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gpa
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Ein Komponist (hiphop beat produzent) erschafft ein Instrumental auch beat genannt.
Da er [g=119]GEMA[/g] mitgleid ist muss er die Komposition (ohne vocals, also kein fertiger song der zum pressewerk geschickt wird) bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Titel: „Beat1“ Länge: 4:00 min
Komponist: „A“
Dieser Beat landet auf seiner Homepage und ein Rapper hört diesen und will exklusive nutzungsrechte zur veröffentlichung, verbreitung und verwertung übertragen bekommen.
Er kontaktier den Komponisten, die beiden werden einig und Rapper bezahlt Betrag X.
Er schreibt einen text und rappt diesen ein und fertig ist der track.
Er meldet ihn auch bei der [g=119]gema[/g] an. Titel: „Track1“, Länge:4:00 min, Komponist: „A“, Interpret: „R1“ -> nun gibt es schon 2 versionen bei der [g=119]GEMA[/g]
Ein 2ter rapper hat interesse an den beat und kontaktiert sich mit der [g=119]gema[/g] und erwirbt von der [g=119]gema[/g] die nötigen nutzungsrechte für einen niedrigerern betrag für den beat.
Auch er schreibt einen text und rappt ihn ein und fertigt einen track.
Und auch er meldet ihn bei der [g=119]gema[/g] ein. Titel:“Track2“, Länge: 4:00 min, Komponist: „A“ Interpret: „R2“ -> nun gibt es schon 3 Versionen….
Rapper 1 ist natürlich verärgert und weil er doch extra einen hochen betrag gezahlt hat damit ihm alleine die nuzungsrechte zustehen, laut komponist…
Geht das überhaupt? Oder ist die geschichte praktisch unmöglich??
lg
Da er [g=119]GEMA[/g] mitgleid ist muss er die Komposition (ohne vocals, also kein fertiger song der zum pressewerk geschickt wird) bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Titel: „Beat1“ Länge: 4:00 min
Komponist: „A“
Dieser Beat landet auf seiner Homepage und ein Rapper hört diesen und will exklusive nutzungsrechte zur veröffentlichung, verbreitung und verwertung übertragen bekommen.
Er kontaktier den Komponisten, die beiden werden einig und Rapper bezahlt Betrag X.
Er schreibt einen text und rappt diesen ein und fertig ist der track.
Er meldet ihn auch bei der [g=119]gema[/g] an. Titel: „Track1“, Länge:4:00 min, Komponist: „A“, Interpret: „R1“ -> nun gibt es schon 2 versionen bei der [g=119]GEMA[/g]
Ein 2ter rapper hat interesse an den beat und kontaktiert sich mit der [g=119]gema[/g] und erwirbt von der [g=119]gema[/g] die nötigen nutzungsrechte für einen niedrigerern betrag für den beat.
Auch er schreibt einen text und rappt ihn ein und fertigt einen track.
Und auch er meldet ihn bei der [g=119]gema[/g] ein. Titel:“Track2“, Länge: 4:00 min, Komponist: „A“ Interpret: „R2“ -> nun gibt es schon 3 Versionen….
Rapper 1 ist natürlich verärgert und weil er doch extra einen hochen betrag gezahlt hat damit ihm alleine die nuzungsrechte zustehen, laut komponist…
Geht das überhaupt? Oder ist die geschichte praktisch unmöglich??
lg