@Oldwise:
ja.
@Entone:
Art. 41 I EGBGB stellt aber wiederum klar, dass nicht nach Belieben ausländisches Recht im Falle einer unerlaubten Handlung anwendbar ist. Und das ist auch gut so. Ansonsten könntest du etwas in Deutschland völlig Legales im Internet veröffentlichen, und dann könntest du aus allen Ländern heraus, in denen gerade das nicht erlaubt ist, zur Rechenschaft gezogen werden. Ganz so schlimm ist es Gott sei Dank auch wieder nicht.
Die Frage, welches Recht anwendbar ist, ist aber nicht mit der Frage gleichzusetzen, wo die Zuständigkeit des Gerichts liegt. Und gerade das empfinde ich bei der US-Justiz als unerträglichen Zustand. Gerade weil die sich so schnell für zuständig halten können, ist die Drohung, in Amiland zu klagen, auch wenn man in Deutschland nichts damit werden würde, manchmal wie eine Erpressung... Und glaub bloß nicht, dass die in Amiland nach deutschem Recht entscheiden würden, wegen Sachnähe oder so. Wahrscheinlich wissen die nciht mal, dass es auch anderes Recht als Ami-Recht gibt! *Sarkasmus wieder aus*
@Lucky:
Nein, die darf gerade nicht geklaut werden! Nur ein Tauber würde die Melodie nicht wiedererkennen!
Gruß Rainer