Solmecke behauptet auch, dass bereits eine andere Gitarre oder Tonart eine Bearbeitung darstellt. Auch er ist nur ein Anwalt, der SEHR VIEL so auslegt, dass es für die aktuelle Argumentation passt. Er ist kein Musikexperte.
In den AGB von YT steht, dass man keine Rechte Dritter verletzen darf. Das bedeutet, dass man Genehmigung durch Gema UND Rechteinhaber haben muss (das ist je nach GEMA-Mitarbeiter etwas anders; die wissen teilweise selber nicht, wie sie bestimmte Dinge regeln; Anfangs hieß es z.B., dass die Veröffentlichungsrechte im Vertrag mit geregelt seien). Wie sieht das in der Praxis aus? So:
Durch das Einpflegen eines Titels im Content-ID-System legt der (angebliche) Rechteinhaber fest, was er bei seinem Song erlaubt. Die Meisten stimmen einer Verwendung zu, kassieren dafür aber die Werbeeinnahmen des entsprechenden Videos zu 100% (zumindest ist es in meinen YT-Videos so). Das entspricht der weiter oben benannten "Erlaubnis zur Veröffentlichung", die
damit vom Rechteinhaber vorliegt. Dafür, und für (unbeabsichtigte!) Hintergrundmusik zahlt YT die Gemagebühren. Da gab es 2015 mal ein recht ausführliches Interview mit einem Gema-Mitarbeiter, dass ich leider nicht mehr finde
Mit den kommenden Uploadfiltern (Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform) wird sich da in wenigen Monaten einiges ändern.
Der Rechteinhaber kann aber auch eine Nutzung (also auch das Covern in einem Video) verbieten. Ist mir auch schon mehrmals passiert. Auf Facebook bekam ich neulich bei "Let it be" (Beatles), sowie bei "Hotel California" (Eagles) eine Löschung mit Drohung, dass mir die Facebookseite gesperrt wird. Auf YT nur bei letzterem Song (dort allerdings inklusive Strike). Das passiert, wenn keine Erlaubnis vorliegt und der Rechteinhaber gegen eine Veröffentlichung ist. Hier kann man Einspruch erheben und der Rechteinhaber wird anschließend nach der Erlaubnis fragen. Hier ist es dann praktisch, wenn man ebendiese hat. Ansonsten wird Schadenersatz fällig.
Das alles, wenn KEIN Geld mit dem Video/Stream verdient wird. Ansonsten gilt:
Wird mit einem YouTube-Stream (Video wird nicht gespeichert) Geld verdient (durch Werbung, Links zum Onlineshop, Spendenaufforderungen, ect...), gilt der GEMA Tarif VR-OD 10. Wird das Video gespeichert für späteres Anschauen ("on demand") und wird Geld damit verdient (Werbung, Spendenlink, Onlineshops, ect.), gilt Tarif VR-OD 4.
Mit Facebook gilt nochmal gesondert, dass Livestreams (nicht on demand!) mit Covermusik zwar erlaubt sind, aber ebenfalls keine Spenden, Werbung oder sonstige geldwerte Vorteile entstehen dürfen. Möchte man damit Geld verdienen soll man sich per eMail an die Gema wenden. Auch hier gilt: wird das Video gespeichert (was einer Vervielfältigung entspricht), benötigt man ZUSÄTZLICH die Einwilligung des Rechteinhabers.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und gibt nur meine momentane Meinung nach bestem Wissen und Gewissen wieder.