Die Unzulässigkeit war nur eine Vermutung, bevor die Seite hier diskutiert wurde. Ich verstehe es so, dass dort Nutzer die Anleitungen selbst hochladen. Es kann durchaus möglich sein, dass die Nutzer die Rechteinhaber (Unternehmen, die die Anleitungen erstellt haben) selbst sind. Es kann aber auch sein, dass es zu Rechtsverletzungen kommt, sonst hätten sie das Löschungsformular nicht. Schließlich kann es auch sein, dass Unternehmen es einfach dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen. Eine gänzlich unzulässige Seite scheint es entgegen meiner ursprünglich geäußerten Vermutung nicht zu sein. Dies hinderte @TheSarge freilich nicht, mir Fremdenhass und eine Mitgliedschaft in der Meldemafia (was immer ich auch an wen gemeldet haben soll?) zu unterstellen. Bester Mann!
Das schließe ich aus, dass die Nutzer die Rechteinhaber selbst sind, zumindest nicht in allen Fällen. Und genau in diesen gehe ich davon aus, dass der oder die Urheber einen Unterlassungsanspruch bewirken würden, so wie du das ja die ganze Zeit suggerierst. Das Löschungsformular ist offenbar dazu da, eine Löschung des jeweiligen Handbuchs zu bewirken, falls ein Urheber nicht damit einverstanden sein sollte (aus welchem Grund auch immer), dass sein Handbuch im Original oder übersetzt auf eine für ihn unerwünschte Weise im Internet verteilt wird. Und wenn Unternehmen es dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen, heißt das für mich im Umkehrschluss, dass ich mit meiner Annahme Recht habe, dass diese Praxis sogar erwünscht ist. Andersrum sollte es für dich doch kein Problem darstellen, auch nur einen Fall darzulegen, anhand dessen deutlich würde, dass dem Urheber ein Schaden entstanden wäre oder ist. Kannst du einen solchen Fall nicht darlegen, bedeutet dies ganz einfach, dass es in dieser Hinsicht überhaupt kein Problem darstellt und dass du aus einer Mücke einen Elefanten machst.
Hast du dir jetzt in die Hose gemacht, weil
@TheSarge dir indirekt Fremdenhass unterstellt hat? Sicher, die feine Art war das nicht, wo das Klima in Buntland sowieso schon arg politisch aufgeladen ist...
Zeig mir bitte die Stelle, wo ich das suggeriert haben soll? I.Ü.: dreifache Schadensberechnung, s.o. Im Zweifel zahlst Du mindestens die Lizenzanalogie und die Kosten für die Rechtsstreitigkeit.
Beitrag #13 (Zitat): "Ein Rechtseingriff ist ein Rechtseingriff, unabhängig davon, ob irgendein Dritter findet, dass der Rechtsinhaber davon profitiert. Oh, das Ladengeschäft macht gerade Verluste. Dann werf ich mal einen Molotov-Cocktail rein. Der Inhaber sollte mir dankbar sein, dass ich sein Eigentum zerstört habe, weil ich ihn vor Verlusten bewahrt habe. Er hat ja nur davon profitiert."
Du hast hier somit mit einem dümmlichen Vergleich suggeriert, dass in diesem Fall dem Urheber eine Zerstörung (sic!) passieren würde, nur weil man ein Handbuch von ihm übersetzt und es online vervielfältigt.
Ich bin mal gerade auf deine verlinkte Seite gegangen, habe dich aber um eine eigene Ansicht gebeten. Nun, dann frage ich dich halt jetzt gemäß der verlinkten Seite, in welcher Weise hier dem Urheber ein Gewinn entgehen würde, nur weil jemand sich das Handbuch für irgendein Produkt irgendwo herunterlädt... Ich bin mir sicher, dass du mir diese Frage nicht beantworten wirst, weil du sie nicht logisch beantworten kannst.
Diese Frage wurde gar nicht gestellt. I.Ü. s.o. dreifache Schadensberechnung.
Diese Frage wurde sehr wohl gestellt - in Beitrag #18 (Zitat): "Ich wusste gar nicht, dass in diesem Fall ein Eigentum "zerstört" würde, indem das Handbuch des Urhebers in einer anderen Sprache verteilt wird.
