GEMA und Remixe

C

Chama

Gesperrter User
Registriert
06.08.09
Beiträge
655
Reaktionen
16
Punkte
855
Hallo,

Originalkomponist und Remixer sind beide GEMA-Mitglieder.

Der Remix kommt auf dem gleichen Label raus wie der Originaltrack.

Muss der Remixer jetzt dem Label irgendetwas mitteilen in Bezug auf die GEMA?

An den Umsätzen des Remixes ist der Remixer natürlich in Form von Punkten beteiligt, aber verdient er auch etwas als Bearbeiter bei der GEMA?

Und wieso wird der Remixer lediglich als Bearbeiter aufgeführt, wenn er doch meist das komplette Lied umändert und z.B. nur Vocals und Mainmelody beibehält?
 
...
Und wieso wird der Remixer lediglich als Bearbeiter aufgeführt, wenn er doch meist das komplette Lied umändert und z.B. nur Vocals und Mainmelody beibehält?


Naja weil der Grundidee des Tracks die selbe ist, nur anders interpretiert. Du bearbeitest ja sozusagen die Vorlage / das Original und komponierst es nicht neu. Mainmelody ist da ein gutes Stichwort wenn es um die sogenannte "Schöpfungshöhe" geht...
 
Frag doch mal die GEMA:

Kann ein DJ selbst einen Mix als Werk anmelden und Tantiemen erhalten?
Wenn man mit der Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein eigenes Werk schafft, ist dies wie ein selbstständiges Werk geschützt. Wenn der Bearbeiter Mitglied bei der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er für die Nutzung dieses neuen Titels im Bereich Rundfunk anteilig Tan-tiemen durch die GEMA. Wird die neue Version des Titels z. B. im Radio gespielt, erhalten sowohl die Urhe-ber des Originaltitels wie auch der Bearbeiter die ihnen zustehende Vergütung.
Hat der DJ den Titel selbst komponiert und getextet und diesen als Mitglied bei der GEMA angemeldet, so wird sein Titel bei der Sendung im Rundfunk und bei CD-Vervielfältigungen mit 100 Prozent des Komponis-ten- und Textdichteranteils abgerechnet. Die Anmeldung als GEMA-Mitglied erfolgt bei der Mitgliederabtei-lung,

Informationen für DJs
 
Wenn der Bearbeiter Mitglied bei der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er für die Nutzung dieses neuen Titels im Bereich Rundfunk anteilig Tan-tiemen durch die GEMA. Wird die neue Version des Titels z. B. im Radio gespielt, erhalten sowohl die Urhe-ber des Originaltitels wie auch der Bearbeiter die ihnen zustehende Vergütung

1 - Der Originalurheber meldet also sein Werk bei der GEMA an.
2 - Das Label gibt dem Remixer einen Auftrag das Originalwerk zu "remixen".
3 - Der Remixer bekommt Pauschalsumme und/oder "Punkte".
4 - Zusätzlich meldet er sein Werk als "Bearbeitung" bei der GEMA?

Jetzt frag ich mich nur noch wie das funktionieren soll... also das der Bearbeiter auch wirklich Geld bekommt und das dann "richtig" aufgeteilt wird.

Ich mein im Radio sagen sie sowieso nur "Lied X von Y" und nicht "geremixt von DJ XYZ".

Klappt das mit der Zuordnung dann wirklich einwandfrei? Wenn das Label die Tracks bei der GVL anmeldet und einfach "vergisst" zu erwähnen, dass der eine Track "bearbeitet" wurde usw...........!?
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
20K
moonbooter
moonbooter
Robertl
Antworten
12
Aufrufe
7K
Florian Hoffmann
Florian Hoffmann
Narcotic303
Antworten
13
Aufrufe
5K
Yokari
Y

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben