fiktiver Firmenname

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fabeatz

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Hallo,

Ich habe ein Einzelunternehmen angemeldet und möchte jetzt die ganzen [g=119]Gema[/g] und GVL Sachen angehen.Ich möchte unter einem fiktiven Namen agieren und nicht unter meinem bürgerlichen (der auch eingetragener Firmenname ist).
Jetzt die Frage:

Wann darf ich in den Verträgen den fiktiven Firmennamen benutzen.

- Sofort?
- Nach erfolgter Markenanmeldung beim Patentamt?
- Oder nach erfolgtem Handelsgeristereintrag?

evtl. kann mir jemand weiterhelfen?!

Danke im vorraus.
 
Hallo!

Wenn du ein Gewerbe angemeltdet hast, musst du bei Briefwechseln, Verträgen, Rechnungen immer deinen vollständigen Namen und Firmensitz angeben. Oben drüber darf aber natürlich auch der Fantasiename stehen. So war das glaub ich. Hatte das auch mal vor. Hab aber dann mit einem Partner Gbr gemacht.

Viele Grüße, multy
 
Da würde ich doch mal nen Blick ins Handelsgesetzbuch werfen, da steht sowas drin.

Haste Google schon mal gefragt??
Anscheint nicht, da gibts ca. 43.400 Antworten auf deine Frage
z.b.:
Hier

Wenn man sich das alles mal so anschaut, würd ich sagen:
Alles was nicht deinen Namen enthält, ist nicht erlaubt bei deiner Rechtsform.

Allein wenn man nach deiner Frage geht, sollte doch bei normalen Nachdenken gleiches rauskommen.

fiktiv -> nicht existent -> Verwendung in Verträgen ist Betrug -> fette Anzeige/Abmahnung
 
Ich wage zu Bezweifeln, dass in Verträgen von der Daimler AG jeder Aktionär namentlich aufgeführt ist und meine auch, dass ein fiktiver Name rechtskräftig ist, solange im Handelsregister reale Personen hinter dieser juristischen Person stehen.
Wobei es natürlich auch sein kann, dass ein Beauftragter des Unternehmens im Vertrag erwähnt sein muss.

Da würde ich aber einfach mal bei nem Notar anrufen oder bei der Eintragung im Handelsregister den Sachbearbeiter fragen.
 
Da wird viel durcheinandergeworfen. :D

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann lässt man erstmal die Finger vom Handelsregister.

Es gibt verschiedene Spielregeln, wie eine Firma (Firma = Unternehmensname!) beschaffen sein darf. Das hängt von der Rechtsform ab.

In diesem Fall geht es nur um die Frage, ob jemand, der ein Gewerbe angemeldet hat, unter einer Fantasiebezeichnung firmieren darf. Und da ist die Antwort eindeutig nein. Der einfache Gewerbetreibende firmiert nicht unter einer Fantasiebezeichnung, sondern unter seinem realen Namen.

Das bedeutet nicht, dass man nicht etwa eine Marke verwenden dürfte, die viele einfach mit der Firma gleichsetzen. Sowas macht sich ja auf jedem Briefkopf und jeder Rechnung schick und hat einen guten Wiedererkennungswert. Aber der Name, unter dem man das Gewerbe betreibt und Verträge schließt, ist nicht diese Marke oder Fantasiebezeichnung, sondern der reale Name des Gewerbetreibenden. Der reale Name muss also auch auf dem Briefkopf stehen.

Wenn man also unbedingt eine Fantasiebezeichnung benutzen will, dann tut man das, ohne negative Folgen befürchten zu müssen, nur dann, wenn man seinen richtigen vollständigen Namen ohne Ausnahme voransetzt. In Verträgen also z.B. "Vorname Nachname, Fantasiebezeichnung, Anschrift des Unternehmens)

Die Fantasiebezeichnung/Logo ist in der Tat am wirksamsten geschützt, wenn als Marke beim Patentamt eingetragen.

Reicht das als Info erstmal zur Beantwortung der Frage aus?

Gruß Rainer
 
danke für die schnellen Antworten.

Heisst das dann wenn ich dich richtig verstanden habe, dass ich als Einzelunternehmer bei anfallender Korrespondenz meinen bürgerlichen Namen (also Firmenname) auf JEDEN FALL als Firmenname im Briefkopf angeben MUSS?

alles sehr kompliziert mit diesem Recht, und Anwälte sind teuer :)
 
Wie ist das, wenn man keine Firma angemeldet hat? Dann kann man doch im Prinzip auch unter Phantasienamen agieren oder? Also sozusagen mit einem Pseudonym...
 
Hmm, dann hab ich da doch auch noch ne Frage:

Man kann doch einen Künstlernamen im Perso eintragen lassen...könnte man das Gewerbe auf den Künstlernamen laufen lassen?

