Gebührenpflicht wenn Künstler erst später bei GEMA angemedlet???

emaer

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Hallo an Alle!!

Weiß einer wie es sich im Folgenden verhält:

Ich habe Musik komponiert und veräußert (zB für Kurzfilme etc, im Abspann erscheint mein Name als Komponist der Musik). Alles GEMA frei.
Wenn ich mich nun lange Zeit später bei der GEMA anmelde, wirkt die Anmeldung dann rückwirkend auch auf meine früheren Kompositionen? Wenn dem so wäre hätte das ja zur Folge, dass die GEMA auch Gebühren erhebt für die Musik die ich zuvor als GEMAfreie Musik verkauft habe. Und da geht's nämlich los:

Die GEMA würde sich dann bei dem jenigen melden, der die Musik verwendet, sprich meinem ehemaligen Kunden, und dort die Gebühren einfordern. Dieser belegt aber, dass er die Musik von mir als GEMAfrei erworben hat. Also leitet er die , ich nenns mal "Schadenersatzansprüche" bzw. die Forderungen der GEMA Ihm gegenüber, an mich weiter. So mit bin ich der Angearschte, weil ich ja für meine Musik selbst zahlen müsste.

Ich habe so einen ähnlichen Fall schon mitbekommen. Allerdings war dies bei denen so, dass die Musik als GEMAfrei verkauft wurde, der Komponist der angegeben wurde jedoch war bei der GEMA und die dürfen jetzt zahlen (für Ihre eigene Komposition).

Wie gesagt, die Frage an der Stelle ist, wirkt die Anmeldung auch rückwirkend oder gilt dies nur ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Wär super, wenn da jemand was weiß und mich dran teilhaben ließe :)

Vielen lieben Dank!!
 
Ich kann mir nicht vorstellen daß die umsetzbar ist. Wie will man denn nachträglich an all das geld kommen und dies vor allem noch stichhaltig begründen? Einfach eine Steuer erfinden und nachträglich alle abkassieren kann ich ja auch nicht.
 
Sollte unschädlich sein. Nachträglich wird es keine Forderungen geben. Wie das für zukünftige Nutzung der"alten" Musik aussieht - keine Ahnung. Ich glaube aber, dass du auch angemeldete Beiräge zu Filmen eingeschränkt freistellen kannst. Sicher bin ich da aber nicht. Deshalb:

Warum nicht einfach mal die GEMA anrufen und fragen?
 
Ja, ich glaub ich ruf dort mal an. Hätte ja sein können, dass ich mir das hätte sparen können :D Danke dennoch!!!
 
Wäre nett, wenn Du nach Deinem Anruf bei der GEMA hier posten könntest, was sie Dir geantwortet haben.
 
@Moiterei: Mach ich!! :)
 
Hi emaer, Deine Vermutung ist richtig. Ließ dir mal Paragraph 1 des GEMA-Wahrnehmungsvertrages durch (den must du unterschreiben, wenn du Mitglied werden willst). Dort steht, dass ab der Mitgliedschaft ALLE (!) deine Werke über die GEMA verwertet werden. Alle bedeutet auch, dass alle bisherigen Werke ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft gemapflichtig werden!

Eine Ausnahme für Werke. die vor der Mitgliedschaft verwertet wurden, gibt es nur, wenn du die Rechte an bestimmten Songs exklusiv (!) an Dritte veräußert hast. Diese Werke kannst du von der GEMA-Wahrnehmung bei Eintritt ausschließen (Liste einreichen).

Ich hoffe, ich konnt ein wenig weiterhelfen...

Hier kannst Du weitere Infos und Fallbeispiele zu deiner Frage finden:

http://www.mastertracks.de/index.php?option=com_content&task=view&id=39&Itemid=82
 
Den Anruf bei der GEMA kannst du dir sparen - genau mit deiner Fragestellung hab ich die Tage bei der GEMA angerufen :)

Ab der Anmeldung werden alle deine Werke verwertet - was du davor gemacht hast ist nicht relevant. Rückwirkend treibt die GEMA kein Geld für dich ein.

