Gewerbeanmeldung richtig, aber wie?

@insane

Du bist freiberuflich unterwegs, und kannst CDs verkaufen, und Produzieren? Was hast denn beim Finazamt angegeben?! Das ja genau mein einziges bedenken zum Freiberuf!
 
um gottes Willen nicht Tonstudio angeben

Wie würdest Du es denn nennen?

Auf jeden Fall so, dass ich mir den Check-Up meiner Räume.
durch die Gewerbeaufsicht erspare.
Wenn ich lediglich im Hinterzimmer als Freiberufler
ohne jeglichen Kundenverkehr werkele muss ich ja keinen riesen Aufriss veranstalten.
Glaube mir, die statten Dir mit Sicherheit einen Antrittsbesuch ab, wenn Dein Laden erst einmal auf ist.

(Brandschutz, Baugenemigungen usw.)

Wird das immer verlangt, wenn sich fremde Leute in den eigenen Räumlichkeiten aufhalten?

Wenn Du ein Gewerbe betreibst, dann sind das doch Gewerberäume mit fremden Leuten sprich Kunden oder ?

Außer Deiner Hausratversicherung interessiert es niemanden wenn Du mit Deinen Kumpels
in Deinen Privatgemächern eine CD aufnimmst, und da einer die Kippe
im Ascher liegen lässt.

Sobald Du nach Außen ein offiziell sichtbares Gewerbe betreibst haben
Deine Gewerberäume je nach Verwendungszweck die Gesetzlichen Voraussetzungen
und die Regeln der anerkannten Technik zu erfüllen. Punkt

Hier mal ein kleiner Auszug aus meinem Fachbereich, von dem ich mit Sicherheit behaupte, dass zumindestens einige Punkte auf ein proffessionell geführtes Großraumstudio zwingend zutreffen:

- Zugänge, Fluchtwege, Rettungswege, Alarmplan, Erste-Hilfe
- Treppen, Aufzüge,Rampen, Geländer, Handläufe.
- Lüftung, Klimatisierung, Fenster, Türen (Panikschlösser).
- Sanitäre Anlagen, Sozialräume.
- Brandschutztechnische Bauvorschriften.
- Datenschutz, Datensicherheit

Vielleicht etwas überzogen, gebe ich zu. Es gibt eine Menge Stolpersteine wenn man das "groß" aufziehen will.
Es geht hier nicht um ein 0815 Kellerstudio für die Kumpels und ab und zu mal 5€ Umsatz.
 
@insane

Du bist freiberuflich unterwegs, und kannst CDs verkaufen, und Produzieren? Was hast denn beim Finazamt angegeben?! Das ja genau mein einziges bedenken zum Freiberuf!


Naja, ich bin Musiker, gebe Workshops (bin somit im lehrenden Bereich) udn Künstler...solange ich einige CD´s auf Gigs verhöker pinkelt mir keiner ans Bein...jedenfalls bisher nicht.

Wenn DAS mal grösser werden sollte, gibts eben dafür ´nen gerweblichen Bereich und dann ist gut.
Aber bisher ist es nunmal so, dass jeder Musiker seine CD´s nunmal auch verkauft, auch jeder Maler verkauft seine Werke...aber im Ernst...wieviel macht dass denn aus...Peanuts...
 
Naja, ich bin Musiker, gebe Workshops (bin somit im lehrenden Bereich) udn Künstler...solange ich einige CD´s auf Gigs verhöker pinkelt mir keiner ans Bein...jedenfalls bisher nicht.

Wenn DAS mal grösser werden sollte, gibts eben dafür ´nen gerweblichen Bereich und dann ist gut.
Aber bisher ist es nunmal so, dass jeder Musiker seine CD´s nunmal auch verkauft, auch jeder Maler verkauft seine Werke...aber im Ernst...wieviel macht dass denn aus...Peanuts...

Ok, ich muss das nun echt nochmal alles überdenken. Das Beste wird wohl sein, ich statte dem Finazamt mal einen Besuch ab, und frage nach. Wenn die "nein" sagen, hab ich wenigstens Klarheit.

Danke, und ich werd berichten wies gelaufen ist!
 
Und - wie ist das mit dem Brandschutz, braucht man immer zwei Fluchtwege?

