Hip Hop Beats schützen

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@Someone: Wenn Du das, was Du gemacht hast, als Deins nachweisen willst, kannst Du entweder eine Prioritätsverhandlung vom Notar beurkunden lassen oder einen gewerblichen Dienst in Anspruch nehmen (danke magna) oder gedanklichen Leistungssport machen, was man sich noch als Nachweis ausdenken könnte.

Letztlich geht es immer nur um den Nachweis, dass Du vor allen anderen über dein Werk verfügt hast. Da gibt es unterschiedliche Methoden, die auch unterschiedlich sicher sind.

@Jotka: das war nicht gerade eine prophetische Bemerkung. :D

Was hältst Du von der Nutzung von DE-Mail?

Ist nicht meinem Gehirnschmalz entsprungen, hab nur letztens eine Diskussion dazu mitbekommen. ,:D
 
ach nee, sag bloß. :D
 
@Someone und merano: Schöpfungshöhe ist relativ. Es ist eine Grauzone. Ohne Patentrezept.

Nehmt doch mal Bachs wohltemperiertes Klavier, das 1. Stück . Nichts als eine Folge gebrochener Akkorde.

Man kann argumentieren, dass Harmoniefolgen gemeinfrei sind und kein Urheberrecht begründen. Das ist allgemein anerkannt.

Aber wenn einer das Stück kennt, und jemand anders spielt das nach, wird er es immer als DAS Bach-Stück erkennen. Ohne jede Melodie.

Und wenn Ihr noch das Kriterium "markant" dazunehmen wolltet, dann könnte nicht nur der magna einpacken, obwohl der richtig an seinen Kompositionen arbeitet. :D

Schöpfungshöhe bei beats ist genauso relativ. Wer nur Bumbum mit irgendwelchen softwaregenerierten 0815-Harmonien zusammenstellt, mag anders zu bewerten sein als jemand, dessen beats sich anderen gegenüber absetzen.

Trotz mehr oder weniger vorhandener Rechtskompetenz im Forum glaube ich nicht, dass es auch nur einen gibt, der innerhalb der breiten Grauuzone genau vorhersagen kann, ob ein Gericht einem Stück eine Schöpfungshöhe bescheingt oder nicht. Bei eindeutigen Sachen ist es anders, da kann jeder, der nicht taub ist, was zu sagen. :D Und seit Bohlen wissen wir ja auch, dass man bei der Schöpfungshöhe sehr großzügige Maßstäbe anlegt. (wo ist denn der Frotzel-Smiley?) Wieder ernsthaft:; Im Zweifelsfalle spricht eher was dafür, dass auch ein einfaches Instrumental eine Schöpfungshöhe hat.
 
Hab ich was verpasst oder wie habe ich es geschafft zu deiner Erheiterung zu so später Stunde beizutragen?
 
ach, das waren nur eine Flasche Sekt, Gyros und 1 Pulle Mineralwasser. und die Bemerkung zur De-Mail natürlich.
 
Ja, Mineralwasser kann schon manchmal gut reinhauen. Ich kann also davon ausgehen, dass Du De-Mail nicht zu den möglichen Alternativen zählst.
 
ich persönlich nicht, das würde ich unter sonstige kreative Methoden einordnen... Da ich Demail persönlich nicht nutze, kann ich dazu auch nichts sagen.

Generell habe ich lieber ein Stück Papier im eigenen Ordner zuhause als irgendwas in der Cloud. Das ist mir sicherer.
 
@Someone und merano: Schöpfungshöhe ist relativ. Es ist eine Grauzone. Ohne Patentrezept.

Das sagte ich auch in #20 - aber das ist mal wieder der letzte Beitrag auf der ersten Seite, der leicht mal übersehen wird.

Und seit Bohlen wissen wir ja auch, dass man bei der Schöpfungshöhe sehr großzügige Maßstäbe anlegt.

Allerdings: Wenn ich allein an "You're not Lisa" von Modern Talking denke, das in den Strophen original die Melodie von "Across the universe" von den Beatles (extrem berühmte Kultband aus den 1960ern) ist... OK um Plagiate geht es nicht, aber in #20 gebe ich auch Tipps wie man mit wenig kompositorischen Gehalt zur Schöpfungshöhe aufsteigen kann.
 
sorry, Merano, Deinen letzten Beitrag auf S. 1 hatte ich glatt übersehen. Muss am Mineralwasser gelegen haben...
 
Hey Leute,

Bin da grad zufällig über euren Thread gestolpert und kann dazu nur eins sagen,
die besten Antworten stehen ja schon verteilt über mehrere Antworten da.

