Gema - Beteiligung

  • Ersteller Lagoona
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Gipfel, dem Urheber steht eine angemessene Vergütung seiner Werke zu. Auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, kann er im Nachhinein eine angemessene Vergütung durchsetzen. Sowas wird um §32 herum im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Und Lagoona, das Urheberrecht kann nicht abgetreten, sondern nur bei Tod vererbt werden. Man kann nur Nutzungsrechte abtreten, und das gegen eine angemessene Vergütung.
 
Gipfel, dem Urheber steht eine angemessene Vergütung seiner Werke zu. Auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, kann er im Nachhinein eine angemessene Vergütung durchsetzen. Sowas wird um §32 herum im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Und Lagoona, das Urheberrecht kann nicht abgetreten, sondern nur bei Tod vererbt werden. Man kann nur Nutzungsrechte abtreten, und das gegen eine angemessene Vergütung.

naja.... nutzungsrechte.... urheberrechte.... wie auch immer.... im endeffekt bin ich aber dadurch trotzdem nicht mehr der eigentliche urheber meiner songtexte.... dazu müsste ich ja mit 100% als textdichter eingetragen werden.... oder nicht?
 
Na ja, wie ich geschrieben hab' ... das Urheberrecht hat der Urheber und Punkt.

Wenn jetzt auf irgendwelchen Dokumenten oder CDs jemand anders als Urheber angegeben ist, dann gilt der erstmal als Urheber, und zwar solange, bis das Gegenteil bewiesen wurde (§10 UrhG).Wessen Name da jetzt steht ... ich denke nicht, dass man die Urheberschaft prozentual aufteilen kann (Lyrics: 90% Meier, 10% Müller). Ich denke, entweder steht dort Lyrics: Meier oder Lyrics: Müller oder Lyrics: Meier, Müller. Wenn Dein Name dort gar nicht steht, kriegst Du auch nichts. Dann bliebe nur der Weg, Deine Urheberschaft auf dem Gerichtsweg anerkennen zu lassen.

Wenn Du der Urheber bist und Deine Urheberschaft auch anerkannt wird (Dein Name steht in den Dokumenten und auf den CDs), dann kannst Du Nutzungsrechte abtreten, musst dafür aber eine Vergütung bekommen.

Ich hoffe, das hilft Dir irgendwie weiter. Sonst müsstest Du vielleicht mal konkret Deine Situation schildern. Ich finde den Thread hier reichlich unübersichtlich, weil so viele Hypothesen und "Wenn ..., dann müsste doch eigentlich ..." im Raum stehen.
 
naja.... nutzungsrechte.... urheberrechte.... wie auch immer.... im endeffekt bin ich aber dadurch trotzdem nicht mehr der eigentliche urheber meiner songtexte.... dazu müsste ich ja mit 100% als textdichter eingetragen werden.... oder nicht?

Das hört sich jetzt ein bisschen so an, als sei das für Dich alles das Gleiche, ist es aber nicht.
Du solltest in Deiner Situation den Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht genau kennen und verstehen. Das Gleiche gilt für Verlagsanteile. Du wirst nicht weniger Texter/in, wenn Deine Songs verlegt werden, Du trittst nur einenTeil der Vergütung an einen Verlag ab, in der Regel gegen einen Vorschuss, und das auch möglichst nur auf eine bestimmte Zeit.
 
naja.... nutzungsrechte.... urheberrechte.... wie auch immer.... im endeffekt bin ich aber dadurch trotzdem nicht mehr der eigentliche urheber meiner songtexte.... dazu müsste ich ja mit 100% als textdichter eingetragen werden.... oder nicht?

Das hört sich jetzt ein bisschen so an, als sei das für Dich alles das Gleiche, ist es aber nicht.
Du solltest in Deiner Situation den Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht genau kennen und verstehen. Das Gleiche gilt für Verlagsanteile. Du wirst nicht weniger Texter/in, wenn Deine Songs verlegt werden, Du trittst nur einenTeil der Vergütung an einen Verlag ab, in der Regel gegen einen Vorschuss, und das auch möglichst nur auf eine bestimmte Zeit.

der unterschied ist mir schon bewusst. ich hatte auch schon mal mit nem verlagsvertrag zu tun.... ist allerdings ein paar jahre her. das nutzungsrecht wird ja auf unbestimmte zeit
abgetreten... und ich finde das macht dann irgendwie auch kein großen unterschied mehr xD
 
das nutzungsrecht wird ja auf unbestimmte zeit
abgetreten... und ich finde das macht dann irgendwie auch kein großen unterschied mehr xD

Grundsätzlich kann man das auch einschränken. § 31.
 
danke euch vielmals für eure beiträge.... sehr interessant und informativ!
bhug.gif
 
Gipfel, dem Urheber steht eine angemessene Vergütung seiner Werke zu. Auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, kann er im Nachhinein eine angemessene Vergütung durchsetzen. Sowas wird um §32 herum im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Die Theorie stimmt. Die hab' ich nicht bezweifelt. Ich kenne aber eben auch die Praxis. Urheber ist der eine oder die Gruppe, die das so vereinbart hat.

Im Übrigen viel Spaß bei der Durchsetzung, wenn du gegen einen Vertrag klagst, den du selbst unterschrieben hast ...;)
 
ja, das problem beim abtreten von urheberrechten besteht meistens darin, dass sowas im hinterzimmer erschachert wird und dann wirds so angemeldet wie besprochen. dagegen im nachhinein nochmal einspruch einlegen zu wollen ist sicherlich nicht unbedingt erfolgsversprechend.

lagoona, tom81 hat aber schon recht, wenn es hier nur um eine inverlagsnahme geht, dann ist das nochmal ne ganz andere geschichte. die erfolgt zwar basierend auf derselben idee (nämlich, anteile an deinen einnahmen zu haben), ist aber zumindest rechtlich nicht so "fischig" sondern halt schmutziger, aber völlig legaler usus. gerne wird einem dann dazu noch die geschichte vom pferd erzählt, nämlich dass der verlag noch dieses und jenes für die verbreitung deines materials tut - in 95% aller fälle sind verlage allerdings reine geld-einsammel-institutionen die ansonsten wenig tun ausser auf ihrem popo zu sitzen.

allerdings, muss man jetzt auch sagen: das klingt alles jetzt sehr danach, dass jemand automatisch böse ist, wenn er anteile will. das kommt aber natürlich auf den kontext an, wenn jemand ein finanzielles risiko für dich eingeht um etwas von dir an den start zu bringen, dann will er das natürlich auch vergütet haben, und dann einigt man sich eben auf welchem wege das geschieht, je nach tätigkeit und person läuft das über lizenzbeteiligungen, pseudo-anteilen an der komposition, beteiligungen an live-einnahmen die über die gema hinausgehen, oder wenn du z.b. bei einer der grossen plattenfirmen unterschreibst "all of the above". und je nach kontext ist das angebracht oder nicht, deswegen würde ich mich jetzt schwertun, ohne kenntnis des genauen kontexts jemanden dafür zu verteufeln, nur weil er mit dir irgendwas ausgehandelt hat - je nachdem wie dolle er ansonsten in vorleistung geht könnte das ja auch völlig berechtigt sein.

oder eben nicht :) per ferndiagnose sollte man da lieber von einschätzungen abstand nehmen.
 

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