Für mich bedeutet das: Ich schreibe meinen Hit ohne die GEMA, veröffentliche ihn auf CD und wenn mein Hit tatsächlich zum Hit wird - trete ich in die GEMA ein und kassiere groß ab ;)
 
Ahhh sehr gut zu wissen. Also egal wie, ob lt. Mastertracks oder keys, in beiden Fällen gibt es die Möglichkeit also, dass meine bisherigen Kunden mir nicht nachts auflauern, sollte ich später der GEMA beitreten. Puhh... glück gehabt, wa?! :D

Für mich bedeutet das: Ich schreibe meinen Hit ohne die GEMA, veröffentliche ihn auf CD und wenn mein Hit tatsächlich zum Hit wird - trete ich in die GEMA ein und kassiere groß ab

JA, schön wenn das so klappen würde^^
 
Ahhh sehr gut zu wissen. Also egal wie, ob lt. Mastertracks oder keys, in beiden Fällen gibt es die Möglichkeit also, dass meine bisherigen Kunden mir nicht nachts auflauern, sollte ich später der GEMA beitreten. Puhh... glück gehabt, wa?! :D

Für mich bedeutet das: Ich schreibe meinen Hit ohne die GEMA, veröffentliche ihn auf CD und wenn mein Hit tatsächlich zum Hit wird - trete ich in die GEMA ein und kassiere groß ab

JA, schön wenn das so klappen würde^^

Vielleicht, tut es aber nicht.

Ich weiß nicht, wo keys seine Weisheiten her hat aber ich warne dringend davor, sie zu glauben.

Fest steht eins: ab dem Tag, an dem Du der GEMA beitrittst, fällt *alles, was Du jemals* gemacht hast, unter die GEMA-Verwaltung. Das gilt auch ausdrücklich für die von Dir erwähnten Arbeiten für Filme etc.

Rückwirkend wird die GEMA bei den Filmleuten nicht kassieren. Aber für *jede* neue Aufführung des Films sind sie dann zuständig. Für jede neue Kopie einer CD, auf der Du mitgespielt hast, sind sie zuständig (ja meine Damen und Herren, auch wenn er nur mitgespielt hat.) Und Du musst *alles* anmelden.

In kurz: ich rate dringend, dass Du Dich an den Rat von mastertracks hältst. Bevor Du beitrittstst, lass Dir für *jedes* Stück, das Du bis dato für und mit anderen gemacht hast, eine schriftliche Freistellung bestätigen. Alles anderer ist freundlich gesagt, fahrlässig.
 
Ich weiß nicht, wo keys seine Weisheiten her hat aber ich warne dringend davor, sie zu glauben.

Wie ich in #8 geschrieben habe, habe ich meine Informationen direkt von der GEMA, in einem persönlichen Gespräch, erhalten...

Letzten Endes hast du auch das gleiche (nur ausführlicher) wie ich geschrieben?!?

Evtl. hätte ich in meiner Aussage folgenden Satz konkretisieren können:
"Ab der Anmeldung werden alle deine Werke verwertet."

Korrekter wäre:

"Ab der Anmeldung werden alle deine Werke verwertet - auch die alten vor der GEMA Zeit, die neu aufgeführt werden."

Wie auch immer - ich stimme dir zu äußerste Vorsicht bei dem Verein walten zu lassen. Mir wollte man nämlich auf eine konkrete Frage umgehend weiteres schriftliches Material zukommen lassen, auf dass ich jetzt schon Wochen warte...

Die sind wohl momentan nicht mit der Verwertungssache, sondern mit dem Imageverlust beschäftigt ;)
 
Die sind schon seit Jahrzehnten mit dem Imageverlust mittels der Verwertungssache beschäftigt ;)
 
Ich weiß nicht, wo keys seine Weisheiten her hat aber ich warne dringend davor, sie zu glauben.