Vielleicht hat da ja jemand ne Ahnung, betrifft mich zwar nicht, würde mich aber mal interessieren
 
Allen 7
>>>
Wie ist das, wenn man keine Firma angemeldet hat? Dann kann man doch im Prinzip auch unter Phantasienamen agieren oder? Also sozusagen mit einem Pseudonym...
<<<
N:
Was willst Du denn unter falschem Namen agieren. Kinder erschrecken?
Rechtsgeschäfte mit Sicherheit nicht.
 
@lax: Versuch mal deinen Künstlernamen eintragen zu lassen...
 
@Ben: hehe, scheint ein Ding der Unmöglichkeit zu sein... ich lass es!

Vive la büreäucratique oder so
 
Wie ist das eigentlich mit Bankkonten? Kann man diese auch unter einer `Firmierung` führen, also anstatt seinem realen Namen einen fiktiven Firmennamen angeben z.B wenn man einen Webshop betreibt und das Geld auf den Namen und das Konto (in Wirklichkeit das eigene) dieses Shops fließen soll? Muss man da ein extra Konto einrichten, oder kann man sein normales Konto nutzen, nur ebend unter einem anderen Namen?
 
Allen 12
>>>
Wie ist das eigentlich mit Bankkonten?
<<<
N:
Ich denke das beim eröffnen eines Bankkontos als natürliche Person, egal zu welchem Namen Du Dich berufen fühlst, hier in EUR die Vorlage eines Ausweisdokumentes unumgänglich ist.
Als Firma oder juristische Person wie eine GmbH etc. braucht es dafür wohl den Handelsregisterauszug (den Personalausweis der Firma) und einen Handelnden (Geschäftsführer).

In der Schweiz gibt es im Bankenrecht wohl eben das berühmte Nummernkonto.
Hier haben Jesus Christus, Nitromaniac und seine Sauf- und Rauschkumpane und Räuber Hotzenplotz sein Geldvermögen zu liegen.

Wie kommt nun dieses Geld auf diese Konten?
Nicht mit EU-Standardüberweisung über das Konto bei der Spasskasse.
Eher gut gerollt und gepackt in den Rektums und Vaginas der Protagonisten.
Oder auch nur im Koffer.

Oder?
 
fabeatz schrieb:
Heisst das dann wenn ich dich richtig verstanden habe, dass ich als Einzelunternehmer bei anfallender Korrespondenz meinen bürgerlichen Namen (also Firmenname) auf JEDEN FALL als Firmenname im Briefkopf angeben MUSS?

Selbstverständlich!

allen schrieb:
Wie ist das, wenn man keine Firma angemeldet hat? Dann kann man doch im Prinzip auch unter Phantasienamen agieren oder? Also sozusagen mit einem Pseudonym...

siehe nitromaniacs Antwort.

Ahja, muss mal wieder ein paar Talerröllchen machen und auf EarlGreys Konto einzahlen.... :D
 
Ach Nummernkonten sind out - ich hab mein ganzes Geld im Sparstrumpf - einem verdammt großen Sparstrumpf ;)
 
@Bens
Dann zieh ich gleich meinen schwarzen Catsuit an und schau bei dir vorbei... nachts.... wenn du schläfst... :D
 
26_DAEMONS schrieb:
@Bens
Dann zieh ich gleich meinen schwarzen Catsuit an und schau bei dir vorbei... nachts.... wenn du schläfst... :D

Na was ihr nachts so zusammen macht ...? Hoffentlich steht er auch drauf *g*


Gerd
 
Also nochmal zurück zum Thema:

Wenn der Firmenname nun mein bürgerlicher Name ist. Kann ich bei Vertragsabschlüssen mit GVL und [g=119]Gema[/g] als Tonträgerhersteller als Firmenname den bürgerlichen(Firmen)Namen + den zusatz "Musikverlag" oder so etwas benutzen?

Danke im vorraus.
 
fabeatz 18
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Wenn der Firmenname nun mein bürgerlicher Name ist. Kann ich bei Vertragsabschlüssen mit GVL und [g=119]Gema[/g] als Tonträgerhersteller als Firmenname den bürgerlichen(Firmen)Namen + den zusatz "Musikverlag" oder so etwas benutzen?
<<<
N:
Ich glaube dass sollte doch spätestens möglich werden, wenn Du als Gewerbe einen Musikverlag anmeldest.
Mit Deinem Vorhaben bist Du ja sowieso gewerblich orientiert.

Du meinst jetzt nicht das Wort "Musikverlag" als phantastische Zusatzbezeichnung zu Deinem pesönlichen Namen, oder?
 
@fabeatz: Wenn Du ein Gewerbe als "Musikverlag" angemeldet hast, dann würde ich das sogar empfehlen, damit klar ist, dass Du den Vertrag im Rahmen Deiner gewerblichen Tätigkeit schließt und nicht als Privatperson.

Allerdings solltest Du trennen zwischen der Tätigkeit als Verlag, Label oder freischaffender Künstler. Willst Du Dich als Tonträgerhersteller anmelden?
 

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