GVL - Künstler UND Produzent in einem. Geht das?

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robert

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Hallo Zusammen
Ich hatte das grosse glück für eine ARTE duku die Musik machen zu dürfen. War eignetlich mein erster richtiger Job in diesem Bereich.
Es ist ja so, das man als Künstler geld von der GVL bekommt, wenn man zB bei solchen Fernsehproduktionen mitwirkt.
Allerdings nicht als Komponist oder Produzent.
Nur was ist wenn man alles drei in einem ist?
Ich habe ja die musik selbst geschrieben und produziert, habe sie aber auch eingespielt.
Der GVL hab ich schon geschrieben, nur bekam ich von dort statt weiterer infos nur den Standardmitgliedsvertrag zugeschickt.

Hat jemand Erfahrung mit soetwas? Sollte auf der rechnung zB genau stehen was ich im einzelnen gemacht habe?
Vielen Dank!
 
Angemeldet bist du bei der GVL, ja?

Soweit ich das beurteilen kann, brauchst du eine Rechnung,
auf der steht, was du gemacht hast und wieviel du dafür an
Vergütung erhalten hast. Die Rechnung und einen Nachweisbogen
für das Werk und z.B. eine Video-Kopie der Doku mit Musik
musst du dann der GVL zuschicken. Eine Deadline gibt es auch
für jedes Veröffentlichungsjahr. Für 2007 ist die glaub ich erst
nächstes Jahr.

Am Ende bekommst du dann einen bestimmten Anteil von deiner Vergütung
von der GVL ausgezahlt.

So. Das ist alles, was ich zum Thema GVL beitragen kann.

Irrtümer vorbehalten.
 
Produktion und das Schreiben des Songs gibt keine GVL. Entweder Du schreibst getrennte Rechnungen oder Du deklarierst halt alles als "Arrangement und Instrumente gespielt" und schreibst so dann die Rechnung.
 
Ist vermutlich das beste. Also Formulierung wie:
Für das Einspielen der Filmmusik für die Fernsehproduktion xy berechne ich...

Nur, ist es nicht eher seltsam soeine Rechnung an die Produktionsfirma zu stellen? Das würde man doch eher dem Tonstudio in rechnung stellen...

Ich hab übrigens grade mit der [g=119]GEMA[/g] telefoniert. Bei denen ist es Tatsächlich so das man als Mitglied keine Werke ausschliesen kann. Finde das ärgerlich. Gerade in der Industrie gibt es viele Kunden die Gemafreie Musik wollen. Solche Jobs kann man als [g=119]GEMA[/g] Mitglied nicht mehr machen. Da verzichte ich lieber...
 
Und jetzt hab ich mich vertrauensvoll and die GVL gewandt. (hätte ich gleich tuen gekonnt)
Wenn ich alles in einem Berechne wird ca 1/4 als künstlerische Leistung anerkannt.
Ein freundlicher Herr hat mir empfohlen 1/3 für die Komposition, 2/3 fürs einspielen und Produzieren zu berechnen. Da käme ich besser weg.
Den follen Betrag nur fürs Einspielen wird nicht akzeptiert, das erkennen die dann einfach nicht an. Wäre ja auch irgendwie nicht im sinne des Erfinders.
 

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