GEMA Erstanmeldung

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martthie_08

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Hallo, ich möchte bereits veröffentlichte Werke unserer Band bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden und keiner der Bandmitglieder ist bis dato [g=119]GEMA[/g] Mitglied. Ist es zwingend erforderlich, bei dem Aufnahmeantrag mind. 5 Stücke anzugeben, die ausschliesslich von einer Person komponiert (oder getextet) wurden? So habe ich es jedenfalls verstanden.
Komisch eigentlich, wenn ich so recht nachdenke, fällt mir kein einziges Stück ein, bei dem ich 100% alles gemacht habe und bei welchem nicht auch meine Bandkollegen auch wesentlichen Teil dazugesteuert haben...
Wer bringt Licht in die Angelegenheit? Danke!
 
Als Komposition ist eigentlich die Grundidee zu verstehen.
Sprich, wenn du z.B. die Gitarrenlinie und Gesangslinie mitgebracht hast und der Rest sich darauf aufbaut ohne entscheidende Änderungen vorzunehmen, dann ist das die Komposition und das was ihr da im Proberaum tut das Arrangement.

Also wärst in diesem Fall du der jenige, der seine songs bei der [g=119]GEMA[/g] anmeldet und auch die Tantiemen kassiert (wie ihr das intern regelt is ja euer Ding, aber das Urheberrecht liegt bei dir)

Übrigens gibt es da noch nen anderen Verein für die Interpreten, bei dem dann deine Bandleute abkassieren (und Beiträge zahlen *g*). Näheres dazu wird dir die [g=119]GEMA[/g] mitteilen können.

Gruß Thomas
 
StudioMondbasis schrieb:

Übrigens gibt es da noch nen anderen Verein für die Interpreten, bei dem dann deine Bandleute abkassieren (und Beiträge zahlen *g*). Näheres dazu wird dir die [g=119]GEMA[/g] mitteilen können.


die GVL??

und wenn die anderen daran mitgeschrieben haben kannst Du sie doch auch als Bearbeiter oder wasweißich mit in den [g=119]GEMA[/g]-Bogen eintragen, oder nicht? bitte um entschuldigung, wenn ich falsch liege...

noch ne frage dazu: müssen die songs nicht sogar veröffentlicht werden, um [g=119]GEMA[/g]-relevant zu sein?


Der Gruß

InSomnius
 
wenn die songs wirklich effektiv zusammen geschrieben worden sind (sprich einer ist für die strophe verantwortlich, der andere für den refrain, der dritte hatte eine melodie-idee ohne die der song nicht in die jeweilige richtung bearbeitet wurde), dann könnt ihr die rechte eindeutig aufteilen (mit prozentzuordnung für den jeweiligen musiker).

manche bands halten es so, dass wirklich nur der songwriter die kohle erhält, andere wiederum (coldplay) führen bei jeder nummer alle 4 musiker an... das ist dann auslegungssache der jeweiligen band.

jene musiker, die meistens nicht zum effektiven songwriting beitragen (trifft oft die drummer) können sich eben bei einer leistungsschutzgesellschaft anmelden (in österreich LSG).

ich kann wieder nur von der akm reden, aber eine anmeldung macht nur sinn, wenn einnahmen aus live-aufführung oder radio-airplay zu erwarten sind.

lg
flox
 

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