Kannst du mir das mal näher und ohne juristischen Kauderwelsch erläutern?"
Bist Du es denn? Hast Du mit einer Frau Sex, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob sie es denn auch will? Eher nicht, oder?
Alter, was für ein dümmlicher Vergleich. Stehst du irgendwie im Wettbewerb mit anderen, in dem es darum geht, möglichst viele dümmliche Vergleiche anzustellen? Es geht hier weder um Sex noch um die Aneignung eines physischen Objekts oder geistigen Leistung mit der Prämisse, dass hier nach logischen Gesichtspunkten ein Schaden erkennbar wäre. Aber ich frage dich gern nochmal zum wiederholten Male (auch in Bezug auf die erwähnte Homepage manualslib.de) ganz konkret: In welcher Weise genau entsteht dem Urheber eines Handbuchs ein Schaden, wenn dieses Handbuch von einem Dritten vervielfältigt wird, egal ob in übersetzter Form oder nicht? Würde dieser Urheber sein damit in Verbindung stehendes Produkt etwa weniger oder gar nicht verkaufen können? Wenn ja, warum nicht?
Vielleicht weil Du einen Haufen Geld damit verdienst (etwa Webseite mit hohen Clickzahlen und geschalteter Werbung)? Vielleicht ist auch die Übersetzung fehlerhaft. Vielleicht ist der Server, auf dem Du Deine Version anbietest unsicher und wird nicht datenschutzkonform betrieben? Vielleicht suggerierst Du eine geschäftliche Verbindung zum Rechteinhaber, die nicht besteht? Vielleicht will der Rechtsinhaber es auch einfach nur nicht, aus völlig irrationalen Gründen?
Sorry, die allgemein feindselige Stimmung und der unangemessene Ton gegenüber jemandem, der sachliche Erklärungen zu geben versucht, törnen mich hier tierisch ab. Bin daher raus und werde meine Konsequenzen ziehen.
Und weil ich damit einen Haufen Geld verdienen könnte (was von dir eine bloße Annahme ist), meinst du also, dass dem Urheber damit automatisch ein Schaden entstehen würde? Wie denn, auf welche Weise? Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Urheber selbst eine Bedienungsanleitung auf seiner Homepage anbietet.
Vielleicht, vielleicht, vielleicht... Vielleicht ist der Anbieter ja auch einfach froh darüber, dass seine Bedienungsanleitung ganz einfach von Dritten verteilt wird. Außerdem gehe ich jetzt mal stark davon aus, dass bei der heutigen maschinellen Übersetzung das Ergebnis der Übersetzungen nicht so schlecht ist, wobei mich jetzt auch mal interessieren würde, wie schlecht das Ergebnis denn für den Betreffenden sein müsste, um auf dieser Basis gegen den unerlaubt handelnden Vervielfältiger bzw. Verbreiter vorzugehen? Und was genau würde es an dem Umstand ändern, wenn der Server tatsächlich unsicher sein sollte? Würde dem Urheber des bzw. der darauf befindlichen Handbücher dann etwa NOCH mehr geschadet?
Sicherlich mag der Rechteinhaber Gründe haben, dass er eine Verbreitung seines Handbuchs oder seiner Handbücher nicht will, aber hier geht es die ganze Zeit darum, inwiefern ihm ein Schaden dadurch entstehen würde. Möchte er partout nicht, dass sein Dokument nicht von Dritten verbreitet wird, kann er ja eine Meldung bewirken.
Ich zumindest war dir gegenüber nicht feindselig und bin auch nicht unsachlich, insofern bist du an der falschen Adresse - das musst du mit
@TheSarge ausmachen.
Es ging mir niemals darum, dem Urheber seinen Willen abzusprechen - das sollte eigentlich von Anfang an klar gewesen sein (sonst hätte ich wohl kaum eine Frage bzgl. der Erlaubnis gestellt) -, sondern um die Frage eines (von dir) angenommenen Schadens in der Debatte um Handbücher, die zum Download angeboten werden. Aber um es mal zum Abschluss zu bringen: Ich bin mir relativ sicher, dass Urs Heckmann nichts dagegen hat, dass seine Handbücher von Dritten verbreitet werden, sofern sie inhaltlich nicht verändert werden.