RandomRecords
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Ich möchte gerne unseren selbstaufgenommen ersten Tonträger in einem Presswerk vervielfältigen lassen, ohne ihn bei der GEMA registrieren zu müssen. Also muß ich mir ja eine Freistellung besorgen. Hab also bei der GEMA angerufen um mir die nötigen Unterlagen zu besorgen und daraufhin den nachfolgenden Brief zurückbekommen:
Regelung für Tonträgerherstellungen (Lizenzierungsgrundlagen) in Ihrem Auftrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie die Informationen der GEMA für einzelne Tonträgerherstellungen sowie die tariflichen Grundlagen.
Bitte nutzen Sie für die Meldung Ihrer Tonträgerherstellung das Lizenzierungssystem im Internet. Sie finden den Zugang über die GEMA-Website (http://www.gema.de) bzw. direkt über:
http://tlo.gema.de
Dieses System bietet Ihnen den Vorteil, Ihre Daten und die Bearbeitungsergebnisse der GEMA jederzeit über das Internet einsehen zu können.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, dieses System zu nutzen, schicken Sie bitte den beigefügten Meldebogen ausgefüllt per Telefax an (089) 4 80 03 - 7 79 oder per Post an obige Adresse. Um Mehrfachlizenzierungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, die Meldung nur online oder nur per Telefax bzw. nur per Post einzureichen. Falls Sie den Meldebogen nutzen, bitten wir Sie, diesen komplett und möglichst mit Schreibmaschine bzw. in Druckbuchstaben auszufüllen.
Wir weisen darauf hin, daß die Einräumung der Nutzungsrechte erst mit Bezahlung der Rechnung der GEMA erfolgt ist.
Sofern Sie eine Bestätigung über die Meldung des Tonträgers an das Preßwerk bzw. die Fertigungsstätte (Freistellung) wünschen, kann diese nur nach vorheriger Vergütungsanzahlung pro Tonträger in nachstehend genannter Höhe erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck den Namen oder die Firmierung des Auftraggebers (identisch mit den Angaben des Auftraggebers im „Gema-Lizenzantrag Tonträger“) sowie den Tonträgertitel und/oder die Katalognummer an.
Unsere Bankverbindung lautet: Dresdner Bank München BLZ 700 800 00 Konto-Nr. 3 813 095 00.
Ausnahme: Bei Kleinauflagen bis 100 LP-CD’s, MC’s und LP’s sowie 200 Maxi-CD’s, MC-Singles und Maxi-Singles ist keine Vergütungsanzahlung nötig.
Vergütungsanzahlung je Exemplar:
Maxi-CD EUR 0,30
CD-LP EUR 0,60
MC EUR 0,45
LP EUR 0,50
Maxi-LP EUR 0,25
Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt nach verbuchtem Zahlungseingang automatisch an das im „GEMA-Lizenzantrag Tonträger“ angegebene Preßwerk bzw. Fertigungsstätte per Telefax.
Zur Beschleunigung der Freistellung bitten wir um Übersendung einer Kopie des Überweisungsbeleges.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Infostelle unter 089-48003-800 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Direktion Industrie
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich muß für eine Freistellung zahlen? Also Zahlen ohne dafür eine Leistung zu bekommen? Das läppert sich ja ganz schön zusammen, immerhin 90,- € bei 300 CDs. Ich würde mich über jede Hilfe freuen.
Regelung für Tonträgerherstellungen (Lizenzierungsgrundlagen) in Ihrem Auftrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie die Informationen der GEMA für einzelne Tonträgerherstellungen sowie die tariflichen Grundlagen.
Bitte nutzen Sie für die Meldung Ihrer Tonträgerherstellung das Lizenzierungssystem im Internet. Sie finden den Zugang über die GEMA-Website (http://www.gema.de) bzw. direkt über:
http://tlo.gema.de
Dieses System bietet Ihnen den Vorteil, Ihre Daten und die Bearbeitungsergebnisse der GEMA jederzeit über das Internet einsehen zu können.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, dieses System zu nutzen, schicken Sie bitte den beigefügten Meldebogen ausgefüllt per Telefax an (089) 4 80 03 - 7 79 oder per Post an obige Adresse. Um Mehrfachlizenzierungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, die Meldung nur online oder nur per Telefax bzw. nur per Post einzureichen. Falls Sie den Meldebogen nutzen, bitten wir Sie, diesen komplett und möglichst mit Schreibmaschine bzw. in Druckbuchstaben auszufüllen.
Wir weisen darauf hin, daß die Einräumung der Nutzungsrechte erst mit Bezahlung der Rechnung der GEMA erfolgt ist.
Sofern Sie eine Bestätigung über die Meldung des Tonträgers an das Preßwerk bzw. die Fertigungsstätte (Freistellung) wünschen, kann diese nur nach vorheriger Vergütungsanzahlung pro Tonträger in nachstehend genannter Höhe erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck den Namen oder die Firmierung des Auftraggebers (identisch mit den Angaben des Auftraggebers im „Gema-Lizenzantrag Tonträger“) sowie den Tonträgertitel und/oder die Katalognummer an.
Unsere Bankverbindung lautet: Dresdner Bank München BLZ 700 800 00 Konto-Nr. 3 813 095 00.
Ausnahme: Bei Kleinauflagen bis 100 LP-CD’s, MC’s und LP’s sowie 200 Maxi-CD’s, MC-Singles und Maxi-Singles ist keine Vergütungsanzahlung nötig.
Vergütungsanzahlung je Exemplar:
Maxi-CD EUR 0,30
CD-LP EUR 0,60
MC EUR 0,45
LP EUR 0,50
Maxi-LP EUR 0,25
Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt nach verbuchtem Zahlungseingang automatisch an das im „GEMA-Lizenzantrag Tonträger“ angegebene Preßwerk bzw. Fertigungsstätte per Telefax.
Zur Beschleunigung der Freistellung bitten wir um Übersendung einer Kopie des Überweisungsbeleges.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Infostelle unter 089-48003-800 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Direktion Industrie
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich muß für eine Freistellung zahlen? Also Zahlen ohne dafür eine Leistung zu bekommen? Das läppert sich ja ganz schön zusammen, immerhin 90,- € bei 300 CDs. Ich würde mich über jede Hilfe freuen.