Die entscheidenden Symbole sind
ND: no derivatives
Wenn das an der Lizenz steht, darfst Du Bearbeitungen nur mit Genehmigung vornehmen, das gilt auch für das Verwenden von Samples.
NC: non commercial
Du darfst kein Geld mit deinem abgeleiteten Werk verdienen. Der Autor räumt auf Nachfrage normalerweise eine Sondergenehmigung ein, die dann allerdings kostenpflichtig sein kann.
Das ist die Rechtslage, von der Lizenz aus betrachtet. Ich denke, dass es unmöglich ist, einen Song, den man aus CC-Bestandteilen anderer gemacht hat, bei der Gema anzumelden. In jedem Fall wäre dann eine strikte Trennung zwischen dem Eigenanteil und dem genutzten Fremdwerk nöti, die auch die GEMA zur Kenntnis nehmen und bestätigen muss, was sie allerdings kaum tun wird. In diesem Zusammenhang würde noch ein weiteres Symbol greifen, das fast alle CC-Künstler verwenden:
SA: share alike
Du musst das Originalwerk bei Weitergabe mit der gleichen Lizenz versehen. Ein einfacher Coversong dürfte damit *nicht* bei der GEMA angemeldet werden. GEMA-Mitglieder müssen aber *alle* ihre Werke anmelden, ohne jede Ausnahme, bei Veröffentlichung.