Eigene Übersetzung rumänischer Lyrics vertonen

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Liebe Freunde des Urheberrechts,

vor einiger Zeit habe ich einen Gedichteband erstanden, der tolle Texte auf Romani (Sprache der Roma) und in Übersetzung auf Rumänisch, Deutsch und Englisch enthält. Die deutsche Übersetzung ist halbwegs passabel, die englische durchgehend schlecht. Einige Gedichte habe ich komplett neu übersetzt (ins Englische) und vertont.

Die Gedichte sind allesamt von einer lebenden Roma-Dichterin und in einem rumänischen Verlag erschienen, von dem wahrscheinlich selbst in Rumänien fast niemand gehört hat. Das Buch habe ich über den Online-Shop einer entfernten Verwandten der Dichterin erstanden, die in Berlin lebt.

1) Wie ist die Rechtslage allgemein, wenn ich die Songs veröffentliche?

2) Praxistipps, wie ich die Sache angehen könnte?

(Ich habe in diesem Forum eine ähnliche Frage gefunden: http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?viewmode=flat&topic_id=128158&forum=3&type= ... aber dort geht es um Texte eines toten Dichters und im Zweifelsfall würde man mit einem oder mehreren großen Verlagen in Deutschland sprechen.)
 
Also ich nehme mal an, dass die Texte urheberrechtlich geschützt sind.
In diesem Fall an den den Inhaber der Rechte wenden.
Stimmt dieser zu, ( schriftlich ), dann kannst du die Texte in deinen Songs oder wo auch immer verwenden.

Veröffentlichst du Urheberrechtlich geschütztes Material, machst du dich strafbar.

Wichtig ist auch, wenn du zB. einen Song von dir mit Text aus anderer Quelle urheber rechtlich schützen lasst, dass du dann als Texter den bisherigen urheber angibts, und nicht unter deinem Namen, sonst hast du ebenfalls rechtliche Probleme.

( Bestimmungen für Österreich, von DE habe ich keine Ahnung )
 
Ich habe in diesem Forum eine ähnliche Frage gefunden
Die Voraussetzungen in Deutschland sind erst mal die selben, so lange der Urheber noch nicht länger als 70 Jahre tot ist. - Das rumänische Urheberrecht dürfte hier niemand kennen, aber vielleicht wirst Du dort etwas schlauer.

Es macht keinen Unterschied, ob der Verlag (als vermutlicher Inhaber der Verwertungsrechte) ein kleines Haus in Rumänien ist oder ein großer internationaler Konzern.

In Deinem Fall brauchst Du sogar zwei Genehmigungen: die für Deine englische Übersetzung und die für die musikalische Bearbeitung. Weil es schon eine genehmigte englische Übersetzung gibt, kann ich mir vorstellen, dass es sogar noch zu einem Konfilikt mit deren Urheber gibt...
 
Hallo Petra und Chrk,

vielen Dank für Eure superschnelle Rückmeldung! Eure Antworten decken sich mit meiner Einschätzung. Dann werde ich mal mein Glück versuchen. Ich hoffe, ich muss dafür nicht Rumänisch lernen. ;-)

Stefan
 

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