Yup, im Prnzip schon, näheres dazu steht in den jeweiligen Bauordnungen der Länder. Der Grundgedanke ist der, dass falls ein Fluchtweg nicht mehr nutzbar ist, der zweite noch zum Tragen kommt. Jedes kleine Einfamilienhaus hat zwei Fluchtwege.....

1. innerhalb des Gebäudes (Treppe/Flur, etc)
2. Anleitern von Aussen durch Feuerwehr.

Problematich wird es zB in Kellern, die keinen 2. Ausgang ins Freie haben. Wenn also zb die Treppe ins EG hoch verraucht ist oder versperrt ist, wirds eng.....sollte also nicht sein.

In meiner beruflichen Praxis hatte ich mal den Fall, das ein Bauherr/Bauherrin ein Studio (und zwar ein NAGEL-Studio ;-) ) im KG errichten wollte....das ist kein Katalogberuf i.S. von Freiberufler (Steuerrecht)....der Bauherr/Bauherrin musste(n) im KG ein ausreichend großes (eigentlich türähnliches) Fenster einbauen und an der Aussenseite einen Art "Fluchtgraben" wo man vom KG in den Freibereich raus konnte.

..letztendlich geht es bei all diesen Dingen ja immer um Gefahrenabwehr, Rettung von Personen und dgl...
 
Naja, ich bin Musiker, gebe Workshops (bin somit im lehrenden Bereich) udn Künstler...solange ich einige CD´s auf Gigs verhöker pinkelt mir keiner ans Bein...jedenfalls bisher nicht.

Wenn DAS mal grösser werden sollte, gibts eben dafür ´nen gerweblichen Bereich und dann ist gut.
Aber bisher ist es nunmal so, dass jeder Musiker seine CD´s nunmal auch verkauft, auch jeder Maler verkauft seine Werke...aber im Ernst...wieviel macht dass denn aus...Peanuts...

Ok, ich muss das nun echt nochmal alles überdenken. Das Beste wird wohl sein, ich statte dem Finazamt mal einen Besuch ab, und frage nach. Wenn die "nein" sagen, hab ich wenigstens Klarheit.

Danke, und ich werd berichten wies gelaufen ist!


Erwarte beim Finanzamt mal nicht zu viel, die wissen eigentlich eh nix und sind kaum beratend tätig......eventuell ist ein Steuerberater, mit dem du von Anfang an zusammen arbeiten solltest, die bessere Wahl.
 
Zur Gewerbeanmeldung fällt mir noch folgendes ein:
Wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine volles Gewerbe anmeldet, gibt es Möglichkeiten vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Dazu muss man unter Anderem vorher für einen gewissen Zeitraum eine Festanstellung (also als Angestellter) gehabt haben und einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben (wie viele Tage kann ich nicht genau sagen).

Falls das interessant sein sollte, am besten mit einem Gründungscoach darüber sprechen. (Der Großteil dessen Honorars wird auch von der KFW - Bank getragen).

Dies gilt allerdings nur, wenn man ein volles Gewerbe anmeldet.
 
Erwarte beim Finanzamt mal nicht zu viel, die wissen eigentlich eh nix und sind kaum beratend tätig......

Das hast Du sehr schön ausgedrückt !
Sieh mal, was die von mir bekommen haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sicherlich ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Finanzbehörden weitaus höher, wenn es darum geht Außenstände säumiger Steuerzahler einzutreiben.

Gerne möchte Ich Ihnen heute erneut in Erinnerung rufen, dass Sie weder auf mein Fax vom xx.xx.2010 noch auf meine schriftliche Nachfrage vom xx.xx.2010 zum oben genannten Fall eine Reaktion gezeigt haben.
Diese Vorgehensweise ist mir persönlich im täglichen Geschäftsleben noch nicht unter gekommen - gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit.
Sie können versichert sein, dass ich ebenfalls ein reges Interesse verfolge offene Posten zu meinen Gunsten zu begleichen.

Ihre schriftliche Stellungnahme zu dem oben genannten Fall erwarte ich in den nächsten
Tagen.


Mit freundlichen Grüßen
 
gutes schriftstück aber mit einem großen fehler :D



schlecht gewählt.


