Kollege
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Mal ne Frage:
In wie weit darf man einen Song veröffentlichen, der zwar wie ein bekannter klingt, es aber letztendlich nicht ist...
Beispiel: Nehmen wir Daftpunks get lucky.
Ich nehme ähnliche Akkorde, ähnliche Instrumente und noch einen Sänger, der wie Pharrell klingt oder wie der heißt.
Andere Akkordfolge, andere Melodie, anderer Text, anderes Arrangement, ABER:
jeder hätte sofort die Assoziation, daß das wie dieser Daftpunk -track klingt...
Kann es da rechtlichen Ärger geben?
LG
Kollege
In wie weit darf man einen Song veröffentlichen, der zwar wie ein bekannter klingt, es aber letztendlich nicht ist...
Beispiel: Nehmen wir Daftpunks get lucky.
Ich nehme ähnliche Akkorde, ähnliche Instrumente und noch einen Sänger, der wie Pharrell klingt oder wie der heißt.
Andere Akkordfolge, andere Melodie, anderer Text, anderes Arrangement, ABER:
jeder hätte sofort die Assoziation, daß das wie dieser Daftpunk -track klingt...
Kann es da rechtlichen Ärger geben?
LG
Kollege