Paddy777
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Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem Vertragstext zur Lizensierung meiner Tracks bei einem Label:
Zum Hintergrund: Ich habe einen Ghostsinger beauftragt mit Textkomposition und Gesangsaufnahme. Die Rechte liegen 100% bei mir. Ich habe mir einen Künstlernamen ausgedacht, da der Sänger anonym bleiben will/muss. Nun steht im Vertrag Folgender Absatz:
"Lizenzgeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit Aufnahmen des Künstlers (auch nicht unter einem anderen Namen) nicht selbst zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen bzw. auszuwerten zu lassen (Persönliche Exklusivität)."
Könnte ich damit noch Lieder mit demselben Ghostsinger unter anderem Namen veröffentlichen? Der "Künstler" aus den Vertragsaufnahmen hat ja keinen wirklichen Bezug zum Ghostsinger, der natürlich sowieso Dutzende andere Produktionen mit seiner Stimme veröffentlicht. Die Frage wäre daher, ob ich persönlich das dann nicht darf, weil ich Aufnahmen mit derselben Stimme schon unter anderem Namen veröffentlicht habe?
Und eine kurze zweite kurze Frage: Ist eine Beteiligung von 30% der Netto-Einnahmen im Bereich Download/Streaming üblich oder unterdurchschnittlich? Klar, ich bin nicht Taylor Swift, möchte aber nicht deutlich unter "dem Üblichen" unterschreiben.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Paddy
Ich habe eine Frage zu einem Vertragstext zur Lizensierung meiner Tracks bei einem Label:
Zum Hintergrund: Ich habe einen Ghostsinger beauftragt mit Textkomposition und Gesangsaufnahme. Die Rechte liegen 100% bei mir. Ich habe mir einen Künstlernamen ausgedacht, da der Sänger anonym bleiben will/muss. Nun steht im Vertrag Folgender Absatz:
"Lizenzgeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit Aufnahmen des Künstlers (auch nicht unter einem anderen Namen) nicht selbst zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen bzw. auszuwerten zu lassen (Persönliche Exklusivität)."
Könnte ich damit noch Lieder mit demselben Ghostsinger unter anderem Namen veröffentlichen? Der "Künstler" aus den Vertragsaufnahmen hat ja keinen wirklichen Bezug zum Ghostsinger, der natürlich sowieso Dutzende andere Produktionen mit seiner Stimme veröffentlicht. Die Frage wäre daher, ob ich persönlich das dann nicht darf, weil ich Aufnahmen mit derselben Stimme schon unter anderem Namen veröffentlicht habe?
Und eine kurze zweite kurze Frage: Ist eine Beteiligung von 30% der Netto-Einnahmen im Bereich Download/Streaming üblich oder unterdurchschnittlich? Klar, ich bin nicht Taylor Swift, möchte aber nicht deutlich unter "dem Üblichen" unterschreiben.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Paddy