
An1-F4
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Hallo Leute wisst ihr wenn ich Einnahmen durch den Verkauf meiner Onlineveröffentlichung erhalte, ich mich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden muss? Ich habe dann ja Einkommen, wie hoch das ist weiss ich nicht. Will mich als Komponist anmelden.
In dem Anmeldebogen gibt es den Satz "der Gesamtumsatz für das Gründungsjahr wird die Grenze von 17500 Euro vorraussichtlich nicht überschreiten" den kreuze ich an.
und, weil in meiner Abrechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird noch diesen Satz "Ich nehme die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergestz - UStG) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann kein Vorsteuerabzug geltend machen."
Wenn ich das beides ankreuze ist doch dann richtig oder? Ich will Montag noch mal nen Steuerberater anrufen aber vielleicht weiss das schon jemand von euch.
Grundsätzlich ist es doch so, dass sobald man EInnahmen hat man das dem Finanzamt melden muss oder?
Danke.
In dem Anmeldebogen gibt es den Satz "der Gesamtumsatz für das Gründungsjahr wird die Grenze von 17500 Euro vorraussichtlich nicht überschreiten" den kreuze ich an.
und, weil in meiner Abrechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird noch diesen Satz "Ich nehme die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergestz - UStG) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann kein Vorsteuerabzug geltend machen."
Wenn ich das beides ankreuze ist doch dann richtig oder? Ich will Montag noch mal nen Steuerberater anrufen aber vielleicht weiss das schon jemand von euch.
Grundsätzlich ist es doch so, dass sobald man EInnahmen hat man das dem Finanzamt melden muss oder?
Danke.