gehört das glasmaster meines albums mir?

Ewert

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hey,

die überschrift sagt eigentlich alles.

mein damaliger mastering egineer, 2008, der für das technische mastering meines albums zuständig war, sagte mir, er könne mir das glasmaster meines debutalbums nicht geben, weil es mir nicht gehört. das sei so üblich...

was hat der vor? will er vll woanders damit arbeiten? alle tracks sind doch bei der gema gemeldet, da kann er das material ja gar nicht veröffentlichen, ohne meine persönliche zustimmung.

vll mache ich mir ja auch zu viel sorgen und diese vorgehensweise ist normal?

ich hoffe auf eure antworten...:)

lg, ewert
 
Na, ich würde meinen das Glasmaster gehört dem Presswerk oder wurde das im Masteringstudio hergestellt?
 
Ich kenn es auch nur so, dass das Presswerk das Glasmaster erstellt - und es auch beim Presswerk bleibt.
 
sagte mir, er könne mir das glasmaster meines debutalbums nicht geben, weil es mir nicht gehört. das sei so üblich...
Das kommt wie immer auf die Vereinbarung an, die man VORHER trifft, und i.d.R. zahlt man auch noch ein Bisschen mehr, wenn man die finalen Masterdatenträger mitnehmen will..


was hat der vor? will er vll woanders damit arbeiten? alle tracks sind doch bei der gema gemeldet, da kann er das material ja gar nicht veröffentlichen, ohne meine persönliche zustimmung.
Umgekehrt kannst Du für eine Nachpressung nicht einfach mit dem Glasmaster zu irgendeinem Presswerk gehen und Dir die Kosten für die Herstellung eines neuen sparen.

Und wie ich Dich einschätze, hast Du damals auch keine DDP-Imagedateien von ihm eingefordert, von denen der Glasmaster geschrieben würde. - So kämst Du bei Nachpressung nicht an ihm vorbei.
 
Und wie ich Dich einschätze, hast Du damals auch keine DDP-Imagedateien von ihm eingefordert, von denen der Glasmaster geschrieben würde. - So kämst Du bei Nachpressung nicht an ihm vorbei.

ähm...also zuerst einmal: wie schätzt du mich denn ein? würd mich interessieren.;) klingt irgendwie nicht so gut, find ich.:(

also, ich habe die "master copy cd" von denen bekommen, rein theoretisch könnte ich doch damit ebenso gut zu nem presswerk meiner wahl gehen, wenn eigenes kontingent an alben ausverkauft ist, oder nicht?

wäre das legal, dürfe ich das? oder bin ich an das gleiche presswerk für alle zeiten verbunden?!

@ akai31:

nee, die cd kam direkt aus´m presswerk, das musikalische mastering hat jemand anderes gemacht.

@ assinger:

ja, genau das waren auch die worte meines technischen mastering engineers

liebe grüsse, ewert




edit:

wie kann es eigentlich sein, dass ein presswerk, welches nur einen auftrag von mir bekommt - nämlich cds pressen, dazu kommt, das (mein) glasmaster einfach so zu behalten. es gehört doch eigentlich mir - ok, sie haben es hergestellt, jedoch ist es doch teil meines auftrages an das presswerk und wurde also von mir auch angemessen wie vereibart entlohnt.... ich verstehe das nicht, nehme das aber mal so hin...hmm...
 
High,

Schau dir dochmal die AGBs vom Presswerk an,da sollte das geregelt sein.

Greetz RALVIEH
 
?!? das die deinen glasmaster archivieren ist eigentlich ein SERVICE... immerhin stellen die sicher das der ordentlich gelagert wird und somit auch in jahren noch für eine nachpressung verwendbar ist. (die ja nun wirklich 'nichts' kostet wenn man sich das gesamte produktionsbudget ansieht).

da gehts nicht um (urheber)rechte, freiheitsberaubung oder piraterie, sondern einfach praktische/technische zusammenhänge.

wenn das presswerk regelmäßig glasmaster aus und vor allem IN den reinraum-bereich einschleusen müsste von privatpersonen die den gemeinsam mit den alten platten am dachboden lagern wandert die erfolgschance das der dann noch wirklich verwendbar ist gegen null.

weiters stellt sich die frage ob man den glasmaster so einfach in einem anderen werk überhaupt einsetzen kann... dazu kenne ich den vorgang zu wenig.

verstehe die policy das sie den nicht rausgeben deshalb gut (sie umschiffen damit einfach sehr viel ärger)... und du hast dem bei vertragsvergabe / agbs sicherlich auch zugestimmt.
 
wie kann es eigentlich sein, dass ein presswerk, welches nur einen auftrag von mir bekommt - nämlich cds pressen, dazu kommt, das (mein) glasmaster einfach so zu behalten. es gehört doch eigentlich mir - ok, sie haben es hergestellt, jedoch ist es doch teil meines auftrages an das presswerk und wurde also von mir auch angemessen wie vereibart entlohnt.... ich verstehe das nicht, nehme das aber mal so hin...hmm...


Wenn Du es so vereinbart hast und Du ihn auch vergolten hast ist der Glasmaster deiner, ansonsten ist das ein Teil das im Produktionsprozess notwendig ist, aber nicht zum Produkt selbst gehört - welches Du im Normalfall bestellst, bezahlst und erhälst. ;)




wenn das presswerk regelmäßig glasmaster aus und vor allem IN den reinraum-bereich einschleusen müsste von privatpersonen die den gemeinsam mit den alten platten am dachboden lagern wandert die erfolgschance das der dann noch wirklich verwendbar ist gegen null.

So sieht's aus.
 
vielen dank, ich sehe nun viel klarer - das ist wohl offensichtlich ne typische anfänger-verwirrung!...;)

das war mein debut album und ich wusste es einfach nicht besser. nun verstehe ich es besser!

vielen dank und nen schönen abend - und ich schick euch liebe grüsse,

ewert ;)
 

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