Deutschsprachiges Handbuch für Diva (U-he)!

MartyK

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Hallo,

ich habe vorhin das aktuelle Manual von U-he's DIVA per Google übersetzen lassen - das Ergebnis sieht nach kurzem Durchschauen recht gut aus. Meine Frage ist nun, ob ich die deutschsprachige Übersetzung zum Download anbieten darf, schließlich profitiert der Anbieter davon, ich verdiene nichts daran, und der Inhalt ist unverändert. Was meint ihr?
 
Das ist eine tolle Idee von Dir.

Nicht unbedingt.
Ich als Anbieter hätte gerne die Kontrolle darüber, was an Handbüchern unterwegs ist, um diese bei Bedarf auch vollständig aktualisieren zu können.

Ich würde mich deshalb direkt an Urs Heckmann wenden.
Ah, ok, dann ist es ja gut, dass ich es nicht hochgeladen und den Link hier angegeben habe.
 
Hallo,

ich habe vorhin das aktuelle Manual von U-he's DIVA per Google übersetzen lassen - das Ergebnis sieht nach kurzem Durchschauen recht gut aus. Meine Frage ist nun, ob ich die deutschsprachige Übersetzung zum Download anbieten darf, schließlich profitiert der Anbieter davon, ich verdiene nichts daran, und der Inhalt ist unverändert. Was meint ihr?

Wenn du das kannst, kann es auch jeder andere auch. Meinst nicht?
 
jo, frag mal die hecke!

:jump:
 
Schon mal was von Urheberrecht gehört?
 
jo, frag mal die hecke!

:jump:
Jo, könnte ich machen, aber wenn ich hier schreibe, dass jeder mit Google Translator ein PDF kostenlos und mit gutem Resultat übersetzen kann, erübrigt sich das jetzt wohl.
 
Schon mal was von Urheberrecht gehört?
Ja. Deswegen ja meine Frage, bevor ich hier einen Link zum Handbuch reingestellt hätte. Außerdem würde der Urheber ja nur davon profitieren, ganz im Gegensatz zum unerlaubten Sampling z. B.
 
Schon mal was von Urheberrecht gehört?
wieso durfte dann vor ein paar Jahren hier (oder war es doch das SB-Forum) die PDF des Cubase-Handbuchs in eine Buchdruckerei gegeben werden und dann zu Unkostenbetrag gekauft werden?
und was ist z.B. mit der Internet-Seite wo man Handbücher von zighundert Haushaltsgeräten downloaden kann (keine Wares-Seite, ganz seriös hat die einer immer Stück für Stück gescanned und als PDF hochgeladen) ?
und zu guter Letzt: Urheberrecht bei einem Handbuch hab ich noch nie was von gehört und von 2002-2007 war ich für die Handbücher/Betrdienungsanleitungen von unseren Gießerei-Anlagen zuständig und hatte da auch ne EU-Unterweisung - von Urheberrecht auf die gesamte Anleitung hab ich da nie was gehört, nur bezüglich auf die Zukaufteile und deren Handbücher -> die musste vom Hersteller geliefert werden.

aber klar, man kann auch alle über alles bange machen, sag ich jetzt mal ganz naiv ;)
 
Außerdem würde der Urheber ja nur davon profitieren
Dieses Argument höre ich jetzt innerhalb kürzester Zeit schon zum zweiten Mal. Ein Rechtseingriff ist ein Rechtseingriff, unabhängig davon, ob irgendein Dritter findet, dass der Rechtsinhaber davon profitiert. Oh, das Ladengeschäft macht gerade Verluste. Dann werf ich mal einen Molotov-Cocktail rein. Der Inhaber sollte mir dankbar sein, dass ich sein Eigentum zerstört habe, weil ich ihn vor Verlusten bewahrt habe. Er hat ja nur davon profitiert.
wieso durfte dann vor ein paar Jahren hier (oder war es doch das SB-Forum) die PDF des Cubase-Handbuchs in eine Buchdruckerei gegeben werden und dann zu Unkostenbetrag gekauft werden?
Ist das so? Wer hat das angeboten?
und was ist z.B. mit der Internet-Seite wo man Handbücher von zighundert Haushaltsgeräten downloaden kann (keine Wares-Seite, ganz seriös hat die einer immer Stück für Stück gescanned und als PDF hochgeladen) ?
Im Zweifel ohne Nutzungsrecht unzulässig. Der Server steht wahrscheinlich in Timbuktu.
und zu guter Letzt: Urheberrecht bei einem Handbuch hab ich noch nie was von gehört und von 2002-2007 war ich für die Handbücher/Betrdienungsanleitungen von unseren Gießerei-Anlagen zuständig und hatte da auch ne EU-Unterweisung - von Urheberrecht auf die gesamte Anleitung hab ich da nie was gehört, nur bezüglich auf die Zukaufteile und deren Handbücher -> die musste vom Hersteller geliefert werden.
aber klar, man kann auch alle über alles bange machen, sag ich jetzt mal ganz naiv ;)
Klar, kann man. Man kann aber auch abgemahnt werden und blöd aus der Wäsche schauen. Wenn man das Handbuch nimmt und für den Privatgebrauch im Internet übersetzen lässt: mei. Aber selbst etwas Fremdes online anbieten ohne vorherige rechtliche Prüfung: no way.
 
