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fabeatz
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Hallo,
Ich habe ein Einzelunternehmen angemeldet und möchte jetzt die ganzen [g=119]Gema[/g] und GVL Sachen angehen.Ich möchte unter einem fiktiven Namen agieren und nicht unter meinem bürgerlichen (der auch eingetragener Firmenname ist).
Jetzt die Frage:
Wann darf ich in den Verträgen den fiktiven Firmennamen benutzen.
- Sofort?
- Nach erfolgter Markenanmeldung beim Patentamt?
- Oder nach erfolgtem Handelsgeristereintrag?
evtl. kann mir jemand weiterhelfen?!
Danke im vorraus.
Ich habe ein Einzelunternehmen angemeldet und möchte jetzt die ganzen [g=119]Gema[/g] und GVL Sachen angehen.Ich möchte unter einem fiktiven Namen agieren und nicht unter meinem bürgerlichen (der auch eingetragener Firmenname ist).
Jetzt die Frage:
Wann darf ich in den Verträgen den fiktiven Firmennamen benutzen.
- Sofort?
- Nach erfolgter Markenanmeldung beim Patentamt?
- Oder nach erfolgtem Handelsgeristereintrag?
evtl. kann mir jemand weiterhelfen?!
Danke im vorraus.