GEMA-Freistellung

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Ich möchte gerne unseren selbstaufgenommen ersten Tonträger in einem Presswerk vervielfältigen lassen, ohne ihn bei der GEMA registrieren zu müssen. Also muß ich mir ja eine Freistellung besorgen. Hab also bei der GEMA angerufen um mir die nötigen Unterlagen zu besorgen und daraufhin den nachfolgenden Brief zurückbekommen:

Regelung für Tonträgerherstellungen (Lizenzierungsgrundlagen) in Ihrem Auftrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie die Informationen der GEMA für einzelne Tonträgerherstellungen sowie die tariflichen Grundlagen.
Bitte nutzen Sie für die Meldung Ihrer Tonträgerherstellung das Lizenzierungssystem im Internet. Sie finden den Zugang über die GEMA-Website (http://www.gema.de) bzw. direkt über:
http://tlo.gema.de
Dieses System bietet Ihnen den Vorteil, Ihre Daten und die Bearbeitungsergebnisse der GEMA jederzeit über das Internet einsehen zu können.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, dieses System zu nutzen, schicken Sie bitte den beigefügten Meldebogen ausgefüllt per Telefax an (089) 4 80 03 - 7 79 oder per Post an obige Adresse. Um Mehrfachlizenzierungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, die Meldung nur online oder nur per Telefax bzw. nur per Post einzureichen. Falls Sie den Meldebogen nutzen, bitten wir Sie, diesen komplett und möglichst mit Schreibmaschine bzw. in Druckbuchstaben auszufüllen.
Wir weisen darauf hin, daß die Einräumung der Nutzungsrechte erst mit Bezahlung der Rechnung der GEMA erfolgt ist.
Sofern Sie eine Bestätigung über die Meldung des Tonträgers an das Preßwerk bzw. die Fertigungsstätte (Freistellung) wünschen, kann diese nur nach vorheriger Vergütungsanzahlung pro Tonträger in nachstehend genannter Höhe erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck den Namen oder die Firmierung des Auftraggebers (identisch mit den Angaben des Auftraggebers im „Gema-Lizenzantrag Tonträger“) sowie den Tonträgertitel und/oder die Katalognummer an.
Unsere Bankverbindung lautet: Dresdner Bank München BLZ 700 800 00 Konto-Nr. 3 813 095 00.
Ausnahme: Bei Kleinauflagen bis 100 LP-CD’s, MC’s und LP’s sowie 200 Maxi-CD’s, MC-Singles und Maxi-Singles ist keine Vergütungsanzahlung nötig.

Vergütungsanzahlung je Exemplar:
Maxi-CD EUR 0,30
CD-LP EUR 0,60
MC EUR 0,45
LP EUR 0,50
Maxi-LP EUR 0,25

Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt nach verbuchtem Zahlungseingang automatisch an das im „GEMA-Lizenzantrag Tonträger“ angegebene Preßwerk bzw. Fertigungsstätte per Telefax.
Zur Beschleunigung der Freistellung bitten wir um Übersendung einer Kopie des Überweisungsbeleges.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Infostelle unter 089-48003-800 wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Direktion Industrie

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich muß für eine Freistellung zahlen? Also Zahlen ohne dafür eine Leistung zu bekommen? Das läppert sich ja ganz schön zusammen, immerhin 90,- € bei 300 CDs. Ich würde mich über jede Hilfe freuen.
 
genau da hängts bei uns jetzt auch nur für 500 CDS

das pressen kostet 880€
unsere CD release Party ist fest geplant und hat 1900€ gekostet

und jetzt noch was für die GEMA latzen ?!?!?!

ich bräuchte also auch diese Antwort DRINGEND!!!!!!!!!1
 
genau da hängts bei uns jetzt auch nur für 500 CDS

das pressen kostet 880€
unsere CD release Party ist fest geplant und hat 1900€ gekostet

und jetzt noch was für die GEMA latzen ?!?!?!

ich bräuchte also auch diese Antwort DRINGEND!!!!!!!!!1
 
hi!

da würde mich auch eine endgültige antwort dringend interessieren!

meine bisherigen informationen (nach homepage von einem presswerk):
0,64? pro stück bei promo-exmplaren, gemapflichtig
bei nicht-gema-pflichtigen: kostenlos

vielleicht drücken die von der gema sich ja nur kompliziert/uneindeutig aus, du würdest ja, glaube ich nach dem antrag eh ne rechnung von denen kriegen, oder vielleicht dann auch nicht??

wäre schön, wenn da jemand ne klare antwort aus eigener erfahrung hätte!

gruß,
martin
 
noch eine ergänzung:

bei den jeweiligen anträgen und informationen auf der gema-homepage steht eigentlich nur "Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires". was mit nicht gema-repertoire ist, dazu schweigen sie sich leider aus...

martin
 
Hallo zusammen,

ja es ist richtig, dass man erst zahlen muss, bevor man von der GEMA eine Freistellung bekommt. Das ist eine Absicherung der GEMA, da sie die Freistellung ja ohne Prüfung geben. Anschließend wird der Tonträger lizenziert, d.h. jedes Lied wird geprüft, ob es bei der GEMA registriert ist. Für Lieder, die GEMA-frei sind, werden auch keine GEMA-Gebühren verlangt. GEMA-frei sind alle Lieder, die nicht bei der GEMA oder Partnerorganisationen registriert sind. Nach ca. 4-6 Wochen kommt aus München die endgültige Abrechnung. Dort sind die richtigen Abrechungdaten drin und bekommt dann auch sein Geld zurück, evtl. ziehen sie eine Bearbeitungsgebühr ab, wenn alle Lieder GEMA-frei sind.
Leider ist diese Prozedur im Urheberrecht so bestimmt und alle Presswerke sind verpflichtet, keine Tonträger ohne Freistellung herauszugeben.
Wenn ihr bei der GEMA registriert sein, müsst ihr alle eure Lieder der GEMA melden und für eure eigenen Stücke zahlen. Am Ende des Jahres gibt es das Geld minus eine Bearbeitungsgebühr wieder zurück. D.h. einmal GEMA, immer GEMA.
Sollten zu diesem Thema noch Fragen sein, so fragt.

Gruß Jörg
 
Eine Umgehung dieser Zahlung an die Gema ist, das man gemafreie Musik macht...

Der Komponist, etc. darf dann keiner Verwertungsgesellschaft angehören, wie z.B. Gema. Umgehen tuen das registrierte Komponisten, indem eben der "Bruder oder Freundin" die Komposition gemacht hat.

Allerdings bekommt man von der Gema dann auch nichts...

Ich verwende gemafreie Musik in allen meinen Filmproduktionen und ich bestätige einfach dem Kopierwerk, das alle Musik gemafrei ist....
...das genügt denen!
 

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