GEMA bei "Klassischer" Musik?

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Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Situation bei Klassischer Musik aus?
Wenn ich z.B. die Mondscheinsonate von J.S. Bach aufnehmen und dann hier [g=94]Feedback[/g] erhalten möchte, muss ich dann [g=119]GEMA[/g] bezahlen? :|
Machen das ALLE Pianisten wenn Sie ein Konzert geben oder eine CD verkaufen?
Würde mich echt mal brennend interessieren.
Danke für die Antworten im Vorraus,
liebe Grüße,
Christoph
 
tach auch,
soweit ich weiss gibt es für viele Klassische Werke eine Freistellung durch die [g=119]Gema[/g] bzw. garkeinen Schutz.
Das liegt einerseits daran, dass diese Werke wohl als so ne Art Gemeingut angesehen werden und andererseits daran, dass sie schon so alt sind.
Aber Vorsicht: bestimmte Aufführungen, Versionen dieser Werke sind dann wiederrum doch geschützt.

Steinigt mich bitte, wenn ich Falschinformationen hier verbreitet habe, ich meine aber mich aus einer vergangenen Diskussion zu diesem Thema an solches erinnern zu können.

Gruß, Pauline
 
kurzfassung:

urherberrecht verfällt nach 70 jahren - deswegen kannst du alle werke vor 1935 ohne bedenken "covern" bzw. selbst interpretieren.

leistungsschutz (rechte der musiker, plattenfirma,...) greift 50 jahre - deswegen kannst du alle aufnahmen vor 1955 samplen o.ä.

lg
flox
 
Es kommt nicht auf die Stilrichtung an oder das Alter des Stücks, sondern auf die Zeit, die seit dem Tod des Komponisten vergangen ist. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet die Schutzdauer.

Bach starb ungefähr 1750, also sind seine Werke heute gemeinfrei und einem [g=94]Feedback[/g] dürfte nichts im Wege stehen.

gruß ToM
 
hi,

das deutsche Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ist bei Beethoven (von dem ist die Mondscheinsonate) also kein Problem, die Werke nachzuspielen.

Die [g=119]Gema[/g] kümmert sich darüber hinaus nur um die "kleinen" Rechte, nicht um die "großen". Die "großen", das sind Opern, Ballette, Symphonien etc., die "kleinen" jedenfalls alles, was zur "populären" Musik zählt und nicht abendfüllend ist. Wo hier die genaue Grenze zu ziehen ist, weiß ich aber auch nicht. Die "großen" Rechte nimmt der Urheber selbst wahr.

Nachspielen ist bei der Mondscheinsonste also kein Problem. Anders wäre es beim Absampeln von Aufnahmen, die jünger als 50 Jahre sind, denn dann wären ohne Lizenz die Leistungsschutzrechte der Musiker und des Tonträgerherstellers verletzt.

Gruß Rainer

EDIT: Wieder mal alle schneller ;)
 
Na das nenne ich doch mal eine schnelle Info.
Jetzt ist das Leben wieder schöner.
Danke für die Schnellen und guten Antworten!

edit:
uups Mondscheinsonate ist von Beethoven.
Na klasse das war jetzt mal wieder peinlich.
 

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