Wie ich in #8 geschrieben habe, habe ich meine Informationen direkt von der GEMA, in einem persönlichen Gespräch, erhalten...

Letzten Endes hast du auch das gleiche (nur ausführlicher) wie ich geschrieben?!?

Evtl. hätte ich in meiner Aussage folgenden Satz konkretisieren können:
"Ab der Anmeldung werden alle deine Werke verwertet."

Korrekter wäre:

"Ab der Anmeldung werden alle deine Werke verwertet - auch die alten vor der GEMA Zeit, die neu aufgeführt werden."

OK, dann sind wir uns einig und ich will nix gesagt haben ;-)

Wie auch immer - ich stimme dir zu äußerste Vorsicht bei dem Verein walten zu lassen. Mir wollte man nämlich auf eine konkrete Frage umgehend weiteres schriftliches Material zukommen lassen, auf dass ich jetzt schon Wochen warte...


Ich hatte auch mal so einen Fall, bei dem ich nach der Meldepflicht bei Jamsessions gefragt hatte. GEMA-Mitglieder müssen übrigens in der Tat melden, wenn sie in Jamsessions spielen, weil das als "Bearbeitung" gilt. Sobald irgendeine Veröffentlichung stattfindet.

Auf diese Antwort habe ich allerdings inklusive 2 Rückfragen etwa 2 Monate warten müssen.
 
@ keys: Sorry, aber Du schreibst zwei Dinge, die sich widersprechen:

Entweder es stimmt, dass "alle Songs verwertet" werden, oder es stimmt, dass "alles was vorher war nicht relevant" ist.

Man muss das verstehen: Natürlich werden rückwirkend keine Gebühren von der GEMA eingetrieben. Aber alle Werke, also auch solche, die vor dem GEMA-.Beitritt existierten, werden zukünftig GEMA-pflichtig!!!

Beispiel:

emaer hat 2010 einen Song komponiert und gemafrei an einen Kunden verkauft. 2012 tritt er der GEMA bei. Ab diesem Zeitpunkt muss der Kunde bei jeder Nutzung der ehemals gemafreien Musik Gebühren zahlen, weil auch Werke, die vor dem GEMA-Beitritt entstanden sind, nun gemapflichtig sind.

Also so einfach "was vorher war, ist nicht relevant" ist das nicht. So etwas kann heftige Schadenersatzforderungen durch den ehemaligen Kunden nach sich ziehen, wenn der auf einmal GEMA-Gebühren zahlen muss, obwohl er seinerzeit gemafreie Musik gekauft hat.

Also, wir hatten schon einmal einen solchen Fall, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das kann mächtig teuer werden, je nachdem was der ehemalige Kunde in Zukunft mit der Musik anstellt...
 
Hi Mastertracks - lies mal bitte #11 da erklärt sich Einiges ;)

Darüber hinaus hab ich noch ein Update: Ich habe endlich nach über einem Monat eine schriftliche Rückmeldung auf eine Frage erhalten.

Die gleiche Frage wurde mir auch im persönlich Gespräch beantwortet. Jetzt dürft ihr drei Mal raten was raus kam....

... genau: Die schriftliche Antwort weicht zu 100% von der mündlichen Antwort ab!

Es ist und bleibt ein komischer Verein mit dem man als Hobbyist oder Semi Pro besser nix zu tun hat...
 
Weil ich es gerade gesucht habe und auf diesen Beitrag gestoßen bin.
Ich habe gerade mit der Gema telefoniert.
Ein Künstler kann sich bis ein Monat nach einem Quartal bei der Gema anmelden und hat dann noch Anspruch auf die Gema.
Sprich wer sich bis zum 30.04. bei der Gema anmeldet hat auch Anspruch auf die Werke die ab dem 01.01. liefen (also im ersten Quartal)

Weiter rückwirkend treibt die Gema nichts ein.
 

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