Gibt es Vorgaben oder Regeln, ab wann ein Cover kein Cover mehr ist?

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geht das nach Anzahl der identischen Töne in der Hauptmelodie oder nach Anzahl der identischen Akkorde im Vers oder im [g=52]Chorus[/g]? Auf den Text beziehe ich mich jetzt nicht, der wäre beispielsweise völlig verändert.

Besten Dank
Laeufer
 
Laeufer schrieb:
geht das nach Anzahl der identischen Töne in der Hauptmelodie oder nach Anzahl der identischen Akkorde im Vers oder im [g=52]Chorus[/g]?

Nein - alleine die Grundlage ist entscheidend - nämlich, ob du deinen Song selber nach eigenen Ideen in Kompostion und Lyrics gemacht hast, oder ob du einfach einen anderen Song eines anderen Urhebers / Künstlers nur genommen und in deinem Stil nochmal in einen anderem Arragement und/oder Musikstil aufgenommen hast.
 
Ich denke das kann dir nur der Urheber selbst beantworten. Nehmen wir mal 'The Final Countdown', da erkennt man schon nach vier Tönen der Synthesizermelodie, dass es sich um das Stück handelt. Andererseits gibt es Stücke, die kaum Melodie haben und da können es auch schon mehrere Töne sein. Letzendlich kommt es auf den Wiedererkennungswert an. Es gibt keine Formel dafür, genau so wie es keine Formeln für optimale Effekteinstellungen gibt. Musik ist keine Mathematik und die Ohren hängen nicht umsonst am Kopf ;-)

Gruß
Allen
 
gibt es denn da keine exakten Gesetzestexte zu?

In diesem Fall schaut es so aus, dass die Lyrics komplett geändert wurden, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass das "Original" aus einem anderen (fernen) Land stammt, welches aber ebenfalls auf einem alten Traditional beruht.

Sprich, wir übernehmen die Akkorde, einige melodische Passagen, welche noch abgeändert werden und setzen dort komplett neue Lyrics drauf, so dass es ähnlich, aber nicht gleich klingt. In etwa so wie bei unseren Eurovisionsmädels mit ihrem Song, angelehnt an den Song der Rocklady vom TV-Total-Casting. Ähnlich, aber nicht gleich. Das müsste doch eigentlich legitim sein.

Deshalb ja die Frage - wo beginnt ein Cover und wo endet es?
 
Laeufer schrieb:
gibt es denn da keine exakten Gesetzestexte zu?

In diesem Fall schaut es so aus, dass die Lyrics komplett geändert wurden, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass das "Original" aus einem anderen (fernen) Land stammt, welches aber ebenfalls auf einem alten Traditional beruht.

Sprich, wir übernehmen die Akkorde, einige melodische Passagen, welche noch abgeändert werden und setzen dort komplett neue Lyrics drauf, so dass es ähnlich, aber nicht gleich klingt. In etwa so wie bei unseren Eurovisionsmädels mit ihrem Song, angelehnt an den Song der Rocklady vom TV-Total-Casting. Ähnlich, aber nicht gleich. Das müsste doch eigentlich legitim sein.

Deshalb ja die Frage - wo beginnt ein Cover und wo endet es?
Ein Musikbegutachter wird dir das mit Sicherheit beantworten können...
 
"Laeufer schrieb:
gibt es denn da keine exakten Gesetzestexte zu?"

Nein. Das Urheberrecht ist im Gegensatz zum "einfachen" Privatrecht sehr kasuistisch, d.h. sehr Einzelfallbezogen. Im Wesentlichen wird Original und Plagiat sowol im Detail (Tonart, Rhythmus, Intervalle) auseinandergenommen, aber auch im Rahmen einer nebulösen Gesamtwürdiung verglichen.

Wie nah man aber rankommen darf, beweisen die zahllosen "Soundalikes", die vor einer Weile relativ massiv in der Werbung eingesetzt wurden. Stichwort: so ähnlich wie möglich nachbauen ist billiger als ne Lizenz abdrücken.
 
Traditionals darf man Covern oder verändern (neuer Text, einpaar neue Töne) und ist dann selbst Urheber. Allerdings muß man sich sicher sein dass es sich wirklich um ein Traditional handelt.

Akkorde, Rhytmus und Sound unterliegt nicht dem Copyright.

