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Feuervogel schrieb in #5:
Ich ging davon aus, dass ein "Zusammenschluss" ( in Bezug auf die GbR) anstand oder ansteht, sonst wäre die Frage dahingehend doch erst gar nicht aufgekommen oder sehe ich da was falsch?
Du weisst schon, welche "Hürden" (auch finanzieller Art, 25.000 Euro Stammkapital als Einlage für die GmbH, die auch nur dieser zu Verfügung steht, also NICHT dir, sondern nur der GmbH sozusagen) dabei auf dich zukommen?
Vor allem SO einfach lässt sich eine GmbH NICHT gründen, da gibt es sogenannte Vorgründungsgesellschaften usw. pipapo.
Das weiss ich. Ich hätte mich nur "provesorisch" mit meinem Schwager zusammengetan wenn es notwendig gewesen wäre.GbR entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer Personen.
genau das wäre ein Punkt.zunächst wären Erträge aus dem Verkauf von Rechten an Songs "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Jeder hat ja beim Finanzamt eine Steuerindentifikationsnummer. Ich habe bereits vor mehreren Jahren einen Freiberuf beim Finanzamt angemeldet und habe hierfür eine extra Steuernummer erhalten die ich auf Rechnungen angeben musste.so ich habe einen Freiberuf beim Finanzamt angemeldet. Deine Steuernummer reicht da nicht aus, wobei ich auch nicht ganz verstehe, wovon Du da redest. Jeder hat eine Steuernummer, egal ob Freiberuf oder nicht.
Ich würde erstmal davon ausgehen, dass "Komponist" und "Texter" als freiberufliche Tätigkeiten gelten und daher die - bereits erfolgte - Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt reicht. Mit dem "Veröffentlichen" ist es dann vielleicht weniger eindeutig, je nachdem, was es alles beinhalten soll.
Hier mal ein Link mit diversen Infos bezüglich Freiberuflichkeit:
http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeiten-0261.html
Oh dann habe ich das mit dem Kleingewerbe verwechselt. Also zurzeit ist es noch nebenberuflich. Werde aber mal am Montag morgen beim Finanzamt anrufen und mal nachfragen. Denke aber dass ich, solange icht nichts kommerziell verwerte, ganz gut als Freiberufler fahre.on einer Beschränkung auf 17.500 € weiß ich allerdings nichts. Kannst soweit ich weiß so viel verdienen wie Du willst. Die Frag eist eher ob es eine nebenberufliche Tätigkeit ist oder ob sie hauptberuflich ist.