Drum Maschine sampeln / Verkauf

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Hallo,

weiß jemand wie das rechtlich aussieht, wenn ich die Sounds einer Drum Machine sample, diese für einen Sampler aufbereite (z.B. Battery, Ableton Live usw.) und diese dann zum verkauf anbiete.

Ich sehe oft, dass der Name der Drum machine (oder auch bei bei Gitarren Sim Plugins) von den echten Geräten nicht genannt wird.

Wer hat die Rechte an den Samples?
 
ich nehme an, dass diese sound frei sind, sie dürfen bzw. müssen ja auch frei verwendet werden können, um musik zu machen und mit dieser geld zu verdienen... den richtigen namen wirst du aber aus urheberrechtlichen gründen nicht verwenden dürfen...

…sind beides nur vermutungen anhand einigermassen logischen denkens ;)
 
Der hier zB hat sogar den Namen in seinem Sample-Produkt. (also zumindest teilweise, so dass man's eindeutig erkennt)

http://www.goldbaby.co.nz/superanalog808.html

(heißt klar nicht dass es dann automatisch legal ist, aber ich denke wenn das Probleme geben würde, würde er es warscheinlich nicht so anbieten, der ist ja schon relativ lang im Geschäft)
 
ja ok, hab den Post dann noch editiert mit "teilweise", aber das mit den Nummern ist wohl ein gutes Argument.
 
Best Service hat damals auf einer Sample CD alle Maschinen mit Namen und Nummern gekennzeichnet, sogar mit Manufacturer.
 
Ja - Dank Euch Allen für die Antworten - ich denk wenn ich den Namen ändere - es trotzdem noch erkennbar bleibt bin ich wahrscheinlich auf der sicheren Seite.
 
Ich hab vor nicht allzu langer Zeit ein Alesis D4 ganz raffiniert gesampled, das Ganze dann Alexis D-Four getauft, also ohne echte Hersteller- und Modellangaben. Ich habe Alesis "pro forma" gefragt ob das Ganze -da ja ohne kommerziellen Hintergrund wie etwa bei Goldbaby- denn klargeht.

Negativ.

Die Samples sind, trotz analoger Aufnahme und ohne Umgehen einer Kopierschutzmaßnahme, systematische Kopien ihres intellektuellen Eigentums, die angefertigt wurden um das ursprüngliche Gerät in seiner Funktion zu simulieren oder zu ersetzen.

Ich dürfte die Samples zwar privat für meine eigenen musikalischen Zwecke verwenden, jedoch nicht verbreiten, weder kostenlos noch kommerziell.

In diesem Sinne... vorsichtig sein.
Nicht alles was man glauben möchte stimmt auch wirklich. :)
 
Ich hab vor nicht allzu langer Zeit ein Alesis D4 ganz raffiniert gesampled, das Ganze dann Alexis D-Four getauft, also ohne echte Hersteller- und Modellangaben. Ich habe Alesis "pro forma" gefragt ob das Ganze -da ja ohne kommerziellen Hintergrund wie etwa bei Goldbaby- denn klargeht.

Negativ.

Die Samples sind, trotz analoger Aufnahme und ohne Umgehen einer Kopierschutzmaßnahme, systematische Kopien ihres intellektuellen Eigentums, die angefertigt wurden um das ursprüngliche Gerät in seiner Funktion zu simulieren oder zu ersetzen.

Ich dürfte die Samples zwar privat für meine eigenen musikalischen Zwecke verwenden, jedoch nicht verbreiten, weder kostenlos noch kommerziell.

In diesem Sinne... vorsichtig sein.
Nicht alles was man glauben möchte stimmt auch wirklich. :)

Ja, das ist aber auch ein Sampler oder?
Eine Drum Maschine ist eher ein "Instrument"
 
Es ist ein Rompler. Man kann spielen was drauf ist, nämlich Schlagzeug- und Percussion-Samples.
Diese Samples können kreativ in Musik verwendet werden, sind somit genauso ein Instrument wie eine Drum Machine.

Also, ich vermute einfach mal dass du mit "Drum Machine" einen Synthesizer mit Step Sequencer bezeichnest, TB808 oder so.

Ob man ein vorgefertigtes Synthesizerpreset sampled oder ein geromplertes Sample, vollkommen egal, beides intellektuelles Eigentum des Herstellers und es ist somit nicht erlaubt Dinge damit anzufertigen, die die Funktion des eigentlichen Gerätes simulieren oder die Möglichkeit geben es zu simulieren.

EDIT: Leider. :(
 
Wenn man statt der (digitalen!) Drumkisten z.B VST-Sample-Libraries absampelt und diese verkauft würde ja auch für jeden klar sein, dass das so nicht geht.
 
Ich hab vor nicht allzu langer Zeit ein Alesis D4 ganz raffiniert gesampled, das Ganze dann Alexis D-Four getauft, also ohne echte Hersteller- und Modellangaben. Ich habe Alesis "pro forma" gefragt ob das Ganze -da ja ohne kommerziellen Hintergrund wie etwa bei Goldbaby- denn klargeht.

Negativ.

Die Samples sind, trotz analoger Aufnahme und ohne Umgehen einer Kopierschutzmaßnahme, systematische Kopien ihres intellektuellen Eigentums, die angefertigt wurden um das ursprüngliche Gerät in seiner Funktion zu simulieren oder zu ersetzen.

Ich dürfte die Samples zwar privat für meine eigenen musikalischen Zwecke verwenden, jedoch nicht verbreiten, weder kostenlos noch kommerziell.

In diesem Sinne... vorsichtig sein.
Nicht alles was man glauben möchte stimmt auch wirklich. :)

Ok damit hätte sich das glaub auch schon erledigt. Es geht da um die Boss Dr. Rythm 550 und die Roland MC 505 ... müsste beides auch Rompler sein. Naja dann behalt ich die Teile eben für mich.
 
Es ist ein Rompler. Man kann spielen was drauf ist, nämlich Schlagzeug- und Percussion-Samples.
Diese Samples können kreativ in Musik verwendet werden, sind somit genauso ein Instrument wie eine Drum Machine.

Also, ich vermute einfach mal dass du mit "Drum Machine" einen Synthesizer mit Step Sequencer bezeichnest, TB808 oder so.

Ob man ein vorgefertigtes Synthesizerpreset sampled oder ein geromplertes Sample, vollkommen egal, beides intellektuelles Eigentum des Herstellers und es ist somit nicht erlaubt Dinge damit anzufertigen, die die Funktion des eigentlichen Gerätes simulieren oder die Möglichkeit geben es zu simulieren.

EDIT: Leider. :(

ja und warum machen es dann alle trotzdem?
 

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