Immer auf nen Termin festnageln. Und direkt drohen, wenn bis dahin nix passiert.
Mach das auch immer so bei Behörden.

Wenn die n Anwaltsbriefkopf sehen gehts meistens recht fix.
Da mein Vater Anwalt ist seh ich sowas recht häufig.

Weiß nich wies in deinem konkreten Fall ist. Aber wenns ums existentielle Sachen geht ruhig auf den Putz hauen !

so dann gerne wieder b2t ;)
 
Glaub mal nicht, dass die sich rühren...;-)

Mein Alter war Finanzbeamter und kann von beiden Seiten ´nen mehr als unterhaltsamen Schwank erzählen....ach, was regen wir uns auf...
 
okay, dann werde ich hier mal in das fettnäpfchen treten. denn ich bin einer der "bösen", wenn man denn alle über einen kamm scheren möchte und oute mich hiermit ;)

aber keine angst, ich werde hier nicht den zeigefinger erheben, sondern einfach nur mal ratschläge geben. was ihr draus macht, ist euch überlassen.

man darf eins nicht vergessen: es ist zwar alles möglich, so wie hier beschrieben, anzugeben, um damit iwelche auflagen, forderungen, kontrollen etc. zu "umgehen". aber gerade hier liegt der knackpunkt. man muss bei der gewerbeanzeige wahrheitsgemäße angaben machen, sonst begeht man ne ordnungswidrigkeit.

also fangen wir mal vorne an:

1. die räumlichkeiten müssen für den gebrauch des geplanten vorhabens geeignet sein

- dazu noch einen schritt vorher: sind das gemietete räumlichkeiten? wie steht der vermieter dazu, dass diese gewerblich genutzt werden?

- als nächstes kommt es tatsächlich auf die tätigkeiten an. ich kann nur raten den schritt zum bauamt zu wagen. evtl wird hier nämlich ein nutzungsänderungsantrag zu stellen sein. werden kunden empfangen (ist ja eigentlich zu bejahen), dann müssen natürlich bestimmte voraussetzngen erfüllt sein. das geht, wie oben schon beschrieben über brandchutz, lärmschutz und toiletten, bis hin zum evtl. vorhalten von kundenparkplätzen. (aufzählung nicht abschließend)

übrigens kostet die beratung bei (zumindest unserem) bauamt nichts und ist völlig unverbindlich.
übrigens (2 :D) kann auch die beabsichtigung der gewerblichen nutzung von räumen im eigenen haus, von der genehmigung des bauamtes abhängig sein. so könnte es schon an daran scheitern, dass das "gebiet" des geplanten studios nicht für gewerbliche nutzung geeignet ist.

2. erst wenn der gewerblichen nurtzung der räumlichkeit nichts entgegensteht, kommt der gang zum lieben, netten, höflichen, hilfsbereiten, gutaussehenden bematen in der gewerbeabteilung :D
und hier gehts nun ans eingemachte, was die anmeldung betrifft. hier muss nun tatsächlich angemeldet werden, was letztendlich auch ausgeübt wird (siehe weiter oben: owi). glaubt mir, egal was ihr tut, die richtigen "feinde" sind eure nachbarn oder mitgewerblichen konkurenten. die welt ist nunmal so, dass jeder sich selbst der nächste ist und den anderen anschwärzt wo es nur geht. es sind immer die gleichen sprüche: warum darf der das, was ich nicht darf? hat der dafür eine genehmigung? der ist sooo laut. der mach sooo viel dreck. die leute die da ein und aus gehen sind ganz düstere gesellen, ob da alles mit rechten dingen zu geht ... ich spreche da (leider) aus erfahrung.

- zum thema "kleinst- kleingewerbe": vergesst diese begriffe. die gibt es nicht. ich habe hier täglich leute sitzen, die wollen sowas anmelden. es geht nur "binär" - "0 oder 1" sprich: anmelden oder nicht ;) was ihr an umsätzen macht ist ausschlagegebend, ob es sich um eine "haupt- oder nebengewerbliche Tätigkeit" handelt. das läuft aber alles beim FA oder Steuerberater.

bitte habt verständnis dafür, dass ich hier keine rechtsberatung durchführen darf. dazu müsst ihr euch an einen anwalt wenden.

sollten noch weitere ausführungen nötig sein, sagt bescheid ;)
 
SynthRock schrieb:
Erwarte beim Finanzamt mal nicht zu viel, die wissen eigentlich eh nix und sind kaum beratend tätig......