In Einzelfällen können sehr markante Phrasen einer Melodie oder auch Bassphrasen als Schützenswert erachtet werden (Final Countdown)
Dabei gilt natürlich auch: wo kein Kläger da kein Richter, so haben schon manche mit recht dreisten Soundalikes keinerlei Schwierigkeiten gehabt.

Das gemeine an der Sache: Selbst wenn der Urheber in so einem Fall nicht klagt und du machst es selbst so ähnlich hat der Urheber das Recht dich zu verklagen. Wenn vorher 20 Leute das Lied bereits gecovert oder verändert haben ist das völlig egal.
 
Dieses Forum verwundert mich immer wieder aufs Neue ... richtige Kompetenz anwesend!

Ja, es handelt sich definitiv um ein Traditional, welches bereits eine Gruppe als Grundlage verwendet hat. Gilt denn da die Gruppe oder das Traditional als Grundlage, wenn man es verwendet?

@Sebbos: Danke für den Linnk
 
vieleicht hilfts ja, hab mich grad perzufall auch damit befasst.

Ist von der SUISA, das gleiche wie die [g=119]GEMA[/g] einfach in der Schweiz:

Was ist eine Coverversion?
Ein musikalisches Werk wird bewusst nachgespielt und allenfalls teilweise neu interpretiert. Covern geht aber nicht so weit wie Bearbeiten. Das musikalische Werk erhält dadurch also keine neue, eigenständige Prägung. Die Coverversion ist urheberrechtlich nicht selbstständig geschützt.


Quelle: http://www.suisa.ch/de/mitglieder/urheber/fragen-antworten/

greez
 
Traditional hin oder her: wenn der Schöpfer 70 Jahre kalt ist, wird jedes Werk frei. Bei Mucke sind dann jedoch die konkreten Aufführungen oder Aufzeichnungen geschützt. Das bedeutet, du darfst die 5. vom Ludvig van in der Fuzo aufm Kamm blasen, nicht aber die [g=420]CD[/g] von der deutschen Grammphon brennen.
 
Laeufer schrieb:
Ja, es handelt sich definitiv um ein Traditional, welches bereits eine Gruppe als Grundlage verwendet hat. Gilt denn da die Gruppe oder das Traditional als Grundlage, wenn man es verwendet?

Wenn die Gruppe das Traditional im urheberrechtlichen Sinne "bearbeitet" hat, steht ihr hieran ein eigenes Bearbeiterurheberrecht zu. Wenn Du nun die bearbeitete Version zur Grundlage einer eigenen weiteren Bearbeitung machst, kannst Du das Ergebnis nur mit Zustimmung des Vorbearbeiters veröffentlichen. Allerdings kann dann auch ein weiteres Bearbeiterurheberrecht bei Dir entstehen. Das kann dann ziemlich komplex werden, weil ein Dritter dann zur Aufführung des Stücks die Zustimmung aller Bearbeiter bedarf.

Wenn durch Deine Bearbeitung zufällig alle Stellen "hinausbearbeitet" bzw. umgestaltet werden, die vom ersten Bearbeiter geändert worden sind, ist das im Ergebnis nur eine Bearbeitung des Originals, weil dann von den Bearbeitungen des ersten Bearbeiters nichts mehr erkennbar ist.

Jetzt schwirrt mir der Kopf...

tomaxx
 
..ich hör´ nur noch Bearbeiter ... :) :)

Ich bin es nun so angegangen, dass ich das Original als Grundlage genommen und die erste bearbeitete Version, der ersten Bearbeiter, fast vollständig unkenntlich gemacht habe. So ist das Intro nun ein völlig anderes, die Verse klingen unterschiedlich (bis auf einige prägnante Stellen), zwei zusätzliche "Brigdes" leiten nun den [g=52]Chorus[/g] ein, der nun seinerseits, bis auf zwei, drei Stellen, geändert wurde.
Alles in allem ist nun eine völlig neue Version entstanden.

Klar, man fragt, wieso nicht einfach eine Erlaubnis beim ersten Bearbeiter eingeholt wird und dann die Version neu aufgenommen - alles schon probiert! Anscheinend haben die in dem Land kein Interesse an so etwas oder es ist einfach verschütt gegangen. Also bleibt nur diese Variante.

Aber eine nette Nebenwirkung ist, dass der Interpret "meiner" neuen Variante, diese sogar um einiges besser findet als die aus dem fernen Land.
 

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