GEMA und Soundcloud

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Foria

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Hallo,

weiß jemand ob Soundcloud Gebühren an die GEMA abführt bzw. ob man da überhaupt (eigene) GEMA-Titel hochladen darf?

Danke,
Foria
 
Man darf sein eigenes Material auf EIGENEN Servern posten (als Stream, nicht zum Download), alle anderen wären lizenzpflichtig (dazu siehe oben: chrk). Die Position der Gema ist nicht unbedingt zeitgemäß (okay, Youtube, MySpace etc. sind kommerzielle Server, die Werbung transportieren und Lizenzen zahlen sollten - aber SoundCloud auszuschließen ist nicht unbedingt zielführend). Für eigene Webseiten gibt es Freeware streamer, die mit einfachen XML-Dateien arbeiten.

Bernd

Ach ja

> ... ob man da überhaupt (eigene) GEMA-Titel hochladen darf? <

die kurze Antwort lautet NEIN.
 
die kurze Antwort lautet NEIN.

Kennt jemand die lange Antwort? Stehe nämlich exakt vor der gleichen Entscheidung: Eigener Titel soll auf Youtube. Da gute Aussichten auf Airplay im Radio und öffentlichen Plätzen bestehen, möchte ich eigentlich Gema-Mitglied werden und den Titel anmelden. De jure ist klar, dass vor einer Einigung zwischen Gema und Youtube nicht beides geht.

Aber wie läuft das in der Praxis? Wo kein Kläger, da kein Richter, oder versteh ich das alles falsch?

Noch ein Beispiel als Ergänzung: Peter Fox' Titel "Alles Neu" gibt's auf Youtube und es ist im Gema Repertoire (https://online.gema.de/werke/detailPage.do?dbkey=27340985&title=ALLES+NEU&pdf=false). Ist von "peterfoxofficial" 2008 hochgeladen worden, und hat über 4 Mio. Klicks. Ist nur eines von zig Beispielen. Irgenwie scheint's ja dann doch möglich zu sein, als Urheber selber zu entscheiden???
 
Kennt jemand die lange Antwort? Stehe nämlich exakt vor der gleichen Entscheidung: Eigener Titel soll auf Youtube. Da gute Aussichten auf Airplay im Radio und öffentlichen Plätzen bestehen, möchte ich eigentlich Gema-Mitglied werden und den Titel anmelden. De jure ist klar, dass vor einer Einigung zwischen Gema und Youtube nicht beides geht.

Du kannst Dich ja auch einfach nachträglich bei der GEMA anmelden! Also wenn Dein Projekt bereits (erfolgreich) läuft.

Aber wie läuft das in der Praxis? Wo kein Kläger, da kein Richter, oder versteh ich das alles falsch?

Ich hab zumindest noch nirgends wo was gelesen, dass die GEMA dann tatsächlich gegen irgendjemanden vorgegangen ist der irgendwo von sich was hochgeladen hat...

Noch ein Beispiel als Ergänzung: Peter Fox' Titel "Alles Neu" gibt's auf Youtube und es ist im Gema Repertoire (https://online.gema.de/werke/detailPage.do?dbkey=27340985&title=ALLES+NEU&pdf=false). Ist von "peterfoxofficial" 2008 hochgeladen worden, und hat über 4 Mio. Klicks. Ist nur eines von zig Beispielen. Irgenwie scheint's ja dann doch möglich zu sein, als Urheber selber zu entscheiden???

Ich vermute mal der lizensiert das einfach als "kostenlose Eigenpräsentation" im GEMA-Lizenzshop ODER zahlt pro Abruf Gebühren an die GEMA dafür. Auf den ersten Blick zahlt er also drauf, kriegt aber von YouTube ja auch Werbeerlöse ausgeschüttet.
 
die kurze Antwort lautet NEIN.

Kennt jemand die lange Antwort? Stehe nämlich exakt vor der gleichen Entscheidung: Eigener Titel soll auf Youtube.

Das ist doch eine ganz andere Frage.

Foria hat nach Soundcloud gefragt.

Soundcloud hat (offensichtlich) keine Vereinbarung mit irgendeiner Verwertungsgesellschaft und will auch keine haben, YouTube hat verschiedene Vereinbarungen mit Labels, Verlagen, Verwertungsgesellschaften, nur mit der Gema besteht seit 2009 (?) keine mehr.

Hochladen kannst Du bei YouTube auch, wenn Du Mitglied bist - wenn es Dein eigenes Material ist, und Du auch keinem Label die Rechte abgetreten hast. Die allseits beliebte Einblendung, "...da die Gema die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat." ist ein vollkommen willkürliches Spiel von YouTube/Google, um die Gema (zu YouTubes Bedingungen) zu Verhandlungen zu drängen. Ich habe schon andere "Videos" vom selben Titel sehen können, die mir vorher mit dem Gema-Hinweis verwehrt worden sind. Die Gema blockt keine Videos und meldet auch keine Urheberrechtsverletzungen, das ist Sache der Rechteinhaber.
 
Danke Foria und chrk.

Das ist doch eine ganz andere Frage.
Foria hat nach Soundcloud gefragt.