Das hast Du sehr schön ausgedrückt !
Sieh mal, was die von mir bekommen haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sicherlich ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Finanzbehörden weitaus höher, wenn es darum geht Außenstände säumiger Steuerzahler einzutreiben.

Gerne möchte Ich Ihnen heute erneut in Erinnerung rufen, dass Sie weder auf mein Fax vom xx.xx.2010 noch auf meine schriftliche Nachfrage vom xx.xx.2010 zum oben genannten Fall eine Reaktion gezeigt haben.
Diese Vorgehensweise ist mir persönlich im täglichen Geschäftsleben noch nicht unter gekommen - gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit.
Sie können versichert sein, dass ich ebenfalls ein reges Interesse verfolge offene Posten zu meinen Gunsten zu begleichen.

Ihre schriftliche Stellungnahme zu dem oben genannten Fall erwarte ich in den nächsten
Tagen.


Mit freundlichen Grüßen

I.a. solltest Du ganz generell, wenn Du etwas erreichen willst, nicht mit einem Vorwurf an Dein Gegenüber , noch dazu in süffisanter art vorgetragen, beginnen. Ich bin mir sicher, Du weißt über die Arbeit von Finanzbeamten nicht allzu viel ? ( Mischer sind ja auch alles faule Säcke, ein paar Spuren pannen, ein paar PluginPresets , ein bisschen Eq u dafür Hunderte von Euros :) ? )

Bzgl Räumlickeiten: ich denke, Du machst Dir *zuviele* Gedanken; wenn es nach Deinen Vorstellungen geht, würde ein hoher %satz der JetztSelbständigen gar nicht erst beginnen. zB mit *einem* Raum in einer Wohnung. Fang 1fach an u solltest Du tats. einaml eine gewerbl Überprüfung haben ( Du bist also bereits Mio-när :D ) , erhältst Du Beanstandungen, Fristen, etwaige Mahnungen , blablabla ... -> *dann* reagierst Du

lg
Andi

PS: die mMn beste ( u ähm die bestehenden Konventionen am besten ausnutzende ) Beratung erhältst Du bei einem Unternehmensberater. Der findet für sein Honorar dann auch gleich die passende EU Förderung :D

@gewerbl Nutzung: solange hier nicht nachvollziehbar jeden Tag Hunderte von Menschen rein- u rausgehen, ist das im Vorpost beschriebene Prozedere *mMn* völlig überzogen.
 
Es geht hier nicht um ein 0815 Kellerstudio für die Kumpels und ab und zu mal 5€ Umsatz.


Was wären denn da die gesetzlichen Voraussetzungen?
 
Ganz interessanter Thread. Ich denke zusammen mit einem Freund schon länger darüber nach ein Gewerbe anzumelden um unser mobiles Tonstudio endlich auf offizielle Füße zu stellen.

Das Stichwort mobil sagts ja eigentlich schon: wir haben keine Räumlichkeiten und wollen auch keine haben. Ich will keinen Kundenverkehr in meinen Räumlichkeiten egal ob ich da am PC sitze und Solitär spiele oder irgendwas abmische.

Unsere potentiellen Kunden sind Chöre und Orchester, die wir in Kirchen und ähnlichen Räumlichkeiten (niemals aber bei uns zu Hause oder so) aufnehmen wollen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich da auf Aufnahme von Ton und u.U. Video und Abmischung und Schnitt sowie Erstellung eines Mastermediums, welches der Kunde dann erhält.

Das ganze soll nicht unsere Existenz sichern. Es soll nicht einmal unbedingt alle Kosten die für Equipment usw. bisher entstanden sind wieder rausholen. Es soll nur die laufenden Kosten für eine Website, neues Equipment, Amtskosten, Benzin, Versicherung für das eingesetzte Equipment, Verbrauchsmaterialien wie Klebeband und Kabel usw. decken. Wenn jeder im Jahr dann 400€ oder so für die eigene Tasche bekommt wär das wunderbar und die wollen wir natürlich auch versteuern wenns denn sein muss. Man könnte das ganze also als eine reine Dienstleistung sehen oder auch nicht..?

