HI,
ja, wie bei dieser Lage die Beweislast verteilt ist, hab ich mich auch gefragt. Ich habe mich hier einfach mal auf die zitierte dpa-Meldung bezogen, dass nun Gary beweisen muss, dass er das Stück nicht kannte.
Wie gesagt, genau weiß ich das nicht. Ich erkläre mir diese Meldung so (keine Gewähr): Wenn bewiesen ist, dass eine identische Passage vorliegt und der, der als Anspruchsteller seine Urheberrechte behauptet, das ältere Stück hat, dann könnte das einen sogenannten Anscheinsbeweis dafür darstellen, dass der mit dem "neueren" Stück bei dem Anspruchsteller abgekupfert hat.
Anscheinsbeweis gibts auch im Straßenverkehr: Wer auffährt, ist i.d.R. schuld.
Jetzt hat der andere die Möglichkeit, den Anscheinsbeweis zu entkräften.
Z.B. könnte bei dem Auffahrunfall der Hintermann beweisen, dass der Vordermann ohne Grund stark auf die Bremse gelatscht ist, bloß weil er 2 Meter weiter plötzlich eine Parklücke sah.
Gelingt das, ist der Anscheinsbeweis futsch und der Anspruch damit auch.
So ähnlich könnte das auch in diesem Prozess sein. Da Gary Moore aber in der fraglichen Zeit in der Krautrock-Gegend wohnte (das war doch unstreitig, oder?), dürfte ihm dieser Beweis eher nicht gelingen. Wetten können abeschlossen werden
Gruß Rainer