
Pakratz
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Hi!
Ich bin gerade dabei ein Hörspiel zu produzieren (bzw. ich arbeite noch am Script). Der Autor der Originalgeschichte ist am 15.3.1937 gestorben, also wird der Todestag am 15 März 2007 schon 70 Jahre her sein..
Ist es nach Urheberrecht so, daß ich mein Hörspiel erst am 15.3.07 veröffentlichen darf, oder darf ich erst am 15.3.07 mit der Produktion beginnen?
Die Geschichte ist übrigens "Die Musik des Erich Zann" von Howard Philips Lovecraft.
Ich gehe nicht von ernsthaften Problemen aus, wenn ich das Hörspiel veröffentliche (zumal es sowieso gratis als Download erscheinen soll), ich möchte nur auf der sicheren Seite stehen.
Und wenn ich etwas völlig falsch verstanden habe, bitte korrigiert mich.
Danke!
Nachtrag:
Ich hab' grad noch im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" unter §69 diesen Satz gefunden:
"Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
Also erlischt das Urheberrecht des werten Herrn Lovecraft erst am 01.01.2008.
Das ist zwar interessant, weil es für mich bedeutet, daß ich mein Hörspiel nicht so schnell präsentieren werde... Aber meine eigentliche Frage bleibt davon ja unberührt: Darf ich mein Hörspiel Neujahr 2008 ins Netz stellen, oder darf ich (eigentlich) erst am ersten Januar nächstes Jahr mit der Aufnahme beginnen?
Ich bin gerade dabei ein Hörspiel zu produzieren (bzw. ich arbeite noch am Script). Der Autor der Originalgeschichte ist am 15.3.1937 gestorben, also wird der Todestag am 15 März 2007 schon 70 Jahre her sein..
Ist es nach Urheberrecht so, daß ich mein Hörspiel erst am 15.3.07 veröffentlichen darf, oder darf ich erst am 15.3.07 mit der Produktion beginnen?
Die Geschichte ist übrigens "Die Musik des Erich Zann" von Howard Philips Lovecraft.
Ich gehe nicht von ernsthaften Problemen aus, wenn ich das Hörspiel veröffentliche (zumal es sowieso gratis als Download erscheinen soll), ich möchte nur auf der sicheren Seite stehen.
Und wenn ich etwas völlig falsch verstanden habe, bitte korrigiert mich.
Danke!
Nachtrag:
Ich hab' grad noch im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" unter §69 diesen Satz gefunden:
"Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
Also erlischt das Urheberrecht des werten Herrn Lovecraft erst am 01.01.2008.
Das ist zwar interessant, weil es für mich bedeutet, daß ich mein Hörspiel nicht so schnell präsentieren werde... Aber meine eigentliche Frage bleibt davon ja unberührt: Darf ich mein Hörspiel Neujahr 2008 ins Netz stellen, oder darf ich (eigentlich) erst am ersten Januar nächstes Jahr mit der Aufnahme beginnen?