Der Server steht wahrscheinlich in Timbuktu.
wieso muß immer alles illegal einsortiert werden? 🤦‍♂️

zum RA-Link
okay, 2015, da war ich nicht mehr in der Firma, also war es zur Zeit des EU-Lehrgangs noch nicht so
Man kann aber auch abgemahnt werden und blöd aus der Wäsche schauen
joa, es gibt auch Abmahnanwälte die mit jeder Grauzone Geld machen, nur weil der Angeschriebene Angst vor ner Klage hat...wurde ja seit Mitte 80er bis heute immer wieder erfolgreich gemacht
 
Zeig doch mal den link zu der Seite, die Du meinst.
müsste ich den alten PC wieder aufbauen, hab 2020 FireFox bewusst nicht auf den hier kopiert, weil dermassen voll mit Lesezeichen von Interessengebieten welche mich nicht mehr interessieren
brauchte ~2012 ne Anleitung für den Backofen, Hersteller angerufen und "nee, wir machen gar keine Weißware mehr" :(
google doch notfalls selbst, Google mag mich nämlich nicht, kam nur durch den Backofen-Typ auf die Seite (und nein, der ist auch nicht mehr in meinem Besitz)
 
Dieses Argument höre ich jetzt innerhalb kürzester Zeit schon zum zweiten Mal. Ein Rechtseingriff ist ein Rechtseingriff, unabhängig davon, ob irgendein Dritter findet, dass der Rechtsinhaber davon profitiert. Oh, das Ladengeschäft macht gerade Verluste. Dann werf ich mal einen Molotov-Cocktail rein. Der Inhaber sollte mir dankbar sein, dass ich sein Eigentum zerstört habe, weil ich ihn vor Verlusten bewahrt habe. Er hat ja nur davon profitiert.
Ich wusste gar nicht, dass in diesem Fall ein Eigentum "zerstört" würde, indem das Handbuch des Urhebers in einer anderen Sprache verteilt wird. 🤨🤔 Kannst du mir das mal näher und ohne juristischen Kauderwelsch erläutern? Außerdem weiß ich nicht, warum du dich auf den Schlips getreten fühlst, denn ich habe ja explizit gefragt, ob mein Vorhaben erlaubt ist. Unabhängig davon sehe ich es nach wie vor so, dass dem Urheber in diesem Fall gedient ist, aber vielleicht kannst du mir meine Frage ja beantworten - wobei mich brennend interessieren würde, inwiefern jemand zu einem Verlust beiträgt, indem er Handbücher übersetzt...

Im Zweifel ohne Nutzungsrecht unzulässig. Der Server steht wahrscheinlich in Timbuktu.
Der Server steht in diesem Fall aber in den Niederlanden, die Seite existiert seit vielen Jahren. Warum gab es bisher keine Abmahnungen?

Klar, kann man. Man kann aber auch abgemahnt werden und blöd aus der Wäsche schauen. Wenn man das Handbuch nimmt und für den Privatgebrauch im Internet übersetzen lässt: mei. Aber selbst etwas Fremdes online anbieten ohne vorherige rechtliche Prüfung: no way.
Das ist ja völlig in Ordnung, dass man den Urheber vorher fragt, auch wenn es sich nur um die Verbreitung eines Handbuchs handelt. Meine Frage zielt/e ja spezifisch darauf, was genau dagegen sprechen würde.
 
"Diese Seite www.manualslib.de (die "Seite") gehört und betrieben von INTERNET ADVERTISING LIMITED, Geschäft registriert in Hongkong..."
den Satz finde ich nicht so einfach auf der Seite, dafür aber:
Unsere allgemeinen Kontaktdaten sind: INTERNET ADVERTISING LIMITED, ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, Geschäftssitz Raum 2303, New Tech Plaza, 34 Tai Yau Street, San Po Kong, Kowloon, Hongkong, das der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten ist, die im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website verarbeitet werden müssen.
und das heißt ja nur, daß personenbezogene Daten über das Büro in HongKong abgewickelt wird.
sag mal, höre/lese ich da so leicht raus, daß alles was im Ausland ist, nur kriminell sein kann?
ich geh lieber wieder meinem Haupthobby nach, als hier nen tollen Anbieter zu verteidigen - und:
ja, das ist der den ich meinte, damals war es eine Privat-Homepage noch mit AOL oder Telekom-Server und bei weitem nicht so viele Anleitungen wie es jetzt sind (sondern niedrig 3-stellig) und schon gar nicht 3 weitere ausländische Seiten für ausländische Produkte
ich wünsch dir noch viel Spaß beim Meldemafia (fällt mir gerade kein anderes Wort für ein) spielen, solche Nachbarn hab ich schon als Kind in den 70s nicht leiden können...
 
Meinst Du die hier?


"Diese Seite www.manualslib.de (die "Seite") gehört und betrieben von INTERNET ADVERTISING LIMITED, Geschäft registriert in Hongkong..."
Wie kommst du darauf? Lt. https://sitechecker.pro/de/hosting-checker/ ist die Website in den Niederlanden/Amsterdam gehostet. Und wieso gibt es die Homepage immer noch, wenn sich die Urheber tatsächlich beschwert haben sollten?

Übrigens: Diese Seite bewirbt manualslib.de sogar und ruft auch noch dazu auf, mit einem eigenen Account selbst Bedienungsanleitungen hochzuladen! :eek:
Im Google App-Store gibt es zudem eine App für manualslib. Meinst du nicht auch, dass Google die App schon längst aus dem Sortiment geschmissen hätte, wenn der Service illegal wäre?
 
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