Fender Stratocaster Body jetzt "urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst "

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Neuestes Urteil aus DD.

 

Wenn Fender zu Hause rechtlich scheitert, wird halt im Ausland nach einem geeigneten Recht gesucht. Wer sucht, der wird fündig.

Wenn der Quatsch durchkommt, wo ist dann designtechnisch die Grenze bei einem Gitarrenbody, sodass man nicht gleich verklagt wird? Woher soll man das wissen? Oder wer will sich das trauen?

"Fender betont in der Pressemitteilung, dass es nicht darum gehe, Innovation oder fairen Wettbewerb auszubremsen, sondern gegen klare Rechtsverletzungen vorzugehen."

Aber sicher doch...
 
Zum Glück ist das LG Düsseldorf nicht der Nabel der Welt. Und wie immer gibt keiner der Qualitätsjournalisten ein Aktenzeichen der Entscheidung an.
 
  • Danke
Reaktionen: muffy
Es geht in dem Urteil nur um die 2-dimensionale Formgebung, nicht um den Body im Ganzen. Das macht die Sache nicht nur schwieriger, sondern auch perfider. Es wird nur ein Teilaspekt des Designs genommen und alles, was dem ähnlich ist, wird dann vor Gericht gezerrt. Da macht sich Fender gerade ganz viele Freunde. Nicht.
 
Es geht in dem Urteil nur um die 2-dimensionale Formgebung, nicht um den Body im Ganzen.

Ich lese da lediglich, dass in den USA der Versuch von Fender die 2-dimensionale Formgebung patentieren zu lassen früher einmal gescheitert war.
 
Ich lese da lediglich, dass in den USA der Versuch von Fender die 2-dimensionale Formgebung patentieren zu lassen früher einmal gescheitert war.
Die haben das 50 Jahre lang versucht, weil die das mal verpennt haben. Und rückwirkend war es schwierig. Jetzt versuchen die das halt auf einem anderen Weg.
 

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