Lagoona
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hallo zusammen,
das mit der verteilung der urheberrechte ist ja nicht immer so einfach.... und meist irgendwie ziemlich variabel...trotzdem würde ich jetzt mal gerne wissen, wie die aufteilen eigentlich wäre, wenn man das ganze so aufteilt... wie von der gema vorgesehen. also textdichter 50% und komponist 50%. wenn ich als sängerin/songwriterin den text schreibe und eine gesangsmelodie komponiere.... dann würden mir ja rein theoretisch die 50% als textdichter zustehen und einen teil als komponist.... da ja die gesangsmelodie auch ein teil der komposition ist. wie sieht es mit den gesangsaufnahmen aus? wie würde man das ganze aufteilen, wenn man eine sängerin, einen textdicher und einen produzenten (eventuell noch jemanden der nur für die gesangsmelodie verantwortlich ist) hätte. da steht ja dann auch jedem einzelnen ein gewisser anteil zu.
lg
yasmin
das mit der verteilung der urheberrechte ist ja nicht immer so einfach.... und meist irgendwie ziemlich variabel...trotzdem würde ich jetzt mal gerne wissen, wie die aufteilen eigentlich wäre, wenn man das ganze so aufteilt... wie von der gema vorgesehen. also textdichter 50% und komponist 50%. wenn ich als sängerin/songwriterin den text schreibe und eine gesangsmelodie komponiere.... dann würden mir ja rein theoretisch die 50% als textdichter zustehen und einen teil als komponist.... da ja die gesangsmelodie auch ein teil der komposition ist. wie sieht es mit den gesangsaufnahmen aus? wie würde man das ganze aufteilen, wenn man eine sängerin, einen textdicher und einen produzenten (eventuell noch jemanden der nur für die gesangsmelodie verantwortlich ist) hätte. da steht ja dann auch jedem einzelnen ein gewisser anteil zu.
lg
yasmin