Gema freie Musik, darf sie verkauft werden??

Ingo37

Ingo37

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Hallo Leute,

wenn ich es richtig verstanden habe, sind Songs deren Texter, Komponisten und sonstige Leute [g=119]Gema[/g] frei, wenn sie nicht [g=119]Gema[/g] Mitglieder sind.

Bei mir trifft alles zu d.h. ich komponiere, texte und produziere sie selbst und bin kein Mitglied.

Darf ich denn diese Songs z.b. übers Netz verkaufen, da sie ja [g=119]Gema[/g] frei sind müsste es doch gehen rein Rechtlich??


MfG
Ingo
 
kurz und knapp: ja
 
Natürlich darfst Du Deine eigene Musik verkaufen.

Die [g=119]Gema[/g] ist ja zum Schutz der Autoren da, d.h., wenn überhaupt, dann zieht sie lediglich zugunsten des Autors Geld ein.
Oder, je nach Deal, zugunsten des Verlags, der somit seine Vorleistung beim Autor ausgleicht und seine Kosten deckt.

In keinem Falle entsteht einem Autor irgendeine Verpflichtung, wenn er seine eigenen, nicht angemeldeten Songs irgendjemandem verkauft.

Einzige Ausnahme wäre, wenn die Aufnahme unter Mitwirkung bei der GVL angemeldeter Musiker entstanden wäre - dafür muß man natürlich auch zahlen, wenn man es nicht bereits (wie bei Aufnahmen kleineren Ausmaßes üblich) vorher getan hat.

Da Du aber nicht nur selbst textest und komponierst, sondern auch produzierst, bist Du niemandem irgendetwas schuldig.

Greets
 
Danke für die schnellen Antworten,
@Borna
ja das hab ich mir schon gedacht.
Da ich alles selber mache bin ich zu nichts verpflichtet und kann sie verkaufen oder nicht.

Ingo
 
Du kannst Musik nicht verkaufen.
Du kannst lediglich ein Nutzungsrecht an Deiner Musik einräumen.

Verkaufen bedeutet, dass diese Musik nach dem Verkauf jemand anderem gehört.
Dieser "Käufer" (Wir nennen ihn jetzt mal so.) kann dann damit machen was er will.
In unserem Rechtssystem ist soetwas aber nicht möglich, da
Urheber und Werk voneinander nicht zu trennen sind.

Es ist dabei auch volkommen unerheblich, ob der Urheber Mitglied des örtlichen Hausfrauenvereins, der [g=119]GEMA[/g] oder des 1.FC Köln oder ist.

Wenn Du unter "verkaufen" den Handel mit Tonträgern verstehst, auf denen Deine Musik zu hören ist:
Ja, dabei musst Du nichts anderes beachten, als z.B. jemand der mit Ölsardinen handelt. Solange Du brav Deine Steuern zahlst ...
 

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