Gema

Ruby

Ruby

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Hallo Leute,

wer kann mir den was zum Thema Gema mitteilen, wenn ich Stücke von einem Lied sample, das ich auch später Live zum Einsatz bringen möchte.

Ist das so einfach erlaubt?? :-?

Gruß Ruby


[ Geändert von Ruby am 04.06.2002 23:07 ]
 
Tach Ruby. Nach meinem Wissen darf man nicht so einfach Songteile anderer Leute benutzen. Aber soweit ich weiß hat das mit der Gema-Gebühr mit der Länge des Samples zu tun. Irgendwer hat mir mal erzählt, man dürfte 2 Takte nachspielen ohne Gema zu bezahlen.
(Alle Angaben ohne Gewähr und rechtliche Sicherheit, vielleicht ist hier ja auch ein Anwalt, der Musik macht. Aber es existieren auch massig Bücher über Musikrecht und speziell über die Gema)
 
hi ruby,

erlaubt ist es nicht, ein samplesequenz zu klauen und live aufzuführen. sollte es zu einen rechtsstreit kommen, wird letztendlich immer der richter entscheiden, oder der gewinnen, der den besseren anwalt hat. wirst du von einen verlag verklagt, hast du in der regel keine chance!!!
es sei denn, das sample ist aus einen musikstück, das älter als 80 jahre ist, dann ist es frei von rechten dritter.
mein tip: nachspielen und tonfolge abändern.
mfg
karsten
homerecording.de
soundsamples.de
 
hi ruby,

rufe doch einfach bei der gema an und frag nach. ich kann dir lieder auch nicht in deinen fall weiterhelfen. nur grundsätzlich gilt immer:
wenn du samples (phrasen oder loops oder auch textzeilen) klaust, hat die gema erstmal nichts damit zu tun. die gema ist nur eine behörde, die über die rechte der angemeldeten songs wacht. bzw. sie rechnet für den musiker ab, wenn der song gespielt wird.
du bekommst aber probleme mit dem urheberrecht das beim künstler oder dem vertragsgeber liegt!!! um das zu umgehen musst du dir eine schriftliche genehmigung beim künstler einholen. erst wenn z.b. nena´s produzent (hehe) erlaubt, das ruby (hehe) das intro von "leuchtturm" als ruby´s song aufführen darf, liegst du auf der sicheren seite. kommt es zu einer kommerziellen vermarktung des songs, wird nena (hehe) auf jeden fall über die gema ihren anteil bekommen. wieviel das ist musst du im einzelfall erfragen.
mfg
karsten
homerecording.de
soundsamples.de
 
ich wollte einmal für einen weckruf jingle, der im monat ca. 100.000 mal ausgestrahlt/im telefon geweckt hätte einen songteil von etwa 20 sek. als bg-musik verwenden. hätte myriarden gekostet...
meistens muß nicht der künstler sondern der verlag bzw. das label zustimmen ob du ihre aufnahme "verwenden/vermarkten" darfst. wenn du nachspielst ist das etwas anderes. da ists wieder nur das urheberrecht.
 

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