GEMA Abrechnung bei DJ Jobs?

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hey zusammen,

da ich ab und zu als DJ einspringe habe ich mich folgendes gefragt...
..wenn man als DJ auflegt, muss man sich da um irgendwelche [g=119]GEMA[/g] (bei uns respk. SUISA) Sachen kümmern oder ist das Sache des Veranstalters? Wenn ich jetzt z.B.
mit Ableton LIVE ein paar (natürlich geschützte) Samples nebenbei benutzte, geht das alles auf die [g=119]GEMA[/g] Rechnung des Veranstalters?

bitte um Aufklärung für den Gesetzlosen.. ;)

PS: wäre natürlich für antworten bezüglich der Schweiz (SUISA) froh!
gruss fischi
 
also um die dj-geschichten kümmert sich eigendlich immer der Veranstalter....der Zahlt normalerweise (wenn er öfter partys macht) ne gewisse summe im jahr oder monat...
was die Samples angeht: deine eigenen samples oder wie?
 
ja unter anderem meine samples..aber natürlich auch kleine Stücke von
Chartsstücken und anderem...misch das zeug halt gerne durcheinander! ;)

danke schonmals für die erste antwort!
 
Hi fischchopf

Bei DJ jobs ist es so das der Veranstalter/club sich um die [g=119]Gema[/g] kümmert.Der zahlt dann einen pauschalbetrag.So ist es zumindest in Deutschland.
Ich hatte selbst mit Freunden ne Veranstaltung ausgerichtet, und wir musten damals als Veranstalter die [g=119]GEMA[/g] gebühren zahlen. Die DJ´s hatten damit nix zu tun.

Wie sich das mit den Samples in Live verhält weiss ich nicht,da kenn ich mich nicht aus.

Greetz Shazoo
 
Grüß Dich !

Nun es ist Richtig, dass der Veranstalter die [g=119]GEMA[/g] Kosten tragen muss.
Kann aber auch sein, dass Du Umsatzbeteiligt bist und die [g=119]GEMA[/g] Kosten geteilt werden. Im jeden Fall würde ich mit dem Veranstalter einen Vertrag machen, wo aufgeführt ist, dass die [g=119]GEMA[/g] Kosten zu 100 % der Veranstalter tragt oder je nachdem wie Ihr das ausgehandelt habt z.B. 50 % - 50%.
Der Vertrag ist aber auch für den Punkt wichtig !
Es kommt vor, dass Veranstalter, die [g=119]GEMA[/g] Kosten einfach nicht zahlen und sich dann die [g=119]GEMA[/g] mit den Kosten, meist massiv, an den DJ wendet.
Das ist meist nur ein lächerlicher Versuch !
Dann brauchst Du der [g=119]GEMA[/g] nur den Vertrag zu zufaxen und in einer Memo mitteilen, dass Du auf keinen Fall die Kosten übernimmst und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt !

In Gaststätten ist dieser Betrag schon von den Wird abgedeckt.
Eine Veranstaltung, kann aber auch später der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden, da nicht immer feststeht wie viele Gäste zu dieser Veranstaltung kommen und wie lange diese geht, es die [g=119]GEMA[/g] davon aber abhängig macht.

Tipp dazu: Ich würde vorher schon anrufen und das anmelden, dass Du da machst. Dann hast Du für den Fall des Falles, wenn ein [g=119]GEMA[/g] Mitarbeiter vorbeikommt und fragt wie es mit der [g=119]GEMA[/g] aussieht, immer einen Anhaltspunkt, den Er überprüfen kann.

Wenn Du mit original Schallplatten oder CD auf der Veranstaltung drehst, fallen die „normalen“ [g=119]GEMA[/g] Kosten an.
Wenn Du mit selbst gebrannten CDs oder mit PC und Festplatte drehst, ist dieses 30 % teurer.
Das sind die Grundsätze auf die Du achten solltest.

Have a nice Day Coolchen !
 
Hups, hatte Deine Samples vergessen !
Nun die fallen auch unter den Aufschlag von 30 % !
Als DJ, finde ich dass mit der Aufschlagsregelung ( löl ja es kostet mehr ) eine feine Regelung, da man damit alles spielen kann, was man will !
Und Egal woher man dieses hat, wie z.B. Radio, Fernsehen, Büchereien Videothek usw. also alles Lizenzierte Anbieter.

Von Tauschbörsen und Co, rate ich ab – weil das ja Strafbar ist und dieses über das Net nachgeprüft werden kann.

Aber mit der 30% Aufschlagsregelung genießt Du absolute Narrenfreiheit !

Have a nice Day Coolchen !
 

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