Hofa-Studium von Einkommenststeuer absetzbar??

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Invisible

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Hey,
weiss jemand ob man den Hofa Jahres-/ Vernlehrgang, wenn man beruflich in dem Bereich arbeitet, von der Steuer als Fortbildung absetzen kann?? Bin mir da nicht ganz sicher da die Kurse ja von der Umsatzsteuer befreit sind!
 
ich bin mir sicher, dass dir die netten damen und herren von hofa dazu was sagen können.
nummer hast du ja.

edit:
HOFA FAQ
Zusätzlich können alle Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden, und die Teilnahme an einem solchen staatlich zugelassenen Kurs wird von unterschiedlichen Stellen finanziell gefördert.
 
Würde mich auch interessieren!

Also bitte nach dem Telefonat hier rein mit der Antwort ^^
 
Naja gefragt habe ich ja schon
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Evtl. sollte das kein Problem sein ich soll aber noch mal meinen Steuerberater fragen
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So die Info.

Aufgrund der Tatsache das ich in dem Bereich beruflich tätig bin kann ich das ganze ja unter den Werbungskosten / Vortbildungskosten angeben. Bin mir nur nicht ganz sicher da das ganze ja Umsatzsteuerbereit ist?!
 
probiers doch einfach mit einzureichen bei der steuererklärung. mehr als abweisen kann dir das finanzamt das nicht, oder?
 
Denke ich mir auch!!!
 
nur, damit ich es auch verstehe: der kurs ist schon umsatzsteuerbefreit und du willst diese nicht bezahlte umsatzsteuer vom finanzamt zurück?
 
Also mit Umsatzsteuer hat das nix zu tun. Das nur am Rande.

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind grundsätzlich als sog. Sonderausgaben absetzbar (Angabe im Mantelbogen). Allerdings wirkt sich dieser Abzug im Gegensatz zu den sog. Werbungskosten nicht voll aus.

Arbeitest du schon im Audiobereich bzw. erzielst Einkünfte aus nicht selsbständiger Arbeit in diesem Bereich, dann hat das ganze eher den Charakter einer Fortbildung. Somit kann es sich bei den Kosten auch um Werbungskosten (Angabe in Anlage N) handeln. Diese mindern die Bemessungsgrundlage voll. Daher ist diese Variante auf jeden Fall vorzuziehen. Dies ist aber wie gesagt an Bedingungen geknüpft.

Bist du selbständig (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), würde ich das ganze einfach als Aufwand in die Betriebsausgaben deiner Gewinnermittlung klatschen. Allerdings solltest du in diesem Falle in der Tat einen StB konsultieren...
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Gruß
Micha
 
Jepp.
der Fall "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" im Bereich Ton und Bild trifft bei mir zu.
Danke.
 

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