Gedichte zitieren...

Alles klar, back to topic...... Worum gings eigentlich :p :p ?
 
wer hält das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers, wurde gefragt.

Die Antwort: Natürlich die Erben. Die sind schließlich Rechtsnachfolger ohne jede Beschränkung.

Dass der Verfall des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers für den Urheber selbst nicht besonders relevant sein kann, kann man sich sicherlich denken, nicht? ;)

Gruß Rainer
 
@Literaturdiskussion:
An anderer Stelle schließe ich mich da gerne an. Besonders Schiller hätte ich in einigen Punkten zu verteidigen. Nennt eine Zeit und einen Ort (Anderes Thema?) und ich bin dabei. Freut mich, dass es auch hier ein paar Germanisten gibt. ^^


Und nun zu meiner hoffentlich letzten Frage:
Paul Celan hat m.E. nach keine Nachkommen. Er ist noch keine siebzig Jahre tot. Also wende ich mich einfach an den Verlag (Suhrkamp, glaub' ich. Muss noch mal auf meinen Gedichtband gucken) und frag bei denen nach, was sie von einer (momentan) nicht-kommerziellen Nutzung halten und wie es bei kommerzieller Nutzung aussieht? Oder stelle ich dieselbe Frage einfach der VG-Wort?

Großen Dank noch mal an alle, die bisher geantwortet haben!
 

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