Garantie.. !!!

  • Ersteller Kingx78x
  • Erstellt am
Kingx78x

Kingx78x

Registriert
21.08.05
Beiträge
183
Reaktionen
0
Punkte
217
AlohA...

wollte ma fragen ob man eine sache die man bei Sound & Drumland gekauft hat wieder umtauschen kann sprich Geld zurück verlang..

auch wenn es schon gut 6 Monate her ist ... ??

dazu is gesagt das was nich mehr ganz in ordnung ist...

könnte man sich vllt dann was in dem wert aussuchen wenn man das nich mehr haben will bzw. repariert bekomm möchte ??

ich geh zwar morgen dahin aber würde es trotzdem gerne wissen ob ich das ``recht`` hab nich das die mich da verArschen :D

(geht um einem Synthi bei dem nur noch ein Signal nur links wiedergegeben wird)

*an den kopfhörern und den Monitoren und dem Rechner liegt es nich*
 
nein, das recht hast du nicht nach 6 monaten.
du bist auf die freundlichkeit des verkäufers angewiesen, wenn du das ding zurück geben möchtest.
der händler hat ein recht auf nachbesserung (zur reparatur einschicken oder er gibt dir ein austauschgerät)

du hast allerdings dann ein recht, dein geld zurück zu bekommen, wenn das gerät schon 3 mal repariert wurde und der fehler immer noch vorkommt.
 
jap. das ista uch mein wissensstand.
 
(geht um einem Synthi bei dem nur noch ein Signal nur links wiedergegeben wird)

Wenn alle anderen Fehlerquellen ausgeschlossen werden können (inkl. Einstellungen in Menüs), dann ist das ein Garantiefall. Auf Elektrogeräte hast du in Deutschland min. 2 Jahre ab Kaufdatum Garantie.

Das heißt aber: Ersatzgerät bzw. Reparatur, kein Geld zurück.

Bleib aber auch freundlich den Verkäufern gegenüber, wenn sie sich erst selbst überzeugen wollen.

Infos zu Garantiefällen findest du im BGB oder komprimiert z.B. hier.

Gruß
...splonk...
 
du hast in deutschland auf alle elektronikartikel 2jahre herstellergarantie, wenn in der zeit was kaputt geht (natürlich nicht selbstverschuldet), dann wirds repariert oder du kriegst ersatz. ich glaube (!) ein recht auf geld zurück/warentausch hast du nicht! nur reparatur/ersatz.
das kommt dann auf den shop drauf an ob die so nett sind und dir das geld geben ;)

EDIT: war ich so langsam? :eek: :D
 
danke leutz...

ich hoffe ich schaffe es .. das ich mir was anderes aussuchen kann :roll:
 
du hast in deutschland auf alle elektronikartikel 2jahre herstellergarantie, wenn in der zeit was kaputt geht (natürlich nicht selbstverschuldet), dann wirds repariert oder du kriegst ersatz.

Tja, leider ein weit verbreiteter Irrtum!

Garantien sind eine rein freiwillige Angelegenheit des Herstellers oder Händlers. Und dann muss man selbstverständlich das Kleingedruckte lesen, was da so im Einzelnen garantiert wird.

Was ihr meint ist eine "Gewährleistung". Die muss nach EU-Recht für zwei Jahre gewährt werden. Der Hersteller ist für diese Frist verpflichtet ein defektes Gerät kostenlos zu reparieren oder fals nötig zu ersetzen, aber: da gilt nur für Schäden, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, insbesondere für sogenannte versteckte Mängel, die sich erst später äußern.

Aber jetzt kommts: Für die ersten 6 Monate liegt die Beweislast in der Frage, ob das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelbehaftet war oder erst später beschädigt wurde beim Hersteller. Kaum ein Hersteller wird in dieser Zeit rumzicken, falls der Schaden nicht ganz offensichtlich selbstverschuldet (Axt steckt noch im Keyboard fest) war.
Ab 6 Monaten nach kauf des Gerätes kehrt sich aber die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf mängelbehaftet war. In der Praxis dürfte das in aller Regel völlig sinnlos sein, man kann dann lediglich auf Kulanz des Herstellers hoffen. Diese Möglichkeit sollte man jedoch wirklich nicht ausschließen und evtl. den Händler bewusst drauf ansprechen, ob er da mit dem Hersteller was drehen kann.
 
