Hörspiel - Veröffentlichung

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Pakratz

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Hi!

Ich bin gerade dabei ein Hörspiel zu produzieren (bzw. ich arbeite noch am Script). Der Autor der Originalgeschichte ist am 15.3.1937 gestorben, also wird der Todestag am 15 März 2007 schon 70 Jahre her sein..
Ist es nach Urheberrecht so, daß ich mein Hörspiel erst am 15.3.07 veröffentlichen darf, oder darf ich erst am 15.3.07 mit der Produktion beginnen?
Die Geschichte ist übrigens "Die Musik des Erich Zann" von Howard Philips Lovecraft.

Ich gehe nicht von ernsthaften Problemen aus, wenn ich das Hörspiel veröffentliche (zumal es sowieso gratis als Download erscheinen soll), ich möchte nur auf der sicheren Seite stehen.

Und wenn ich etwas völlig falsch verstanden habe, bitte korrigiert mich.

Danke!

Nachtrag:
Ich hab' grad noch im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" unter §69 diesen Satz gefunden:
"Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
Also erlischt das Urheberrecht des werten Herrn Lovecraft erst am 01.01.2008.
Das ist zwar interessant, weil es für mich bedeutet, daß ich mein Hörspiel nicht so schnell präsentieren werde... Aber meine eigentliche Frage bleibt davon ja unberührt: Darf ich mein Hörspiel Neujahr 2008 ins Netz stellen, oder darf ich (eigentlich) erst am ersten Januar nächstes Jahr mit der Aufnahme beginnen?
 
Hi,

ich glaube es hängt auch von der Übersetzung ab, d.h. wenn Du mit einer Übersetzung arbeitest ist es wurscht wann der Autor selbst gestorben ist.

§ 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des
Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke
geschützt.

Ruesch
 
Ich nehme den englischen Originaltext und übersetze und bearbeite selbst (bzw. habe selbst übersetzt).
Das Urheberrecht für das gesamte Hörspiel läge also bei mir, abgesehen natürlich von den Charakteren und der Handlung.
 
Hi,

du kannst ohne weiteres JETZT bereits produzieren - das Urheberrecht greift erst ab der Veröffentlichung.
Da es sich um ein fremdsprachiges Original handelt, schreib ich das jetzt nochmal dazu (auch wenn du ja selbst übersetzt): eine existierende Übersetzung wäre ihrerseits ebenfalls durchs Urheberrecht geschützt!


LG,

Soares
 
Wie sieht es eigentlich mit der vererbbarkeit von Urheberrechten aus? Nach § 28 UrhG ist das Urheberrecht nämlich vererbbar und dann sieht das alles ja wieder ganz anders aus...

B.
 
Es gilt auch für die Erben die 70-Jahresfrist. Nach diesen erhalten auch die Erben nichts mehr.
 
Super! Dankeschön für die Antworten.
Wie es aussieht, wird es sowieso noch 'ne Weile dauern, bis ich damit fertig bin weil meine Freundin, die die Hauptsprecherrolle hat, nicht damit einverstanden ist wenn ich das Hörspiel mit ihrer Stimme ins Netz stelle - ich werde also ihre Parts nochmal mit jemand anderem aufnehmen (müssen).
 
hallo pakratz!

bei amerikanischen autoren solltest du auch das urheberrecht der usa beachten, welches meines wissens 75 jahre im einzelfall noch länger (nach dem tod des autors) gilt, und durch internationale abkommen beinahe weltweite gültigkeit hat.
 
Wenn das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt -

*denk*

- wer soll es denn diese 70 Jahre über geltend machen, wenn nicht die Erben? ;)
 

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