Paypal hat eine Käuferschutzfunktion, bei der sie eine Art Garantiefunktion erfüllen. Sie stellen zwar das "Betrügerkonto" in den Soll, kehren aber dem Käufer im Zweifel das Geld aus.
Das tolle ist, dass bei Paypal mit digitalen Inhalten de facto der Verkäufer der angeschmierte ist, da es dafür keinen Verkäuferschutz gibt. Wer zB nachweisen kann, dass er die Lizenz ordnungsgemäß übertragen hat und die Zahlung des Kunden bounced trotzdem, z.B. wegen Widerspruch gegen Belastung bei Zahlung mit KK, schaut der Verkäufer in die Röhre.
Ich hatte das mal, dass ich via Ibäh-Kleinanzeigen eine Gitarre vescherbelt habe. Nach 2 Tagen - obwohl ich schon in der Auktion geschrieben hatte, dass ich mir für den Versand 3 Werktage nach Geldeingang (d.h. Tag des Geldeinganges + 3 weitere Tage) ausbedinge, hat er sich bei PP wegen nicht erhaltener Ware beschwert.
Diese haben die Transaktion gecanceld und mir den Kaufpreis in Soll gestellt.
Ich habe dem Typen gesagt, dass er das rückgängig machen soll, aber er hat sich stur gestellt. Ergo kann man als Käufer PP auch dazu mißbrauchen, sich vom Vertrag zu lösen, wenn es z.B. wie unter Privaten üblich, kein Widerrufsrecht gibt.