Es stimmt, die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

Die Gewährleistung von 2 Jahren mit der Beweisumkehrung nach nem halben Jahr muss nicht vom Hersteller, sondern vom Händler gewährt werden,
 
Der Herr 2 über mir mit dem unaussprechlichen Nicknamen hat völlig Recht.

Gruß Rainer
 
Kingx78x schrieb:
AlohA...

wollte ma fragen ob man eine sache die man bei Sound & Drumland gekauft hat wieder umtauschen kann sprich Geld zurück verlang..

auch wenn es schon gut 6 Monate her ist ... ??

dazu is gesagt das was nich mehr ganz in ordnung ist...

könnte man sich vllt dann was in dem wert aussuchen wenn man das nich mehr haben will bzw. repariert bekomm möchte ??

ich geh zwar morgen dahin aber würde es trotzdem gerne wissen ob ich das ``recht`` hab nich das die mich da verArschen :D

(geht um einem Synthi bei dem nur noch ein Signal nur links wiedergegeben wird)

*an den kopfhörern und den Monitoren und dem Rechner liegt es nich*


*heheheheheheheheh* Du bist echt zu geil !!! :eek: :respect:
 
@ Kingx78x

Ich würde mir übrigens Satzzeichen angewöhnen, dann kann man Deine Texte auch lesen!
 
könnte man sich vllt dann was in dem wert aussuchen wenn man das nich mehr haben will bzw. repariert bekomm möchte ??

Klar nach 6 Monaten Benutzung ist das Gerät ja noch neu so dass Du Dir für den gleichen Wert etwas aussuchen kannst. Der Händler hat sicher noch andere Sachen zu verschenken.

Hömma wo lebst Du??

Dieser Testkauf-Trend ist ja schon hart (btw vorsätzliche Geräte zum Testen kaufen ist Betrug, da keine echte Kaufabsicht besteht nur mal so nebenbei), aber Du toppst sie alle :D
 
von psykofezd_666 an 25.07.2006 17:43

Was ihr meint ist eine "Gewährleistung". Die muss nach EU-Recht für zwei Jahre gewährt werden. Der Hersteller ist für diese Frist verpflichtet ein defektes Gerät kostenlos zu reparieren oder fals nötig zu ersetzen, aber: da gilt nur für Schäden, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, insbesondere für sogenannte versteckte Mängel, die sich erst später äußern.

von EarlGrey an 25.07.2006 17:53

Der Herr 2 über mir mit dem unaussprechlichen Nicknamen hat völlig Recht.

Aber die Gewährleistung wird nicht vom Hersteller sondern vom Händler gewährt.
 
sorry wen es jetzt etwas abweicht, in mienm Fall geht es net um nen Synthie sondern ud nen 19er TFT, vor knapp 3 monaten gekauft, is theute auf einem ein Pixelfehler aufgetreten, wass tun? wie stehen mien Chancen, immerhin können die behaupten es wäre mien Vershculden, was in dem Fall machen? Der Fehler war auf einmal da, es war alles ok, hab dann den Rechner rebootet und auf einmal sind da 2 kleine schwarze Flecken auf dem Screen :x

mfg
Torn

PS: es sind definitiv Pixelfehler
 
Hi Torn,

wie gesagt: Stichwort in den ersten 6 Monaten ist "Beweislastumkehr". Der HÄNDLER muss nachweisen, dass das Gerät bei Übergabe in Ordnung war! Das wird vermutlich schwierig für ihn werden...

An deiner Stelle würde ich auf dein gutes Recht als Verbraucher pochen - also: die sog. "Nacherfüllung". Das kann sein

- entweder (wenn das für dich OK ist) Nachbesserung, d.h. konkret Reparatur

- oder Neulieferung, d.h. du erhälst ein neues Gerät.