Kompliziert macht die Situation zusätzlich, dass wir beide Studenten sind, einer von uns erhält Bafög. Der jenige darf also nicht allzu viel dazu verdienen. Wir werden außerdem an sehr verschiedenen Orten tätig sein. Einmal in der gemeinsamen Heimat und an den jeweiligen Studienorten die quer über Deutschland verteilt sind (wo also das Gewerbe anmelden?).

Bei der ganzen Sache soll das persönliche Risiko so gering wie möglich sein. Da stellt sich die Frage der Rechtsform usw usw usw..

Allein schon der Gedanke, dass da einer über ein Kabel stolpern könnte und uns verklagen könnte weil er sich den kleinen Finger gebrochen hat ist so abschreckend, dass ich am liebsten nur noch zu Hause auf meinen Klavier rumklimpern würde obwohl mir das ganze eigentlich so viel Spaß macht.



frustrierend ist das alles wenn ihr mich fragt :(
 
um gottes Willen nicht Tonstudio angeben !Dann kannst Du dich nämlich erst richtig mit den Behörden rumärgern.
(Brandschutz, Baugenemigungen usw.)

das is totaler schwachsinn.
unser Studio läuft als Gewerbe - wir haben dies regulär beim Gewerbeamt angemeldet -
das Studio dann erst gebaut - und betreiben es nun.
das Gewerbeamt hat unsere Anmeldung nicht an das Bauamt weitergegeben, denn weder
hatten wir jemanden von der Bauaufsicht hier noch den Brandschutzbeauftragten...
 
Es geht hier nicht um ein 0815 Kellerstudio für die Kumpels und ab und zu mal 5€ Umsatz.



Was wären denn da die gesetzlichen Voraussetzungen?

Dann wärs ein Hobby ;)

@RatUnion:

Alles ist machbar. Hier könnte man erst auf die Idee kommen, dass ihr ein Reisegewerbe betreiben wollt. Ist es aber nicht, weil ihr auf vorherige Bestellung (Terminabsprache) zum Kunden fahrt. Daher kann das Gewerbe (im Nebenerwerb, da Student) an dem Ort angemeldtet werden, wo das "Büro" ist. Also dort wo ihr die Aufträge entgegen nehmt und von wo aus das Ganze koordiniert wird. Welche Rechtsform ihr wählen wollt, ist euch überlassen. Zur Gründung einer GbR beadarf es nicht viel. Haftung wie bei natürlichen Personen, weil es sich ja hier auch nur um eine Personengesellschaft handelt. Bei den geplanten Umsätzen kommt eine Gründung einer GmbH oder UG wohl eher nicht in Frage. Entsprechende Beratung dazu solltet ihr von eurem Steuerberater einholen.

@ chindogu:

Glück gehabt! Mehr sag ich dazu mal nicht ;)
 
Kann ein Freiberufler sich Räumlichkeiten anmieten und diese steuerlich absetzen ohne Angabe dieser Räumlichkeit als feste Betriebsstätte?

Ich dachte bisher immer, dass das Finanzamt entscheidet, ob es um Freiberuflichkeit oder ein Bewerbe geht.
Nun habe ich aber gehört, dass das Gewerbeaufsichtsamt auch noch ein Wörtchen mit zu reden hat.
Wisst ihr näheres darüber...?
 
Ich dachte bisher immer, dass das Finanzamt entscheidet, ob es um Freiberuflichkeit oder ein Bewerbe geht.
Nun habe ich aber gehört, dass das Gewerbeaufsichtsamt auch noch ein Wörtchen mit zu reden hat.
Wisst ihr näheres darüber...?

Das macht das Gewerbeamt (nicht verwechseln mit Gewerbeaufsichtsamt)

Es gibt Berufe, die schon direkt von der Gewerbeordnung ausgeschlossen sind (§ 6 GewO)

Zusätzlich gibt es noch eine ganze Reihe freiberuflicher Tätigkeiten.

Hier mal eine Abgenzungshilfe:

Freie Berufe = wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art

Bsp:
Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Heilpraktiker
Krankengymnasten
Hebammen
Heilmasseure
Diplom-Psychologen
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechtsanwälte
Patentanwälte
 

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