Klar ist Soundcloud nicht gleich Youtube, das macht aber doch für meine Fragestellung keinen Unterschied, oder? Als Urheber zahlt man bekanntlich selber für die Aufführung des eigenen (Gema-gemeldeten) Materials Gema-Gebühren. Folglich müsste man für die "Aufführung" bei Soundcloud auch Gebühren entrichten. Und - solange Youtube keinen Vertrag hat - auch bei Youtube. Von der Logik her bin ich da ganz bei dem, was Foria zum Bsp. Peter Fox gesagt hat:

Ich vermute mal der lizensiert das einfach als "kostenlose Eigenpräsentation" im GEMA-Lizenzshop ODER zahlt pro Abruf Gebühren an die GEMA dafür. Auf den ersten Blick zahlt er also drauf, kriegt aber von YouTube ja auch Werbeerlöse ausgeschüttet.

Als kleines Licht werde ich wohl einfach mal beides, Gema-Anmeldung und Youtube, machen. Erstmal keine schlafenden Hunde wecken. Schließlich tu ich niemandem weh, wenn ich über mein eigenes Material verfüge.

Andere Meinungen?
 
Als Urheber zahlt man bekanntlich selber für die Aufführung des eigenen (Gema-gemeldeten) Materials Gema-Gebühren. Folglich müsste man für die "Aufführung" bei Soundcloud auch Gebühren entrichten.

Da ist meine Wahrnehmung anders. Die GEMA will das Geld beim Betreiber der Site eintreiben. Der muss die Listen und Zugriffe zur Verfügung stellen. Soundcloud macht da nicht mit und schließt Material, das von Verwertungsgesellschaften verwaltet wird, komplett aus.

Im Falle Peter Fox würde ich eher darauf tippen, dass er (bzw. sein Label) einen Deal mit YouTube hat, der verhindert, dass die mit dem GEMA-Hinweis sperren. Darüber hinaus glaube ich wirklich, dass YouTube mit dieser Sperrung komplett willkürlich umgeht, v.a. um die Labels gegen die GEMA aufzubringen.

Als kleines Licht werde ich wohl einfach mal beides, Gema-Anmeldung und Youtube, machen. Erstmal keine schlafenden Hunde wecken. Schließlich tu ich niemandem weh, wenn ich über mein eigenes Material verfüge.

Als kleines Licht würde ich davon ausgehen, dass Du eben mit Deinem eigenen Material komplett unter YouTubes Radar wegtauchst. Die machen sich bestimmt nicht die Mühe, jedem Stück nachzuforschen.
 
Hallo,

hab mich gerade intensiv mit dieser Problematik beschäftigt.

Und es gibt eine zuverlässige Lösung,... die übrigens auch die meisten großen Musikverlage der Majors bis jetzt gemacht haben.

Man kann die Onlinerechte im Berechtigungsvertrag mit der GEMA von vornherein ausschließen, das heißt man nimmt sie selber war oder lässt es eben.

Das ganze geht auch nachträglich immer 3 Monate vor Jahresende für das nächste Jahr.

Leider sagt einem das bei der GEMA keiner außer man fragt explizit nach.

Die Majors haben das bis jetzt gemacht und selber als Verleger der Musik Verträge mit youtube und anderen über Lizensgebühren geschlossen.

Dann kann man natürlich auch Musik frei zur Verfügung stellen nach eigenem Ermessen auch auf Soundcloud und Bandcamp und trotzdem seine Airplays im Radio, Livegigs und co über die GEMA abrechnen lassen.

Eigentlich ganz einfache Lösung. Wenn man das vor Vertragsschluss mit der GEMA weiß.
 
Als kleines Licht würde ich davon ausgehen, dass Du eben mit Deinem eigenen Material komplett unter YouTubes Radar wegtauchst. Die machen sich bestimmt nicht die Mühe, jedem Stück nachzuforschen.

Ich habe schon gesperrte Künstler/Songs auf YouTube gesehen welche nicht bei der GEMA gemeldet sind.
 
Ich habe schon gesperrte Künstler/Songs auf YouTube gesehen welche nicht bei der GEMA gemeldet sind.
Wer hat die weswegen wo gesperrt?
 
Wer hat die weswegen wo gesperrt?
Youtube auf Youtube.

YT treibt da ein linkes Spiel. Da behaupten einige, dass das nicht stimmt.
Tatsächlich aber findest du Titel, die mit dem Hinweis auf fehlende GEMA-Freigabe gesperrt werden, während Titel mit fast gleichem Titel, aus dem aber erkennbar ist, was das ist, die keinen Sperrvermerk tragen genauso wie Titel, die einen Sperrvermerk wegen der GEMA tragen, die von Künstlern sind, die mit der GEMA nichts am Hut haben.

Damit dürfte deutlich sein, dass YT da eben den Sperrvermerk gerne mal nach Gutdünken einsetzt.
 
Als kleines Licht würde ich davon ausgehen, dass Du eben mit Deinem eigenen Material komplett unter YouTubes Radar wegtauchst. Die machen sich bestimmt nicht die Mühe, jedem Stück nachzuforschen.


Ich hatte mal Kontakt zu einem Aggregator dem man explizit seine Online rechte übertragen konnte, die wiederum hatten dann eine art "Spezial" Youtube account und haben dann dort meinen Song so "Shazam" mäßig reingeladen.

Wenn nun jemand seine Videos Sponsorn läßt (Ad´s Vid´s) dann bekomme Automatisch ICH die Kohle die damit verdient wird (Adsense) und nicht der Video "Urheber"


Alles andere währe logistisch wohl auch nicht machbar!



Rein Theoretisch müssten die also ziemlich genau wissen was wo los ist.
 

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