Der Clou dabei ist, dass du als Verbraucher ein eindeutiges WAHLRECHT hast; du kannst dir also aussuchen, was von beiden du in Anspruch nehmen möchtest.

Dieses Wahlrecht hat ihre Grenze erst dann, wenn der Händler zu Recht darauf verweisen kann, dass die gewählte Variante für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge haben würde (und er das auf anderem Wege deutlich günstiger hinbekäme).

Beispiel in deinem Fall: es wäre für ihn deutlich zu teuer, dir ein neues Gerät zu Verfügung zu stellen und er möchte zunächst reparieren. Dann kan er das machen - allerdings nur zwei mal (wie Ben schon gesagt hat), dann gilt die Nacherfüllung als gescheitert und weitere (sog. zweitrangige) Rechte können in Anspruch genommen werden, z.B Rücktritt vom Vertrag also konkret "Geld zurück", evtl Schadenersatz usw.

In deinem Fall: zunächst mit ganz breiter Brust auf Neulieferung bestehen! (Neues Schuldrecht auf EU-Basis!!!)

Häufig wissen die Verkäufer es gar nicht besser, weil sie vom Betrieb schon dahingehend geschult werden, dass das immer erst eingeschickt werden muss, weil der Hersteller das verlangt .... und anders gehts nicht usw. Alles Pillepalle!

Versuchen würde ich es als Chef / Einzelhändler wahrscheinlich auch erstmal so.... denn viele Verbraucher wissen eben nicht um ihre rechte!
 
Hi Torn,

also WENN bei Deinem Moni schon 3 Monate nach dem Kauf ein Mangel aufgetreten ist, dann spricht die gesetzliche Vermutung dafür, dass dieser mangel schon beim Kauf vorlag (und sei es als versteckter Mangel), und dann hast Du auf jeden Fall den Gewährleistungsanspruch.

Wie gesagt: WENN

Gerade bei diesen blöden TFT-Bildschirmen, aber auch bei Flachfernsehern, den TFT-Monitörchen von Camcodern etc. tauchen aber sehr gerne mal Pixelfehler auf. Die können schwarz oder weiß sein, in der Mitte oder in der Ecke, gar nicht auffallen oder total nerven.

Da gibt es dann irgendeine Norm (DIN wasweißich), nach der eine bestimmte Zahl von Pixelfehlern in bestimmter Formation oder so noch innerhalb bestimmter Toleranzen liege. Auf sowas wird dann händlerseitig immer gerne hingewiesen. Das kann dann bedeuten, dass ein total nerviger Pixelfehler gar kein Mangel ist.

Ich habe diese Norm nicht zur Hand, wollte aber mal darauf hinweisen, bevor Du Schiffbruch erleidest und nicht weißt wieso.

Gruß Rainer
 
@MountainKing & Rainer

danke euch, werde mich morgen mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Die Pixel werden schwarz angezeigt, es sind 4 Stück,
liegen ziemlich nervig in der Mitte vom [g=226]Monitor[/g], hoffe ich bekomme ein nues Gerät, eine Reperatur wäre schlecht, da ich dann paar Wochen ohne [g=226]Monitor[/g] wäre:(

mfg
Torn
 
danke euch, werde mich morgen mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.

Wenn da nicht zufriedenstellendes bei raus kommt, ruf auch mal beim Hersteller an. Samsung zb. bietet IMHO so eine Art "Null Fehler Garantie". Ausserdem machts glaub ich nen Unterschied ob die Fehler am Rand oder in der Mitte sind.
An den OP: Der war gut!! Berichte mal wenn du wieder daheim bist:)

Benni.
 
hehe die Pixelfehler sind auf einmal wieder weg...seltsam 8-/

mfg
Torn
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
8
Aufrufe
6K
akl
akl
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
16
Aufrufe
85K
alex-reed
alex-reed
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Roland System 8
Antworten
6
Aufrufe
26K
Dr.moog
D

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben