einfällt, die ersten beiden Töne des Refrains von "Go West"). Wie "markant" diese Stellen sind, liegt dann im Falle eines Falles aber wohl im Ermessen des Richters. Pauschalaussagen wie "bis zu 8 Takte" halte ich daher für unmöglich. (Wobei es häufig vorkommt, dass man eine bekannte Passage erst gegen Ende des vierten/achten Taktes wiederekennt)

Oder liege ich mit meiner Version auch falsch?

Lucky

BTW: Hat's auf Homerecording.de auch sowas wie eine F'up2-Funktion? Wäre bei diesem Thread sicherlich angemessen (Musik & Recht)
 

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