Beim Hip Hop, Rap, Rnb.... ist es absolut gang und gebe das gesamplet wird.
Viele Alben die jahrelang Nr.1eins waren basierten quasi ausschließlich auf Samples.
Siehe oft auch beatloops aus jazz stücken der 70er die man dann unter andere Melodien legte,
oder gleich einfach ein ganzes Stück neu musizieren ließ usw.
von Allen Musikrichtungen die man sich vorstellen kann wird gesamplet

Die Rechtliche Seite ist daher ne sehr verzwickte Sache hier in Deutschland.

Siehe das Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" Bushido wurde komplett wegen Urheberrechtsverletzung vom Vertrieb, Druck und jeglicher komerzieller Verwendungen gesperrt,
da sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen wollten.
Heute raped keiner mehr nur noch auf nen gesampleten Beat-Instrumental rum, also zumindest nicht im Mainstream komerziellen Bereich.

Heute sind die Hip Hop Producer , Beatmacherund Künstler sehr viel einfallsreicher, vielfältiger und engagierter bei der Sache.

Gesamplet wird immer noch, dann wird dazu komponiert, man lässt einspielen, man setzt vocal.-elemnte (siehe Wu-Tang, Missy Eliot ) usw.
also am Ende kann da auch ein Enormer Aufwand betrieben werden. z.B die Franzosen wie Booba (neueren Sachen sind aufwändig produziert und Markant ), Mac Tyer, Diams, speziell Kery James der auch ganze Soundtracks von Filmen über seinen Beats laufen hat.
Die müssen sich die Beats auch erstmal irgendwo raussuchen oder anhören.

:)

Um jetzt auf den Punkt zu kommen,
um als Hip Hop Beatproducer was an die Künstler zu bringen, ist immer der beste Weg ein Snipped mit mehreren Kurz -Tracks online zu stellen! Da gibts verschiedene Plattformen.
Da kann man auch schwer nen beat klauen und seine Parts drauf arrangieren.....

Und wenn du mal wirklich einen Interressenten für Beats hast, machst du ein Backup deiner Prjektdatein, waves und MP3 auf eine Daten CD oder Stick. Dann schmeisst du diese in ein robustes Couvert und schickst dir dieses per Einschreiben, also auf Postweg selbst an dich zu! Den Rückschein bekommst du dann mit Datum und Uhrzeit zurück.

Beides an einem sicheren Ort aufheben und im Notfall kannst du belegen das du der Urheber deines Stückes bist. Da der Richter im Fall der Fälle das Beweisstück selbst öffnen wird.Das stimmt dann meist auch mit dem Datum der Online stellung deiner Snippeds über ein!
Schick Beats oder Instrumentals definitiv über E-MAil mit Bestätigungsfunktion und archieviere es, da es den Weg zum Künstler nachhaltig unterstreicht und offenlegt. Die Telefongesellschaften müssen diese Daten im Rechtsfall nicht nur bereitstellen und bestätigen, sondern dienen als 2ter Beweis von einer Institution/Firma die der Sache neutral gegenüber steht.

So sollte eigentlich alles dafür getan sein das dir das nicht passiert.

Und nur zur Info, --- Stücke die Gesampled wurden und nicht mehr an das Original errinnern oder ausreichend verändert wurden, können sehr wohl als eigenes Werk dargestellt werden da sie nur teilweise, aus bereits vorhandenen geschaffen wurden.

Sorry für die ganzen rechtschreibfeheler leute aber ich muss einfach nur PENNEN. Sers. Übermüde ....

Da Jimmyx
 
eieiei...
 
Selber eieiei... :) das Thema Hip Hop ist halt ..... aber ich würde mich lieber um nen guten Verlag kümmern dann braucht man keinen Anwalt. ;) Das mit dem Postweg hat bei mir die letzten 10 Jahre guten Dienst getan, abgesehen davon das ich erst einmal streiten musste, da hat aber ein Brief vom Anwalt die Angelegenheit entschärft und alles war gut.

Sorry für den etwas unübersichtlichen Beitrag oben aber ich war einfach übermüdet.
Evtl.ist nicht alles 100% richtig aber ich bin halt kein Medienanwalt und kann nur das wiedergeben was ich selbst erfahren und erlebt hab.

Thx ;)
 
ich hab einfach keinen Bock mehr, zum zehntausendsten Mal diese Einschrieben-Geschichte zu kommentieren. Wer hier in den letzten Jahren mitgelesen hat, weiß Bescheid.

Ansonsten soll doch jeder selber machen, was er will. Nur das Ergebnis, das Du da mit einem Riesenaufwand von anzufordernden Kommunikationsdaten (meinst Du, die kriegst Du nach über 1 Jahr noch?) usw usw erreichen willst, kann man wesentlich einfacher haben. Und trotzdem sicher. Aber wenn Du meinst...
 
Klar, bei mir hats funktioniert. Aber ich muss ja nicht sagen warum. Hab da meine eigene Methode. Ich arbeite ja nicht ganz alleine, das ist eh schon riesen Vorteil. Wer weis evtl. nehme ich ja deine Dienstleistungen in zukunft auch in Anspruch. Ich bin ja nicht dagegen.

Gruß da Jimmy hatte einfach nur das Bedürfniss dazu etwas zu schreiben. ;)
 
@ Jimmyx

Das mit dem Postweg hat bei mir die letzten 10 Jahre guten Dienst getan,
Woher weisst Du?

abgesehen davon das ich erst einmal streiten musste, da hat aber ein Brief vom Anwalt die Angelegenheit entschärft und alles war gut.

Also ehrlich. Das ist dann mal ne hohle Ausage.
Dir hat die Einchreibengeschichte gute Dienste getan, aber Du hast sie nicht einmal benutzen müssen? Woher weisst Du dann, dass der Dienst gut war? Bis jetzt musstest Du ihn doch gar nicht in Anspruch nehmen!
Und das, was Du als Beispielt für die korrekte Funktion der Sache anzugeben versuchst, hat ein Anwalt geradegebogen, also nicht Deine Postwegsgeschichte.
Damit ist dieser Teil Deiner Aussage voll fü die Tonne. Nichts wert. Das bedeutet gleichzeitig, dass die korrekte Funktionsweise des Postweg-Märchens auch nicht belegt ist. Woraus man dann einfach auch schliessen kann, dass Nichtfunktionieren einprogrammiert ist.

Offengestanden halte ich solche Aussagen wie die Deine qualitativ auf der Ebene der Waschmittelwerbung des letzten Jahrhunderts stehend. Und damit ist es die pure Verarscherei.......
 
Aber ich muss ja nicht sagen warum. Hab da meine eigene Methode.
Das ist schlicht dummes Geschwätz. Heisse Luft geschaufelt, ausm hohlen Kopf heraus, weil Du ganz einfach nichts vorzuweisen hast.

Jimmy hatte einfach nur das Bedürfniss dazu etwas zu schreiben
Befriedige Deine Bedürfnisse besser zuerst mal auf nem Stück Papier, das Du dann in die Tonne kickst. Funktioniert wunderbar, hat ne ausreichende Sebstbefriedigungskomponente und hat den Vorteil, den direkten Weg darzustellen.
 
Ja stimmt sehe ich auch so,

hab sicher nichts vorzuweisen bla bla bla, ist doch gut. Steigert euch doch nicht so rein in die Sachen.

Was ich damit sagen wollte hast nicht verstanden oder?
Man macht sich doch nur verrückt mit dem ganzen gelaber hier.
Ich mach das schon ne weile und musste erst 1 mal streiten..... damit is doch die ganze Diskussion erledigt.

Sers ganz ruhig bleiben Leute ;)
 
Auszug GEMA Website:

"Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk und regelt den Schutz dieser Werke. Die Musikurheber sind von Gesetzes wegen in ihren "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes" gesichert (§ 11 UrhG).
Im Gegensatz zum Patentschutz bedarf es keiner besonderen Anmeldung oder Registrierung des Werks. Vielmehr wird nach § 10 UrhG vermutet, dass "wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes [...] in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen."
Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig..." " ... Entscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition bzw. deren Veröffentlichung: Das früher entstandene Musikwerk wird im Zweifel auch als das zuerst geschaffene angesehen.
Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell auch des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln"
 
Vielen Dank für diesen Auszug.
 
Ein Einschreiben beweist nur seinen Zugang, nicht seien Inhalt. Das schreibst Du jetzt 100 mal. Und wenn Du es dann immer noch icht verstanden hast, weitere 100 mal.

Wenn ich auf der Gegenseite bin, kannst Du nicht sicher sein, dass das durchgeht.

Und seit wann glaubt Ihr der Gema?

Aber wie schon geschrieben, soll doch jeder sein Ding machen und selbst auf die Nase fliegen. Ich bin hier doch nicht das Kindermädchen.
 
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